Hallo, ich habe mir vor etwas über einem jahr ein autoradio bei plus gekauft. nach einiger zeit haben die cds im radio angefangen zu springen, aber nur sehr selten. da ich eher radio höre und es erst vor ca. 2 monaten so richtig schlimm geworden ist, habe ich es nicht gleich umgetauscht. was kann ich jetzt, nach ablauf der garantie, also noch machen bzw. kann ich da überhaupt noch was machen?

Wo liegt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Wie oben schon erwähnt, handelt es sich bei der Gewährleistung um eine gesetzliche Verpflichtung und bei der Garantie um eine freiwillige vertragliche Leistung. Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für das verkaufte Produkt leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben (vgl. oben unter Punkt 1).
Dies ist bei der Garantie anders. Eine Garantie kann über und unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Häufig liegt sie unter den gesetzlichen Verpflichtungen (Bsp.: Der Verkäufer bezahlt im Garantiefall nur die Ersatzteile oder den Reparaturlohn, den „Rest“ muss der Käufer selbst tragen.).
Weiterhin kann in den Garantiebedingungen ausgeschlossen werden, dass diese auf einen Dritten übergeht ,z.B. beim Verkauf des Gegenstandes.

Ein Tipp, Maus: Ich habe gerade den Textil-Discouter "kik" (gehört wie "Plus" zur "Tengelmann-Gruppe") in der Beratung; man versicherte mir von Seiten der Geschäftsführung, dass "man sich nicht auf die Gewährleistungsfristen fixiert habe, sondern grundsätzlich zum Wohl des End-Kunden entscheiden werde". Offensichtlich sind ihnen zufriedene Kunden wichtiger als ein paar Cent Gewinn pro Gerät. Wenn diese strategische Aussage der Geschäftsführung tatsächlich bis zu den einzelnen Händlern dringt (was ein gutes QM-System vorsieht), solltest du beste Chancen haben, dein Autoradio auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist noch komplett umgetauscht zu bekommen. Ich würde mich da mal mit dem "Plus"-Kundendienst in Verbindung setzen und über einen Tausch reden; deine Chancen stehen sehr gut.

Bei der Gewährleistung von 2 Jahren mußt Du den Verkäufer allerdings nachweisen das der Defekt schon bei der Wahrenannahme da war. (Das dürfte sehr schwer weden wo Du schon 14 Monate gewartet hast). Gründsätzlich geht man davon aus das ein Defekt bei Wahrenannahme schon vorlag wenn er im 1 Jahr auftritt. Im 2 Jahr gilt die Nachweißpflicht. Normalerweise kannst Du beim Discounter allerdings auf Kulanz die Ware tauschen. Gruß
Wenn ich richtig rechne, hast du das Radio ca. 14 Monate, die Gewährleistungsfrist beträgt normalerweise 2 Jahre, also ich würde einfach dort nachfragen.
vielen dank für die antworten. das hat mir sehr geholfen. hab eben nochmal in die beschreibun geschuat und die garantiezeit beträgt doch 24 monate (auf material und herstellung). hab dann ncoh bessere chancen? vor allem hätte ich gerne das geld zurück, da das problem wohl der einbauwinkel des radios ist und durch austausch keine besserung eintreten würde. liebe grüße
Danke für diese Seite - ich dachte immer, es sei umgekehrt :-)
DH! Das Radio befindet sich immer noch in der Gewährleistungsfrist. Daher muß Plus das Radio entgegennehmen und auch für eine Reparatur sorgen. Bring es hin zu Plus. Der einzige Nachteil für Dich ist der, dass Du ein paar Tage/Wochen ohne Radio auskommen musst.