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Garantie bei Polstermöbeln?

gefragt von ichnoki am 09.04.2008 um 18:00 Uhr

Fakten: Eckcouchgarnitur (3x3m) für 1500 € am 25.3.06 im Möbelhaus gekauft. Keine Aktionsware oder Ähnliches.

Nun stellen wir fest, dass sich die Polsterung an den "Lieblingsstellen" nahezu verflüchtigt hat. Man spürt teils schon den Rahmen beim Liegen. An den Randplätzen, auf denen weniger gesessen wird ist die Polsterung einwandfrei. Die Frage ist nun, ob wir irgendein Recht haben dies zu reklamieren? Bzw. ob wir überhaupt Grund dazu haben. Klar, es ist kein Luxusmöbel, aber meine vorherige Couch hatte ich 8 Jahre und sie war bei weitem nicht derart "ausgesessen" - zudem im Verhältnis noch extrem viel billiger. Reklamationsberechtigt? Danke für eure Antworten!

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Möbel x 1.497 Garantie x 941

anonym
beantwortet von Regenmacher am 9. April 2008 18:03
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Garantie käme nur infrage, wenn eine solche mit einer Garantieerklärung beim Kauf gegeben wurde.

Gewährleistung 2 Jahre ist gerade abgelaufen.

Da kann nur Kulanz des Möblers etwas machen.

Kommentar von ichnoki am 9. April 2008 21:00

Danke für deine Antwort! Ist ja immer so, dass der Gewährleistungsanspruch gerade abgelaufen ist wenn man einen Mangel erkannt... Murphys law


anonym
beantwortet von luke55 am 12. Dezember 2009 15:39
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Vielleicht hilft dir auch diese Seite weiter, da gibts einiges an Infos: www.gebrauchtmoebel.org


stefvol
beantwortet von stefvol am 24. August 2008 15:36
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Tja - da wird sich nicht viel tun mit Kulanz, wenn du das vermeintlich gute Stück bei einem der Branchenriesen gekauft hast. Ein Garantiefall ist es sicherlich nicht, eher eine Gebrauchserscheinung. Wenn du allerdings nach 2 Jahren schon den Rahmen spürst, kanns mit der Qualität nicht sehr weit her sein. Qualität kaufen zahlt sich letztenendes - trotz des höhere Preises - jedenfalls aus.


hajottka
beantwortet von hajottka am 9. April 2008 19:02
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Ich schließe mich Regenmacher bezüglich der Garantieerklärung an. Gewährleistung muß aber genauso vereinbart sein und man muß nachweisen können, dass der jetzt festgestellte Mangel bereits beim Gefahrenübergang vorhanden war, aber nicht bemerkt wurde. Ich würde hier auf freundliche Art den Weg der Kulanz versuchen, soll heissen, das Möbelhaus muß nicht ausbessern, kann aber, weil es doch ein so "tolles Möbelhaus" ist!!!!

Kommentar von ichnoki am 9. April 2008 21:01

Du hast Recht, ich werde es mal mit Bauchpinseln versuchen. Vielleicht können wir uns einigen, dass ich die Ware anliefere und abhole und die das polstern übernehmen... Danke!


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