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Garantie verlust bei Gehäusewechsel beim Komplett PC

gefragt von cschomaker am 31.10.2008 um 19:52 Uhr

Ich habe bei Grey Computer Cologne GmbH einen Komplett PC gekauft nun hatte ich mit diesem Rechner ein Problem und musste ihn zu der Firma schicken damit sie ihn reparieren konnten. Auf dem Transportweg gab es einen unfall anscheinen auf jedenfall ist ein Transportschaden am Rechner. Jetzt hat Grey Computer Cologne mir mirgeteilt das der PC leider nicht versichert war weil ich ihn nicht in dem Original Kartong verpackt habe. Ich habe mit der Firma gesprochen und die reparatur soll 279€ kosten was mir einfach zu teuer ist, weil wenn ich die wenn ich die Teile im Internet kaufe bezahle ich maximal 150€ und nur für den umbau 129€ zu bezahlen sehe ich nicht ein. Ich habe mit der Hotline der Firma gesprochen und ihr mitgeteilt das sie mir den Rechner zuschicken sollen und ich ihn dann selber wieder zusammbaue weil nur das Mainboard ein defekt hatte und ich das auch selber verbauen könnte. Weil aber das Gehäuse des Rechners verbogen ist kann man das nicht mehr verbauen. Jetzt sagt mir der Herr an der Hotline das ich dann keine Garantie mehr hätte wenn ich ein anderes Gehäuse verwende und das selber umbau. Ist das so das ich Garantie verliere weil ich das Gehäuse wechsel bei einem komplett PC. Laut meinem Kaufvertrag habe ich nähmlich 5 Jahre Garantie auf die Einzelteile. Vielen dank schon mal für die antworten.


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anonym
beantwortet von maganz am 31. Oktober 2008 19:58
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Das Argument, dass der Rechner wegen der Verpackung nicht versichert war, ist Unsinn. Der Händler konnte im Voraus gar nicht wissen, wie der PC verpackt war. Versandkäufe sind zwar immer riskant, aber wer für Schäden auf dem Versandweg haftet, muss im Kaufvertrag bzw. den AGBs geregelt sein. Schau Dir die mal an. Der Originalkarton darf nur dann eine Rolle spielen, wenn Du den Kauf rückgängig machen willst, sonst muss jede fachgerechte Verpackung akzeptiert werden.

Wenn Du den Rechner selbst zusammenbauen willst, verlierst Du sicherlich in jedem Fall den Garantieanspruch, egal was mit dem Gehäuse passiert. Der Transportunfall hat damit gar nichts zu tun.

Kommentar von maganz am 31. Oktober 2008 20:02

Es geht also um zwei verschiedene Dinge

  • Transportschaden
  • Reparatur und Garantieanspruch
Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 31. Oktober 2008 20:06

DH


anonym
beantwortet von swork77 am 31. Oktober 2008 20:21
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Tramsportschäden sind ein Thema für sich.

Was die Garantie angeht..."Freiwillige Leistung des Herstellers" kann er gestalten wie er will ! Der Händler ist ja nicht gleich der Hersteller der Hardware ?! richtig ?

Also gibt er nicht er die Garantie sondern di Hersteller der einzlen Komponeten z.B Mainboard=Asus, Graka = Leadtek etc.

Es seit den diese Firma verbaut OEM Hardware ! machen aber eigenlich nur die grossen (Packard Bell,Medion, FSC, HP etc). Wenn du eine Rechnung mit den einzelen Komponeten hast(idealerweise mit Seriennummer) Kann du die Garantie auch direkt bei den Herstellern in Anspruch nehmen. Geht auch schneller der Händler macht das genauso. Das mit den % Jahren ist so ne Sache...ich nehme an das ist Garantie die der Händler gibt obwohl die Hardware nur zwischen 1 und 3 Jahren hat. Macht Atelco auch so..da ist eine Abwicklung der Garantie in den ersten Jahren der HERSTELLER Garantie über den Hersteller möglich..wenn die HERSTELLER Garantie abgelaufen ist geht es nur noch über Atelco...ich denke wird bei deinem Laden nicht anders sein

Kommentar von cschomaker am 31. Oktober 2008 20:30

Ja genau die ersten zwei Jahre sind vom Hersteller. Der rest ist von der Firma Grey Computer Colongne GmbH die mir den Rechner verkauft haben. In meinem Kaufvertrag steht drin von denen 60 Monate Vollgarantie auf Teile. Darum verstehe ich nicht warum meine Garantie erliescht. Dann müßten sie mir schon nachweisen das wenn ich z.b. eine defekt der Grafikkarte hätte das es daran liegt das ich den Computer selber zusammen gebaut habe oder nicht?

Kommentar von swork77 am 31. Oktober 2008 20:49

Wenn es Gewährleistung wäre müsstes du beweisen das der Schaden nicht durch den einbau entstanden ist.

Bei Garantie (Freiwillige Leistung) kann der(ich nenn es mal Geber) Grey Computer..es ohne begründung ablehnen. Überspitz gesagt" Heute ist Freitag der 31...da gibt es keine Garantie)..klingt krank ist aber so...ich Arbeite seit 5 Jahren nur im Garantie und gewährleistungsbereich. Intressant wäre noch wann du den Computer gekauft hast ?! Weniger wie 6 Monate ???

Kommentar von cschomaker am 31. Oktober 2008 21:28

Der Rechner ist am 01.09.2008 gekauft worden ist also ungefähr zwei Monaten alt.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 31. Oktober 2008 19:54
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Wenn der Gehäusewechsel fachgerecht verläuft (nachweislich), dürfte sich das auf die Garantie nicht auswirken.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 31. Oktober 2008 20:06
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so isses, denn ein nicht vorhandener Originalkarton ist und darf und kann keine Begründung für Garantieablehnung sein..

was allerdings zu klären ist, ist der Transportschaden, hast du das Gerät unsachgemäß verpackt ist es deine Schuld, dazu muss der empfänger mit dem Paket beim Frachtführer vorstellig werden udn eine Schadensaufnahme durchführen lassen..


kara222
beantwortet von kara222 am 31. Oktober 2008 20:11
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Es kann keiner von die verlangen, von jeder gekauften Ware die Orginalkarton irgendwo zu stapeln. Ich bin Sammelbesteller von verschiedenen Versandhäusern und ich müsste auch schon Einges in der Garantiezeit zurückschicken und es waren nicht immer Orginalkarton vorhanden. Ausserdem muß normalerweise der Paketdienst für einen Transportschaden haften. Und ja, du verlierst den Garantieanspruch, wenn du selbst an einem Gerät rumschraubst.


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