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Garantiefall?

gefragt von Saromon am 09.04.2009 um 9:17 Uhr

Habe hier eine externe Festplatte die nicht mehr funktioniert. Das Problem ist, das Garantiesiegel ist kaputt. Eigentlich ist aber noch Garantie drauf.

Bei Rechnern ist es ja so, dass man die trotzdem öffnen darf.

Wie ist das bei externen Festplatten? Weil eigentlich könnte ich da ja ne andere einbauen und dadurch dürfte die Garantie der Festplatte ja nicht verloren gehen, genauso wie beim Rechner.

Hab ich noch einen Garantieanspruch oder nicht??

Bitte nur antworten, wenn man es weiß und nicht vermutet.


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moonrox
beantwortet von moonrox am 9. April 2009 09:18
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Hilfreichste Antwort

das urteil des bgh zur garantieleistung ist allgemeingültig. die garantie ist noch immer wirksam

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 9. April 2009 09:23

DH

Kommentar von Megaira am 9. April 2009 09:23

Falsch. wenn da garantiesiegel ab ist. gibts auch keine garantie mehr.das selbe gilt auch bei rechnern

Kommentar von Saromon am 9. April 2009 09:25

das ist ja definitiv schonmal falsch bei rechnern bin ich mir sicher, da es ein gerät ist in dem man teile aus und einbauen muss / kann

was meinste warum ich schreib nur wenn man es weiß

Danke an moonrox gibt n dh

Kommentar von Megaira am 9. April 2009 09:27

Ähm ... du weisst das das garantiesiegel nicht bei den rechnern am gehäuse ist? naja sterb besser dumm und versuchs umzutauschen. viel spassbeim misslingen. ist immer besser wenn man hier ne frage stellt und dann ordentliche antworten bekommt und diese dann immer noch nicht akzeptiert!

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 9. April 2009 09:27

NEIN!!!! dann muss man mal nicht alles glauben, was die bild-zeitung schreibt und sich an seriöser stelle informieren. urteil bgh garantie gewährleistung

Kommentar von Megaira am 9. April 2009 09:30

Super dann informiere dich mal bitte.

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 9. April 2009 09:31

dann sterb du mal mit dem gefährlichen halbwissen.

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 9. April 2009 09:30

@megaira: größe zeigen hieße in deinem fall urteil recherchieren und seinen fehler öffentlich eingestehen.

Kommentar von Megaira am 9. April 2009 09:32

Erstmal muss ich meine felher nicht öffentlich eingestehen weil es kein fehler ist sondern es ist tatsache! so und nun guck weiter in deinem gesetzbuch und les auch mal bitte was ist wenn das garantiesiegel weg ist.

Kommentar von Megaira am 9. April 2009 09:33

Oder um weiter so peinliche äusserungen abzulassen wie du es tust, könnte ich auch direkt angela merkel anrufen und sie fragen?

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 9. April 2009 09:35

inkompetenz ist doch schon durch dich vertreten...warum weitere bemühen???

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 9. April 2009 09:34

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Jens1972
beantwortet von Jens1972 am 9. April 2009 09:26
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Wenn das Garantiesiegel beschädigt ist, dann gibt's auch keine Garantie mehr. Dafür ist das Siegel ja da. Es soll sicherstellen, dass keiner das Gerät geöffnet und dran rumgeschraubt hat. Wenn es nach dem Rumschrauben nicht mehr funktioniert ist das definitiv kein Garantiefall mehr.

Kommentar von Saromon am 9. April 2009 09:40

bor das ist doch schon wieder so ein halbwissen... wie beschrieben, bei rechnern gibt es auch garantiesiegel und blomben, mit dem text wenn es beschädigt ist, gibts keine garantie mehr... die dienen aber nur zur abschreckung, damit keiner der keine ahnung hat daran rumschraubt..... Wenn ich mir n neues Teil im Rechner einbau ist dadurch nicht die garantie verloren.



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