ich habe mir am 14.3.08 einen gebrauchten bmw gekauft.seit dieser zeit war er 2 mal in der werkstadt und jetzt das 3. mal.nach gut 4 wochen nach dem kauf wurde der motor heiß und ich fuhr dann in die werkstadt.das machten sie ohne bezahlung.ich war froh das ich den wagen wieder hatte weil ich weiter weg mußte für 2 wochen.in der zeit fing er an kühlwasser zu schlucken ohne ende.als ich wieder zuhause war fuhr ich in die werkstadt das urteil war kopfdichtung hinüber und zündkerzen. dafür wollten sie 150 euro haben.ich bekam den wagen freitags wieder und mußte montag wieder in die werkstadt jetz ist es ein riß im zylinderkopf.was kann ich da machen?was ist mein recht?
Beim Gebrauchtwagenkauf kommt es drauf an ob dir der Händler Garantie gewährt oder nicht ! Da sollte man aber vor dem Kauf drauf achten
Viel zu komplex die Frage, viel zu wenig Informationen. Hier wäre der Besuch beim Anwalt mit Sicherheit keine schlechte Lösung. Die Erstberatungskosten sind gar nicht so hoch (vorher vereinbaren, zwischen EUR 50,- und 100,-). Wenn Du versichert bist, eh die beste Lösung. Grundsätzlich haftet ein Händler für Mängel einer gebrauchten Sache 2 Jahre, darf das allerdings auf 1 Jahr begrenzen (machen praktisch alle). Wandlung ist bei zwei fehlgeschlagenen Reparturversuchen (gleicher Fehler!) möglich. Aber hier gibt es noch andere Dinge zu berücksichtigen.

Bei einem Privatkauf kann die Garantie ausgeschlossen werden. Bei einem Kauf vom Händler hast Du einen Garantieanspruch.