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garantie-glätteisen

gefragt von esmeray68esmeray68 am 26.06.2008 um 23:23 Uhr

habe heute ein glätteisen gekauft(vom friseur) was 2 jahre garantie hat und bevor ich es benutzen konnte hat es meine liebe schwester fallen lasse und jetzt is er kaputt! kann ich mein geld zurück verlangen?denn umtauschen geht nicht da dies der letzte war und welche marke würdet ihr empflehlen?gibt es in saturn gute?brauche dringen bis samstag einen danke im voraus


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bitmap
beantwortet von bitmap am 26. Juni 2008 23:25
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Das zählt weder als Gewährleistungs- noch als Garantieschaden. Pech gehabt.

Kommentar von 5823018e1f8ae5b831cd65d9a1bf8832smallesmeray68 am 26. Juni 2008 23:26

riesengroßes pech sogarr uufff


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 26. Juni 2008 23:24
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das ist leider kein Garantieschaden wegen Selbstverschulden!


anonym
beantwortet von hochglanz am 26. Juni 2008 23:29
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Ich habe mir ein neues Auto gekauft und bin damit gegen die Betonwand gefahren, nun ist das Heck verbeult - geht das auf Garantie, es hat doch erst 1000km runter

Antwort des Verkaufers: Aber klar doch, das machen wir gern... sie dürfen sich sogar eine neue Farbe aussuchen

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 26. Juni 2008 23:30

lach

Kommentar von 5823018e1f8ae5b831cd65d9a1bf8832smallesmeray68 am 26. Juni 2008 23:32

haha na ja wenn du langweile hast und es dir spaß macht dir lustige gescichten auszudenken dann nur zu

Kommentar von hochglanz am 26. Juni 2008 23:34

war doch auch eine lustig ausgedachte Frage :-)

Kommentar von 5823018e1f8ae5b831cd65d9a1bf8832smallesmeray68 am 26. Juni 2008 23:39

lustig vllt aber nicht ausgedacht:)


Qetan
beantwortet von Qetan am 26. Juni 2008 23:26
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Selbstverschulden ist doch kein Garantiefall. Was verlangst Du da? Deine Schwester soll Dir ein neues kaufen.

Kommentar von 5823018e1f8ae5b831cd65d9a1bf8832smallesmeray68 am 26. Juni 2008 23:27

übertreib ma nicht!wir sind ne familie da können solche unfälle doch ma passieren außerdem is sie noch ein kind

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 26. Juni 2008 23:29

Ja gut, der Verkäufer kann aber nun gar nichts dafür. Warum gibst Du einem Kind so ein Teil. Außerdem hast Du nicht erwähnt, dass sie ein Kind ist.

Kommentar von 5823018e1f8ae5b831cd65d9a1bf8832smallesmeray68 am 26. Juni 2008 23:33

:Dwas spielt dass denn für eine rolle ob meine schwester erwachsen oder noch ein kind von 14jahren ist?sie darf schon sowas benutzen

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 26. Juni 2008 23:34

Ich glaube, Du möchtest nur rummeckern, tu das allein, das ist nicht sehr stilvoll.

Kommentar von 5823018e1f8ae5b831cd65d9a1bf8832smallesmeray68 am 26. Juni 2008 23:39

rummeckern?ich?ookkkk


Lissa
beantwortet von Lissa am 26. Juni 2008 23:27
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Da es sich beim Fallenlassen um unsachgemäßen Gebrauch handelt, besteht kein Garantieanspruch.

Wo es Glätteisen gibt, weiß ich nicht.

Hier findest du einen interessanten Artikel:

http://www.hairweb.de/haare-glaetten.htm




Kommentar von 5823018e1f8ae5b831cd65d9a1bf8832smallesmeray68 am 26. Juni 2008 23:28

vielen dank für den link


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 26. Juni 2008 23:29
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Wenn deine Schwester das Glätteisen heruntergeworfen hat, kannst du weder Garantie noch Gewährleistung in Anspruch nehmen, weil der Mangel am Gerät nicht vom Hersteller verursacht wurde.

Da hilft nur, die Schwester in die Pflicht zu nehmen, kann oder will die nicht für den Schaden aufkommen, hast du wohl Pech gehabt.

LG

Wieselchen


sole83
beantwortet von sole83 am 7. Juli 2008 19:45
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einfach mal versuchen. sieht man denn das es hingefallen ist ? wenn nicht und es einfách nur nicht mehr funktioniert , wäre das doch mal ein versuch wert.

ansonsten über ne haftpflichtversicherung einer freundin laufen lassen. denn bei familie geht das glaube ich nicht.




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