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Garagnestellplatz im Mietvertrag

gefragt von morpheus76 am 07.10.2008 um 18:02 Uhr

Hallo,

wir haben einen Mietvertrag, in dem als Zusatzposten der Einzelstellplatz mit Kosten aufgeführt ist. Was wir schon wissen, ist, das wir den Stellplatz nicht separat kündigen können, weil er mit dem Wohnraummietvertrag eine Einheit bilden. Wie sieht es aber aus, wenn wir garkein Fahrzeug mehr haben?? Kann ich dann den Stellplatz loswerden??

Brauche ganz eilig ne INFO

Gruß Euer Morpheus


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anonym
beantwortet von faband am 7. Oktober 2008 18:03
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du kannst den stellplatz untervermieten !

Kommentar von morpheus76 am 7. Oktober 2008 18:04

Ja, das ist richtig, aber weder wir, noch der Vermieter haben daran Interesse und zumal der Vermieter sein ok geben muß, was er NIE tun wird.


bulli66
beantwortet von bulli66 am 7. Oktober 2008 18:03
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versuche doch den stellplatz zu vermieten. so kommt wenigstens etwas geld rein


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 7. Oktober 2008 18:05
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Dann kannst Du ihn mit Einverständnis des Vermieters untervermieten; möglicherweise hast Du unter diesen Umständen einen Anspruch auf die Zustimmung.

Ob Du ein Auto hast oder nicht, spielt natürlich für ein Kündigungsrecht überhaupt keine Rolle. Wieso auch?

Kommentar von morpheus76 am 7. Oktober 2008 18:06

Gut, sagen wir, wir möchten ihn vermieten und der Vermieter sagtn NEI! Was dann??

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 7. Oktober 2008 18:09

Auf Zustimmung verklagen.

Zivilrechtsweg beim Amtsgericht. (Zu den Erfolgsaussichten kann ich nichts sagen; Einzelfallabhängig.)

Kommentar von morpheus76 am 7. Oktober 2008 18:14

Hätte ich denn Anspruch??? Oder ist das auch Amtsgerichtssache??

Kommentar von morpheus76 am 7. Oktober 2008 18:10

Wo fonde ich heraus, ob ich, wenn ich kein Fahrzeug habe, einen Anspruch habe, den Stellplatz unter zu vermieten?? Gruß Morpheus

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 7. Oktober 2008 18:15

Einen Anspruch hast Du dann, wenn Du die Klage gewinnst. Wenn Du verlierst, hast Du keinen.

Das Gericht nimmt eine Abwägung zwischen Deinem Interesse, den Stellplatz unterzuvermieten und den Interessen des Vermieters, genau das nicht zu tun, vor. Das hängt von vielen Faktoren ab; voraussagen kann man das hier nicht. (Das kann vielleicht ein Anwalt, der die näheren verhältnisse kennt.)

Kommentar von Regenmacher am 7. Oktober 2008 18:16

Hast du Probleme, die Antworten, die du bekommst zu lesen und zu verstehen?

Zur Untervermietung des Stellplatzes brauchst du die Genehmigung des Vermieters.

Wenn du die nicht hast, siehe zweite Antwort von WolfRichter, der versteht als Jurist die Materie.

Kommentar von morpheus76 am 7. Oktober 2008 18:23

Man hätte es auch so verstehen können, das man grundsätzlich einen Anspruch hat, den Platz unter zu vermieten, sobald man kein Fahrzeug mehr hat. Das dies davon abhängig ist, ob man gewinnt oder verliert, konnte ich daraus nicht schließen, aber der Herr Richter hat ja dankend für Übersetzung gesorgt!


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 7. Oktober 2008 18:05
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Wenn der Stellplatz zur Wohnung gehört, kannst du ihn nicht so einfach los werden, auch wenn du kein Auto mehr hast. Meine Mutter hat auch mal in einer solchen Wohnung gelebt, die hat nicht mal einen Führerschein. Sie hat ihn dann eben für Besuche von Bekannten und Verwandten genutzt. Aber Untervermietung (wenn es zulässig ist) wäre eine Möglichkeit.

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 7. Oktober 2008 18:09

Habe deinen obigen Kommentar gerade gelesen - nun, wenn da kein Interesse an einer Vermietung und auch das O.K. des Vermieters nicht vorliegt - dann wirst du ihn behalten müssen - oder umziehen.


ralli16
beantwortet von ralli16 am 7. Oktober 2008 18:23
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Für den Parkplatz besteht der gleiche Kündigungsschutz wie für die gemietete Wohnung, es sei denn, es besteht für den Parkplatz ein separater Mietvertrag!




Kommentar von morpheus76 am 7. Oktober 2008 18:25

Das ist korrekt, aber er läßt sich nunmal nicht separat kündigen, nur in Verbindung mit der Wohnung. Das ist das bedauerliche!


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