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Garantieansprüche

Frage von maiki01 maiki01

Ich habe im April vergangenes Jahr ein neues Hallentor mit Funkfernsteuerung bekommen. Jetzt ließ sich das Tor nicht mehr öffnen. Ich habe das beanstandet und der Mechanismus mußte eingestellt werden. Jetzt habe ich eine Rechnung erhalten über fast 300,-€ mit dem Hinweis, Schmier und Einstellarbeiten fallen nicht unter die Gewährleistung. Geschmiert wurde nichts nur eingestellt. Kann der Hersteller verlangen, dass ich während der Garantiezeit einen kostenpflichtigen Wartungsvertrag abschließe?

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Antworten (4)

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    Antwort von andreas48 andreas48

    wenn dein Auto zur Wartung lt. Garantieheft in die Werkstatt musst, bezahlst du doch die Arbeiten auch...

    Garantie/Gewährleistung bedingen technsiche Fehler, die der Hersteller zu verantworten hat und keine normalen Wartungsarbeiten

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    Antwort von Tremor Tremor

    Wenn nichts eingestellt und geschmiert wurde, würde ich für diese Leistungen auch nichts bezahlen. Die Frage wäre was ist wirklich gemacht worden? Wie lange war der Monteur da? evtl. die reine Arbeitszeit ohne Materialkosten bezahlen. Der Garantieanspruch müßte aus den Unterlagen hervorgehen. Ein Wartungsvertrag ist eine gute Sache, habe diesen auch für die Heizung, im Schadensfall zahlst Du nur die Materialkosten keine Lohnkosten. aber ob sich das noch lohnt nach einem Jahr bei einem Rolltor kann ich so auch nicht sagen.

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    Antwort von frederick frederick

    Wenn Hersteller oder Verkäufer darauf hingewiesen haben, dass bestimmte Wartungsarbeiten erforderlich sind, um die Garantieansprüche zu erhalten, dann ggf. ja. Denn wenn Du diese Arbeiten dann nicht vom Verkäufer machen lässt (sondern selbst oder durch jemand anders), dann geht natürlich die Beweislast, dass Du die Wartungen beachtet und erfüllt hast, auf Dich über.

    Du schreibst von einem Hallentor? Falls Du das Tor gewerblich gekauft hast, gilt ohnehin nur ein einjähriger Garantieschutz, nicht aber der für Privatkunden heutzutage gesetzliche zweijährige Rahmen. Ausgenommen natürlich, es wurde ausdrücklich ein längerer Garantieschutz zugesichert. Aber damit zurück zu Deiner Frage: Wenn der längere Garantieschutz wiederum an einen Wartungsvertrag mit dem Hersteller oder mit einem autorisierten Händler abhängig ist, dann wird die Garantie auch dann nicht eingeräumt, wenn Du nachweisen könntest, dass Du bestimmte Wartungsarbeiten erfüllt hast, denn dann bleibt die Einrede des Anbieters, dass die Arbeiten nicht korrekt erfüllt worden seien.

    Soviel aus dem heraus, was Du darstellst.

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    Antwort von LittleDammi LittleDammi

    das mit dem wartungsvertrag ist rechtens, einstellung fällt wirklich nicht unter garantie, leider

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