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Garantiefälle

gefragt von RamasRamas am 27.02.2008 um 18:15 Uhr

Hallo,

ich sehe gerade in meinen Unterlagen:

Wenn ein Lieferer eine Anschlussgarantie von 1 Jahr gewährt, so ist dies ein Element von qualitativer Natur?

Bei Neuwaren ist es doch der Fall, das eine Firma sich zu einer 2-Jährigen Gewährleistung verpflichtet!

Heißt Anschlussgarantie also, nach den 2 Jahren Gewährleistung ein weiteres Jahr Garantie?


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 27. Februar 2008 18:22
3x
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Du machst einen großen Gedankenfehler!

Garantie gibt der Hersteller nach seinen Kriterien. Garantie ist also freiwillig und wird in den Garantieunterlagen definiert.

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und muss vom Händler gewährt werden.

Im Falle eines Falles musst du dich für das eine oder andere entscheiden. Im dritten Jahr wäre die Anschlussgarantie die bessere Wahl, vorausgesetzt, du hast auch eine Garantie von 2 plus 1 Jahr vom Hersteller.

Kommentar von Simple_avatar10smallRamas am 27. Februar 2008 18:27

Sehr gute Antwort!

Ich könnte also auch parallel zu den 2 Jahren Gewährleistung 1 Jahr Herstellergarantie haben, welche dann für mich günstiger definiert ist als die Gewährkeistung?!

Kommentar von Eisvogel am 27. Februar 2008 19:32

Könnte sein. Es könnte auch sein, dass der Hersteller „normal“ nur ein Jahr Garantie gibt, die Anschlussgarantie ein weiteres Jahr umfasst uns somit auch nach insgesamt 2 Jahren endet. Das kann, je nach dem, was denn nun in den Garantiebedingungen drinsteht, durchaus von Vorteil sein.

Die zweijährige gesetzliche Gewährleistungszeit wird im allgemeinen meiner Ansicht nach deutlich überschätzt. Nach 6 Monaten greift dort nämlich nicht mehr die Beweislastumkehr, was bedeutet, dass der Käufer nun beweisen muss, dass der Sachmangel zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Das ist meist nicht einfach.




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