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Garantieanspruch Auto

Frage von Katzenmaus Katzenmaus

Ich habe einen Gebrauchtwagen im Dezember über einen Händler erworben. Dieser Wagen hat einen größeren Schaden, der nun (April) zum Augenschein gebracht worden ist.

Was ist mit der Garantie? Habe ich einen Chance, das der Händler die Rechnung übernimmt?

Und was soll ich in diesem Fall tun?

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Antworten (7)

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    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Gewährleistung geht über zwei Jahre, wobei in den ersten sechs Monaten die Beweislast beim Verkäufer liegt.

    Voraussetzung ist, daß der Mangel bereits beim Gefahrübergang (i.E. Kauf) vorlag und sich innerhalb der Frist manifestiert hat. Allerdings sind bei Gebrauchtfahrzeugen typische Verschleißerscheinungen u.U. ausgenommen.

    Jedenfalls solltest Du Dich an den Handler, bei dem Du gekauft hast, wenden. Wenn du anderweitig reparieren läßt, ist es so gut wie sicher, daß Du auf den Kosten sitzenbleibst. (Ausnahme: Notreparatur.)

    Kommentar von Rabbicook RabbicookRabbicook

    Die Gewährleistung kann aber per Vertrag auf 1 Jahr reduziert werden. Dieses Jahr ist aber das Minimum wenn man bei einem Gewerbetreibenden (z.B. Händler) ein Auto kauft.

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Das ist grundsätzlich richtig, aber hier nicht einschlägig, da nur fünf Monate vergangen sind.

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Garantie? Doch nur, wenn du eine solche Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hast. In diesen Unterlagen steht auch auf welche Teile sich die Garantie bezieht.

    Wenn keine Garantie, dann tritt die Gewährleistung ein. Und das hat WolfRichter schon ausführlich beschrieben.

    Nur beträgt die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen nur 12, nicht 24 Monate.

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    Antwort von andreas48 andreas48

    entscheidend ist, was für ein Schaden das ist...

    daraus leiten sich alle anderen eventuellen Ansprüche ab..

    Selbstverschuldete Sacheh sind natürlich völlig außen vor, genau so wie Verschleißteile

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    Antwort von america america

    schaue in deinen papieren nach, in meinem falle war ein jahr vollgarantie dabei. es mußten zwei zündspulen (secker auf der zündkerze je 98€) gewechselt werden. ich musste nichts bezahlen

    schaue in deinen kaufpapieren nach oder spreche den verkäufer darauf an

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    Antwort von moon73 moon73

    Vielleicht findest du alle für dich wichtigen Infos hier

    http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kauf_leasing_miete/gebrauchtwagenkauf/unterschied_sachmaengelhaftung/default.asp?ComponentID=31258&SourcePageID=9865

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Wenn er dir einen Unfall verschwiegen hat, ist er dran. Da war vor kurzem ein Urteil. Ich schau ob ich es finde

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A8-Gebrauchtwagen.php

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    Antwort von angora73 angora73

    Wie lange ist denn die Garantie und vor allem was ist denn kaputt?

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