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Garantieanspruch bei Firmenwechsel?

gefragt von chazme007 am 02.08.2009 um 15:48 Uhr

Hallo, habe vor einigen Jahren Bettwäsche bei einer GmbH gekauft. Diese haben 15 Jahre Garantie. habe die Stepbettdecken ( aus hochwertigem Merino Kashmir) zum Reinigen abegegeben. Die mit nur Wasser gereinigten Steppbettdecken sind verklumpt obwohl sie nach Richtlinien gereinigt wurde. Die Reinigung übernimmt keine Verantwortung dafür. Also habe ich mich an die Firma ... GmbH gewandt. Die widerum haben die ehemalige Firma aufgekauft, weil sie Insolvenz ging. Die neue Firma ( hat nur 2 Buchstaben zu ehemaligen Namen dazu bekommen) behauptet, ich hätte keinen Anspruch auf Garantie, weil sie nichts damit zu tun hat. Sie habe nur die Räumlichkeit und die Ware dessen übernommen. Macht aber die gleiche Branche weiter. Sie bieten mir auf Kulanz einen guten Preis , weil sie einen Restbestand aus der Insolvenzware noch besitzen. Warum soll ich dafür bezahlen. Habe ich wirklich keinen Garantieanspruch auf die Ware. An wen muss ich mich diesbezüglich wenden?

Für euure Hilfe wäre ich dankbar. George


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DonBrush
beantwortet von DonBrush am 2. August 2009 15:50
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Die Firma hat offenbar keine Aktiven und Passiven der alten Firma übernommen und somit auch keinerlei Verpflichtungen gegenüber alten Geschäften.
War denn diese GmbH der Hersteller der Bettware oder bloss der Importeur/Vertrieb? Weil dann greift ev. die Herstellergarantie.


anonym
beantwortet von mehlzwerg am 2. August 2009 15:57
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Ein Garantieanspruch besteht nur gegen den Hersteller, nicht gegen den Vertreiber einer Ware. Wenn der Vertreiber dir aus Kulanz neue Bettwäsche in gleicher Qualität anbietet würde ich sie nehmen.

Kommentar von chazme007 am 3. August 2009 21:42

wenn die hochwertigen Steppbettdecken laut Vorschrift nur mit Wasser zu reinigen ist, und trotzdem beschädigt wurde, dann kann man ja wohl schlecht von guter Qualität sprechen.


anonym
beantwortet von chazme007 am 3. August 2009 21:19
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habe erfahren, das es darauf ankommt, ob der neue Besitzer die alten Bedingungen übernommen hat. Wie bringe ich das in Erfahrung? Kann er mir dann überhaupt nochmal die gleiche Ware aus der Insolvenz ohne Garantie anbieten? Muss er dann nicht schon für die alte Ware vom Vorbesitzer Garantie gewähren?


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