thebrain am 18.09.2007 um 17:08 Uhr
Nachdem mein Laptop 4 Monate bei einem Geizmarkt ("bin ich blöd?") zur Reparatur war hab ich schon wieder ein Problem.
Ich habe dort einen Fernseher gekauft. Das war vor genau einem Jahr. Nun ist er kaputt. In der Regel geht man dann mit nem Kassenbon hin und nimmt ein neues Gerät mit. Doch nein. Sie müssen es einschicken. Mittlerweile schon Woche 4. Der Hersteller braucht ein Ersatzteil. Können "wir nix dafür". Sie sagen dass müsse ich hinnehmen. Der Hersteller würde entscheiden, ob er ihn repariert, oder mir den Gegenwert bar oder als Gutschein auszahlt. Selbstverständlich mit Abzug neu gegen alt. Muß ich mir das wirklich gefallen lassen?
Kaufen werde ich dort nie wieder!
du musst dem hersteller mindestens 2 nachbesserungen zugestehen.
klappt dann immer noch nix, kannst du den kauf wandeln.

Leider hast Du erst mal wenig Chancen. Einen solchen Service erkauft man sich zwangsläufig bei solchen Händlern, denn irgendwo müssen die niedrigen Preise ja herkommen.
Qualität kostet eben, ich kaufe wichtige Geräte ausschließlich bei Fachhändlern.
andreas48 am 18. September 2007 17:39 stimmt nicht ganz, denn am Service wird weder bl.. noch g..l gespart..mehr im Verkauf, aber es gibt etliche Hersteller, die noch nicht begriffen haben, wie der Hase zu laufen hat..
Morris am 18. September 2007 17:40 am Service vielleicht nicht, aber an der Kulanz
andreas48 am 18. September 2007 17:50 auch nicht, denn stelle dir mal vor, jedes defekte Gerät würde zurückgenommen..dann wären ja die Märkte binnen kurzer Zeit Second-Hand-Shops..
thebrain am 18. September 2007 17:53 och die werden doch repariert und wieder verkauft. hab mal bei kaufland einen staubsauger angesehen, da war der staubbeutel randvoll!!!!!!!
andreas48 am 18. September 2007 18:05 eben genau und wer möchte schon gerne Ware kaufen, die schon mal in Besitz eines anderen gewesen ist :-)

Ja, das musst Du Dir Gefallen lassen, wenngleich nach 4 Wochen das Problem behoben sein sollte. Spätestens dann würde ich eine letzte Frist setzen. Ein Geräte-Austausch findet nach einem Jahr im Regelfall nur statt, wenn dies das Garantiehandling für Händler oder Hersteller vereinfacht oder günstiger als die Reparatur ist. Wenn ein spezielles Garantiehandling gewünscht wird, sollte man das immer vorm Kauf abklären. Dann kann man das in seine Kaufentscheidung einfleisen lassen. Nicht umsonst sind manche Händler oder Marken deutlich teurer, weil sie einen besseren Service haben. Beim Discounter einkaufen und einen überdurchnittlichen Service wünschen - das passt nicht zusammen. Der Abzug für die Nutzung ist auch üblich, schließlich hast Du das Gerät ein Jahr nutzen können.
andreas48 am 18. September 2007 17:52 Hallo Kai, die niedrigen Preise der Discounter kommen in der Regel dadurch zustande, da sie weitaus größere Stückzahlen vom Hersteller kaufen und dadurch Sonderkonditionen erwerben..
dock69 am 18. September 2007 18:14 Ja, das ist mir geläufig und steht auch nicht im Gegensatz zu meiner Antwort. Ich war jahrelang leitend im Einzelhandel tätig. Trotzdem gibt es kleinere Händler, die z.B. ein kostenloses Leihgerät für die Garantiezeit stellen oder es gibt Hersteller, die sehr kundenfreundliche Garantielösungen für Ihre Produkte anbieten. Aber das lassen sie sich auch mit dem höheren Kaufpreis bezahlen.

das was dort gesagt worden ist , ist erstmal richtig, denn Garantie/ Gewährleistung bedeudet nicht , dass jedes Produkt bei einem Mangel ausgetauscht wird gegen ein Neugerät. Außerdem befindet sich dein TV schon außerhalb der ersten 6 Monate und damit in der Beweißumkehrlast. Das elende Probleme fehlender ET kenne ich auch und auch die Kundenreaktionen. Setze den MM in Verzug mit einer vernünftigen Frist zur Nachbesserung, sollte das Gerät bis zu diesem Zeitpunkt nicht da sein, kann es ausgetauscht werden unter Abzug eines Nutzungsabschlages, der pro Jahr ca. 20 Prozent beträgt. Ganz nebenbei noch, das Garantiehandling bestimmt nicht der MM, Saturn und oder wie sie alle heissen sondern der Hersteller und das entsprechende Gesetz über Sachmängelhaftungen und deren Handling.
Hunley am 18. September 2007 22:46 Wenn die Händler eine Garantie anbieten bestimmen sie sehr wohl die Bestimmungen. Eine Garantie ist eine freiwillige vertragliche Leistung. Sie dürfen nur nicht schlechter sein als die gesetzliche Sachmangelhaftung.
Und wenn der Händler auf alles 2 Jahre Garantie gibt aber der Hersteller nur 1 Jahr dann gelten für den Käufer die 2 Jahre. Was der Händler mit seinem Lieferanten ausmacht ist dem Käufer schnuppe, Vertragspartner ist immer der Händler.
Ich geb dir aber recht mit der Nachbesserungsfrist. Sie sollte normal 1-2 Wochen sein, das ist realistisch.
andreas48 am 19. September 2007 06:24 das stimmt nichtso..guck in das Gesetz und schaue dir die Regelungen über die erste Monate und die darauffolgende Zeit an..ein Händler gibt keine Garantie/Gewährleistung, sondern imer der Hersteller und wenn er der meinung ist nach 6 Moanten mache ich von der Beweißumkehrlast gebrauch, dann ist es so..

Noch ein Zusatz: repariert wird in den Märkten am seltesten, sondern es werden an die zugelassenen Werkstätten der Hersteller die defekten Geräte gesendet. Eine 4-monatige Reparaturzeit ist allerdings nicht tragbar und hättest auch nicht hinnehmen müssen. Lt. Urteilsspruch eines OLG ist eine Reparaturzeit von 4 Wochen für ein Gerät, was sich innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf befindet zumutbar.

schön, wenn du zumindest jetzt begreifst, warum es einen F A C H H A N D E L gibt, dort wird selbst repariert, oder zumindest abgeholt, Leihgerät aufgestellt und Gerät zum Hersteller gegeben, dann wieder zu dir zurückgebracht, alles so schnell wie möglich! Okay, wenn ETL fehlen, kann niemand etwas machen, nur du, nämlich beim Kauf! Was haste für 'ne Marke gekauft, "NoName", dann wunder' dich nicht! Oder eine richtige, gute, bekannte Marke, dann schreib da mal hin, die werden helfen und sicher Kulanz zeigen.
ja schon aber wie lange darf der da werkeln....4 monate?
du bist aber auch ein besonderer glückspilz :o))
ich würde denen sagen, bis dann will ich jetzt mein repariertes gerät oder ein neues basta!
ansonsten muss ich die sache meinen anwalt regeln lassen.