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Garantie bei Gebrauchträdern?

gefragt von Sassi1 am 11.05.2007 um 20:35 Uhr

Möchte mir ein gebrauchtes Fahrrad beim Händler kaufen. Gibt es da Garantie drauf?


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odi10
beantwortet von odi10 am 12. Mai 2007 10:40
4x
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Grundsätzlich besteht bei jedem Kauf bei einem Händler 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, die dieser gewähren muß. Er kann jedoch bei gebrauchten Gegenständen diese Gewährleistung schriftlich auf 12 Monate einschränken! Die Gewährleistung gilt natürlich nicht bei Eigenverschulden oder normalen Verschleiß. Kauf das Rad, wenn der Preis stimmt, und schließ' eine Fahrradversicherung (Komplettschutz) dafür ab! ;-)

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. Mai 2007 16:27

eine Fahrradversicherung für ein gebrauchtes Rad?? Nicht gerade sinnvoll! Da kann er sich alle 2 Jahre ein "neues" gebrauchtes Kaufen

Kommentar von E3436904a191f8a02d339c897d3a4204smallodi10 am 21. Oktober 2007 15:53

kriegt er dann sogar mit Neukaufbeteiligugn aus der Versicherung, und ist noch zusätzlich die ganze Zeit geschützt!

Kommentar von E3436904a191f8a02d339c897d3a4204smallodi10 am 21. Oktober 2007 15:53

kriegt er dann sogar mit Neukaufbeteiligugn aus der Versicherung, und ist noch zusätzlich die ganze Zeit geschützt!


Mismid
beantwortet von Mismid am 11. Mai 2007 22:43
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Händler müssen beim Verkauf an Privatleute 2 Jahre Gewährleistung bieten, bei gebrauchten Gegenständen können sie es auf 1 Jahr beschränken. Dabei ist es egal ob es sich um ein Radio, Auto oder Fahrrad handelt. Manche Händler oder auch andere Gewerbliche Verkäufer versuchen oft die Gewährleistung vertraglich auszuschliesen. Das nüßtzt aber nichts da diese Klauseln nicht wirksam sind


anonym
beantwortet von lux23 am 11. Mai 2007 21:42
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warum fragst du nicht den Händler? Niemand sonst kann dir daraufhin eine vertraglich bindende schriftliche Auskunft geben.


pipiopa
beantwortet von pipiopa am 11. Mai 2007 21:53
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beim händler eigentlich immer




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