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Garantieanspruch Auto

gefragt von Katzenmaus am 01.05.2008 um 12:16 Uhr

Ich habe einen Gebrauchtwagen im Dezember über einen Händler erworben. Dieser Wagen hat einen größeren Schaden, der nun (April) zum Augenschein gebracht worden ist.

Was ist mit der Garantie? Habe ich einen Chance, das der Händler die Rechnung übernimmt?

Und was soll ich in diesem Fall tun?


Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 1. Mai 2008 12:23
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Gewährleistung geht über zwei Jahre, wobei in den ersten sechs Monaten die Beweislast beim Verkäufer liegt.

Voraussetzung ist, daß der Mangel bereits beim Gefahrübergang (i.E. Kauf) vorlag und sich innerhalb der Frist manifestiert hat. Allerdings sind bei Gebrauchtfahrzeugen typische Verschleißerscheinungen u.U. ausgenommen.

Jedenfalls solltest Du Dich an den Handler, bei dem Du gekauft hast, wenden. Wenn du anderweitig reparieren läßt, ist es so gut wie sicher, daß Du auf den Kosten sitzenbleibst. (Ausnahme: Notreparatur.)

Kommentar von Simple_avatar9smallRabbicook am 1. Mai 2008 15:18

Die Gewährleistung kann aber per Vertrag auf 1 Jahr reduziert werden. Dieses Jahr ist aber das Minimum wenn man bei einem Gewerbetreibenden (z.B. Händler) ein Auto kauft.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 1. Mai 2008 15:29

Das ist grundsätzlich richtig, aber hier nicht einschlägig, da nur fünf Monate vergangen sind.


anonym
beantwortet von angora73 am 1. Mai 2008 12:17
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Wie lange ist denn die Garantie und vor allem was ist denn kaputt?


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 1. Mai 2008 12:18
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Wenn er dir einen Unfall verschwiegen hat, ist er dran. Da war vor kurzem ein Urteil. Ich schau ob ich es finde


moon73
beantwortet von moon73 am 1. Mai 2008 12:21
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america
beantwortet von america am 1. Mai 2008 12:25
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schaue in deinen papieren nach, in meinem falle war ein jahr vollgarantie dabei. es mußten zwei zündspulen (secker auf der zündkerze je 98€) gewechselt werden. ich musste nichts bezahlen

schaue in deinen kaufpapieren nach oder spreche den verkäufer darauf an





andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Mai 2008 13:05
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entscheidend ist, was für ein Schaden das ist...

daraus leiten sich alle anderen eventuellen Ansprüche ab..

Selbstverschuldete Sacheh sind natürlich völlig außen vor, genau so wie Verschleißteile


anonym
beantwortet von Regenmacher am 1. Mai 2008 13:55
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Garantie? Doch nur, wenn du eine solche Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hast. In diesen Unterlagen steht auch auf welche Teile sich die Garantie bezieht.

Wenn keine Garantie, dann tritt die Gewährleistung ein. Und das hat WolfRichter schon ausführlich beschrieben.

Nur beträgt die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen nur 12, nicht 24 Monate.


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