gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Garantieanspruch Auto

gefragt von Katzenmaus am 01.05.2008 um 12:16 Uhr

Ich habe einen Gebrauchtwagen im Dezember über einen Händler erworben. Dieser Wagen hat einen größeren Schaden, der nun (April) zum Augenschein gebracht worden ist.

Was ist mit der Garantie? Habe ich einen Chance, das der Händler die Rechnung übernimmt?

Und was soll ich in diesem Fall tun?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34248)
Auto (22374)
Geld (22018)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 1. Mai 2008 12:23
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gewährleistung geht über zwei Jahre, wobei in den ersten sechs Monaten die Beweislast beim Verkäufer liegt.

Voraussetzung ist, daß der Mangel bereits beim Gefahrübergang (i.E. Kauf) vorlag und sich innerhalb der Frist manifestiert hat. Allerdings sind bei Gebrauchtfahrzeugen typische Verschleißerscheinungen u.U. ausgenommen.

Jedenfalls solltest Du Dich an den Handler, bei dem Du gekauft hast, wenden. Wenn du anderweitig reparieren läßt, ist es so gut wie sicher, daß Du auf den Kosten sitzenbleibst. (Ausnahme: Notreparatur.)

Kommentar von Rabbicook am 1. Mai 2008 15:18

Die Gewährleistung kann aber per Vertrag auf 1 Jahr reduziert werden. Dieses Jahr ist aber das Minimum wenn man bei einem Gewerbetreibenden (z.B. Händler) ein Auto kauft.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 1. Mai 2008 15:29

Das ist grundsätzlich richtig, aber hier nicht einschlägig, da nur fünf Monate vergangen sind.


anonym
beantwortet von angora73 am 1. Mai 2008 12:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie lange ist denn die Garantie und vor allem was ist denn kaputt?


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 1. Mai 2008 12:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn er dir einen Unfall verschwiegen hat, ist er dran. Da war vor kurzem ein Urteil. Ich schau ob ich es finde


moon73
beantwortet von moon73 am 1. Mai 2008 12:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

america
beantwortet von america am 1. Mai 2008 12:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

schaue in deinen papieren nach, in meinem falle war ein jahr vollgarantie dabei. es mußten zwei zündspulen (secker auf der zündkerze je 98€) gewechselt werden. ich musste nichts bezahlen

schaue in deinen kaufpapieren nach oder spreche den verkäufer darauf an


andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Mai 2008 13:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

entscheidend ist, was für ein Schaden das ist...

daraus leiten sich alle anderen eventuellen Ansprüche ab..

Selbstverschuldete Sacheh sind natürlich völlig außen vor, genau so wie Verschleißteile


anonym
beantwortet von Regenmacher am 1. Mai 2008 13:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Garantie? Doch nur, wenn du eine solche Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hast. In diesen Unterlagen steht auch auf welche Teile sich die Garantie bezieht.

Wenn keine Garantie, dann tritt die Gewährleistung ein. Und das hat WolfRichter schon ausführlich beschrieben.

Nur beträgt die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen nur 12, nicht 24 Monate.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.