Blacky2006 am 04.03.2008 um 13:01 Uhr
Wir haben am 04.11.2006 einen DVD-Player beim Media Markt in Nürnberg gekauft. Am 27.12.2006 hatten wir den ersten Garantiefall. Wie lange hat man normalerweise Garantie auf Elektrogeräte?
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"Garantie" hast du überhaupt keine, es sei denn der Hersteller steht dazu. Du hast aber eine 2jährige Gewährleistung und kannst dich währenddessen prinzipiell an MediaMarkt halten, obwohl du gesetzlich nur 6 Monate darauf Anspruch hättest. Mediamarkt repariert i.d.R. die defekten Teile.
Bei "Garantie" handelt es sich um eine freiwillige Zusicherung von Leistungen oder Merkmalen. Dagegen ist die "Gewährleistung" in Deutschland gesetzlich definiert. In diesem Falle haben Sie das Recht, sich während der ersten 6 Monate uneingeschränkt an den Verkäufer zu wenden, wenn etwas mit der gekauften Ware nicht stimmen sollte un er muss sich um alles Übrige kümmern. Ein Ersaatz durch ein Neugerät ist allerdings erst nach dreimaliger Nachbesserung gerechtfertigt. Eine Wandlung (also Geld-Zurück-Garantie) ist stets eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers und daher nur bei dem Betroffenen einklagbar, wenn vorher versprochen. Nach Ablauf von 6 Monaten ist der Verkäufer nicht mehr ihr Ansprechpartner, sondern der Hersteller. Wenn dann was kaputt gegangen sein sollte, dann obliegt es Ihnen nachzuweisen, dass der schaden bereits zum Kaufzeitpunkt schadhaft war. Das ist also schwierig. Ungeachtet dessen gewähren manche Hersteller Ihrerseits eine Herstellergarantie, die ja auch eine freiwillige Leistung ist und an beliebige Konditionen geknüpft werden darf.