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Garantie beim Gebrauchtwagen

gefragt von CatfanCatfan am 08.01.2008 um 8:05 Uhr

Hallo Wir haben uns letztes Jahr ein Gebrauchtwagen gekauft.Die einjährige Garantie würde im Mai ablaufen. es wurde eine Inspektion mit allen drum und dran gemacht.Deswegen hat mein Mann auch erst nicht nach dem Öl geschaut. nach ca. 4 Monaten ...der Schock...es war so gut wie kein Öl mehr im Motor.Er hat das Öl aufgefüllt und nachgeguckt ob man so was sehen kann.Nun haben wir gesehen das er anscheinend doch"leckt"fällt sowas unter die Garantie?Es ist ein Audi A 6 und wurde vom Autohändler gekauft.

vg


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Reply


anonym
beantwortet von Eddy21 am 8. Januar 2008 08:21
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Anspruch auf Beseitigung der Leckstelle hast Du schon, aber nach dem Öl musst Du selber schauen!

Schäden die durch mangelnde Wartung entstehen musst Du selber tragen !

Kommentar von Simple_avatar2smallCatfan am 8. Januar 2008 08:28

Hallo so fährt der Wagen gut...also denk ich ist durch den Öl Verlust kein Schaden entstanden.Nur wir waren ja davon ausgegangen(ich weiß sollte man nicht)das die große Inspektion auch das beinhaltet. Und haben leider nicht geguckt.

Kommentar von Simple_avatar2smallCatfan am 8. Januar 2008 08:29

also hab noch vergessen zu erwähnen...er hat schon noch öl drauf nur verliert er Öl....


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. Januar 2008 08:29
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in diesem Falle hat doch die Garantie nichts damit zu tun, daß ich als Autofahrer weiß, daß ich kontinuierlich den Ölstand kontrollieren muss, den ein Auto verbaucht ja nunmal Öl...

das ist ein persönlicher Fehler und hat nichts mit der Händlergarantie zu tun.

Die Leckstelle sollte der Händler natürlich beseitigen, ist die Ursache ein verschleißteil fällt das allerdings auch nciht uter Garantie.

Kommentar von Aae55b89c3f266f73ba2d36f48e932b3smallElster79 am 8. Januar 2008 08:35

Hätte allerdings bei der Wartung auffallen können und darauf hingewiesen werden, wenn z.B. die Zylinderkopfdichtung defekt ist....den der Verschleiss dieses Teils kann zu schäden am Motor durch starken Ölverlust führen.

Kommentar von Simple_avatar2smallCatfan am 8. Januar 2008 08:42

bei meinem alten Fiesta weiß ich das und gucke selber regelmässig...aber wenn man ein Auto kauft mit großer Inspektion geht man nicht davon aus das er kurze Zeit darauf viel Öl verliert.Der Wagen ist Scheckheft gepflegt mit allen Inspektionen.Und dann auf einmal kurz nach der Inspektion hat er was?wer rechnet denn damit?Das ein Auto öl verbraucht ist ja klar...gar kein Thema.Aber nicht soviel...und wenn ja kann da was nicht stimmen.Und das müssen wir nun erst einmal abklären lassen. vg

Kommentar von Simple_avatar2smallCatfan am 8. Januar 2008 08:47

achja...auch wenn wir jede Woche gucken würden...jeden Monat...würde der Wagen trotzdem zuviel Öl verlieren,daran würde auch das Gucken nichts ändern,wes würde"nur"die Folgen klein halten.Es ging nicht darum das er fast nix mehr hatte sondern das er überhaupt soviel verliert.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. Januar 2008 09:21

wenn er viel Öl verlieren würde, dann wäre das lange schon durch eine riesengroße Öllache unter dem Auto aufgefallen..

