esmeray68 am 26.06.2008 um 23:23 Uhr
habe heute ein glätteisen gekauft(vom friseur) was 2 jahre garantie hat und bevor ich es benutzen konnte hat es meine liebe schwester fallen lasse und jetzt is er kaputt! kann ich mein geld zurück verlangen?denn umtauschen geht nicht da dies der letzte war und welche marke würdet ihr empflehlen?gibt es in saturn gute?brauche dringen bis samstag einen danke im voraus

Das zählt weder als Gewährleistungs- noch als Garantieschaden. Pech gehabt.

das ist leider kein Garantieschaden wegen Selbstverschulden!
Ich habe mir ein neues Auto gekauft und bin damit gegen die Betonwand gefahren, nun ist das Heck verbeult - geht das auf Garantie, es hat doch erst 1000km runter
Antwort des Verkaufers: Aber klar doch, das machen wir gern... sie dürfen sich sogar eine neue Farbe aussuchen

Selbstverschulden ist doch kein Garantiefall. Was verlangst Du da? Deine Schwester soll Dir ein neues kaufen.
esmeray68 am 26. Juni 2008 23:27 übertreib ma nicht!wir sind ne familie da können solche unfälle doch ma passieren außerdem is sie noch ein kind
Qetan am 26. Juni 2008 23:29 Ja gut, der Verkäufer kann aber nun gar nichts dafür. Warum gibst Du einem Kind so ein Teil. Außerdem hast Du nicht erwähnt, dass sie ein Kind ist.
esmeray68 am 26. Juni 2008 23:33 :Dwas spielt dass denn für eine rolle ob meine schwester erwachsen oder noch ein kind von 14jahren ist?sie darf schon sowas benutzen
Da es sich beim Fallenlassen um unsachgemäßen Gebrauch handelt, besteht kein Garantieanspruch.
Wo es Glätteisen gibt, weiß ich nicht.
Hier findest du einen interessanten Artikel:
esmeray68 am 26. Juni 2008 23:28 vielen dank für den link

Wenn deine Schwester das Glätteisen heruntergeworfen hat, kannst du weder Garantie noch Gewährleistung in Anspruch nehmen, weil der Mangel am Gerät nicht vom Hersteller verursacht wurde.
Da hilft nur, die Schwester in die Pflicht zu nehmen, kann oder will die nicht für den Schaden aufkommen, hast du wohl Pech gehabt.
LG
Wieselchen
einfach mal versuchen. sieht man denn das es hingefallen ist ? wenn nicht und es einfách nur nicht mehr funktioniert , wäre das doch mal ein versuch wert.
ansonsten über ne haftpflichtversicherung einer freundin laufen lassen. denn bei familie geht das glaube ich nicht.
riesengroßes pech sogarr uufff