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Garantieanspruch bei einem Austauschgerät

gefragt von lexa5830 am 25.04.2008 um 20:14 Uhr

Hallo,

ich habe ein Bügeleisen im Jahre 2005 gekauft und innerhalb der Garantiezeit im Jahre 2007 dieses durch ein Neues ersetzen lassen.

Meine Frage: endet die Garantiezeit im Jahre 2007 ?

Hintergrund meiner Frage ist, dass das Austauschgerät wiederum defekt ist und man nur auf Basis von Kulanz (da 2008) - wenn überhaupt - mir entgegen kommen möchte.


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Garantieanspruch (6)
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andreas48
beantwortet von andreas48 am 25. April 2008 20:18
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da der Umtausch eine Garantie/Gewährleistungsmaßnahme ist, verlängert sich die Garantiezeit in der regel nicht, sondern sie bezieht sich immer auf den Erstkauf. Die Erfahrung sagt aber, dass die Hersteller bei Gerätetausch immer sehr großzügig sind.


bitmap
beantwortet von bitmap am 25. April 2008 20:17
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Das kommt auf die Garantiebedingungen an.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 25. April 2008 20:40
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Nach § 212 BGB beginnt die Verjährung bei einer Ersatzlieferung (§ 439 BGB) für eine als mangelhaft beanstandete Sache neu.

Nachweise:

Palandt § 212 Rn. 4; Amtor NJW 2003, 121. http://kuerzer.de/TjzOfZ0zb

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 25. April 2008 20:59

aber nicht immer...




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