Kommentar von Simple_avatar2smallCatfan am 8. Januar 2008 15:03

Hallo Viel ist für mich schon wenn es über die Norm liegt.Da der Wagen nicht immer an der gleichen Stelle steht ist eine kontinurierliche Kontrolle des Standortes schwieriger. vg


amiria71
beantwortet von amiria71 am 8. Januar 2008 10:38
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Hallo, schön, wenn sich alle streiten und keiner Ahnung hat *lach

Also 1. Es gibt sogar gesetzlich noch 1 Jahr Gewährleistung - es ist nämlich gestattet, dass ein Händler die Gewährleistung für gebrauchte Waren von 2 auf 1 Jahr verkürzt. 2. Darüber hinaus kann natürlich eine Garantie freiwillig eingeräumt werden, wie lang die ist, entscheidet der Garantiegeber (übrigens sind Garantien IMMER freiwillig)

Gewährleistung und Garantie folgen unterschiedlichen Regeln.

Wichtig wäre, die Ursache des Ölverlustes zu klären. Wie schon richtig gesagt wurde - wenn ein Verschleißteil der Grund ist und nicht nachvollzogen werden kann, dass dieses schon bei Verkauf defekt war, werdet ihr die Rep wohl selbst bezahlen müssen.

In Fällen mit Gebrauchtwagen ist das größte Problem meist der Nachweis, dass der Mangel schon bei Erwerb vorlag und nicht erst später durch Verschleiß, fehlerhafte Fahrweise, Unfall etc. pp. eingetreten ist.

Kommentar von mnaarding am 9. Januar 2008 15:28

Wichtig wäre noch zu erwähnen, das nach 6 Monate die Beweislastumkehr stattfindet, d.H. bis zum Ablauf der 6 Monate muss der Händler nachweissen das das Teil i.O. war und nach 6 Monaten ist es die Sache vom Kunden. Weiterhin gilt je nach Motortyp ein Ölverbrauch von bis zu einem Liter auf 1000 km als normal!!! Ein A6 dürfte so um die 4,5 Liter Öl haben

Kommentar von Simple_avatar2smallamiria71 am 9. Januar 2008 15:34

Die sechs Monate sind ja offenbar vorbei, wenn sie im Mai angefangen haben. Davon abgesehen gilt die Regelung nur nach Gesetz, kann aber bei Gebrauchtwagen im Vertrag ausgeschlossen werden (das dürfte die Regel sein).


Elster79
beantwortet von Elster79 am 8. Januar 2008 08:12
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aber sicher... hin zum händler und nachbesserung fordern, bevor die garantie ausläufft.


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 8. Januar 2008 08:14
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Entscheident ist, ist es ein " Bastlerauto" oder ein Gebrauchtwagen. L.G.




Kommentar von Aae55b89c3f266f73ba2d36f48e932b3smallElster79 am 8. Januar 2008 08:17

der wagen hat ein jahr garantie, dann ist es kein bastlerfahrzeug

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 8. Januar 2008 08:19

Ein Jahr gibt es nicht mehr, seit geraumer Zeit. L.G.

Kommentar von Aae55b89c3f266f73ba2d36f48e932b3smallElster79 am 8. Januar 2008 08:26

wenn der verkaufer freiwillig Garantie gibt schon. Anscheinend hat er das ja getan, siehe Fragestellung

Kommentar von Simple_avatar2smallCatfan am 8. Januar 2008 08:45

Doch es gibt diese Garantien.Einmal wenn Scheckheftgepflegt ist sprich alle Inspektionen gemacht wurde...wenn der Händler selber eine Garantie gibt,auch gibt es eine die über die einjährige Händlergewährleistung geht. Die Frage ist nur gewesen was beinhaltet diese Garanatie.... vg

Kommentar von mnaarding am 9. Januar 2008 15:31
  1. Du redest wahrscheinlich von der Gewährleistung die in der Regel 2 Jahre beträgt, kann aber vom Händler auf 1 Jahr reduziert werden in B2B kann die Gewährleistung sogar gänzlich ausgeschlossen werden.

Eine Garantie ist immer Freiwillig und Zeitungebunden, je nachdem was der Garantiegeber vorgibt

Kommentar von Simple_avatar2smallCatfan am 8. Januar 2008 08:31

Hallo Es ist kein Bastlerauto.Und wurde auch nicht als solches verkauft. vg


anonym
beantwortet von FrankLauer am 6. Juni 2008 21:21
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Hallo ,

von wem ist die Garantieversicherung ?




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