Ich habe einen Gebrauchtwagen im Dezember über einen Händler erworben. Dieser Wagen hat einen größeren Schaden, der nun (April) zum Augenschein gebracht worden ist.
Was ist mit der Garantie? Habe ich einen Chance, das der Händler die Rechnung übernimmt?
Und was soll ich in diesem Fall tun?

Gewährleistung geht über zwei Jahre, wobei in den ersten sechs Monaten die Beweislast beim Verkäufer liegt.
Voraussetzung ist, daß der Mangel bereits beim Gefahrübergang (i.E. Kauf) vorlag und sich innerhalb der Frist manifestiert hat. Allerdings sind bei Gebrauchtfahrzeugen typische Verschleißerscheinungen u.U. ausgenommen.
Jedenfalls solltest Du Dich an den Handler, bei dem Du gekauft hast, wenden. Wenn du anderweitig reparieren läßt, ist es so gut wie sicher, daß Du auf den Kosten sitzenbleibst. (Ausnahme: Notreparatur.)
Wie lange ist denn die Garantie und vor allem was ist denn kaputt?

Wenn er dir einen Unfall verschwiegen hat, ist er dran. Da war vor kurzem ein Urteil. Ich schau ob ich es finde
Raimund1 am 1. Mai 2008 12:25 
Vielleicht findest du alle für dich wichtigen Infos hier

schaue in deinen papieren nach, in meinem falle war ein jahr vollgarantie dabei. es mußten zwei zündspulen (secker auf der zündkerze je 98€) gewechselt werden. ich musste nichts bezahlen
schaue in deinen kaufpapieren nach oder spreche den verkäufer darauf an

entscheidend ist, was für ein Schaden das ist...
daraus leiten sich alle anderen eventuellen Ansprüche ab..
Selbstverschuldete Sacheh sind natürlich völlig außen vor, genau so wie Verschleißteile
Garantie? Doch nur, wenn du eine solche Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hast. In diesen Unterlagen steht auch auf welche Teile sich die Garantie bezieht.
Wenn keine Garantie, dann tritt die Gewährleistung ein. Und das hat WolfRichter schon ausführlich beschrieben.
Nur beträgt die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen nur 12, nicht 24 Monate.
Die Gewährleistung kann aber per Vertrag auf 1 Jahr reduziert werden. Dieses Jahr ist aber das Minimum wenn man bei einem Gewerbetreibenden (z.B. Händler) ein Auto kauft.
Das ist grundsätzlich richtig, aber hier nicht einschlägig, da nur fünf Monate vergangen sind.