Fakten: Eckcouchgarnitur (3x3m) für 1500 € am 25.3.06 im Möbelhaus gekauft. Keine Aktionsware oder Ähnliches.
Nun stellen wir fest, dass sich die Polsterung an den "Lieblingsstellen" nahezu verflüchtigt hat. Man spürt teils schon den Rahmen beim Liegen. An den Randplätzen, auf denen weniger gesessen wird ist die Polsterung einwandfrei. Die Frage ist nun, ob wir irgendein Recht haben dies zu reklamieren? Bzw. ob wir überhaupt Grund dazu haben. Klar, es ist kein Luxusmöbel, aber meine vorherige Couch hatte ich 8 Jahre und sie war bei weitem nicht derart "ausgesessen" - zudem im Verhältnis noch extrem viel billiger. Reklamationsberechtigt? Danke für eure Antworten!
Garantie käme nur infrage, wenn eine solche mit einer Garantieerklärung beim Kauf gegeben wurde.
Gewährleistung 2 Jahre ist gerade abgelaufen.
Da kann nur Kulanz des Möblers etwas machen.

Ich schließe mich Regenmacher bezüglich der Garantieerklärung an. Gewährleistung muß aber genauso vereinbart sein und man muß nachweisen können, dass der jetzt festgestellte Mangel bereits beim Gefahrenübergang vorhanden war, aber nicht bemerkt wurde. Ich würde hier auf freundliche Art den Weg der Kulanz versuchen, soll heissen, das Möbelhaus muß nicht ausbessern, kann aber, weil es doch ein so "tolles Möbelhaus" ist!!!!
Du hast Recht, ich werde es mal mit Bauchpinseln versuchen. Vielleicht können wir uns einigen, dass ich die Ware anliefere und abhole und die das polstern übernehmen... Danke!
Danke für deine Antwort! Ist ja immer so, dass der Gewährleistungsanspruch gerade abgelaufen ist wenn man einen Mangel erkannt... Murphys law