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Garagenwände und Decke haben tiefe Risse,

gefragt von vonRichthovenvonRichthoven am 13.05.2009 um 10:41 Uhr

Hallo Ihr Lieben, brauche Euren Rat. Habe eine Garage in einem Garagenhof gemietet (seit Jahren). Im vorletzten Jahr habe ich bereits Risse an der Wand festgestellt. Habe es auch gemeldet. Nichts geschah - ausser, die kompl. Garagen wurden nur angestrichen und sonst ist nichts passiert. Jetzt sind die Risse aber inzwischen breiter und länger geworden. Aus den Rissen an der Decke rieselt inzwischen weisses Pulverzeug (was das sein könnte, weiss ich nicht). Vielleicht Schimmel? Was kann ich tun, wenn der Vermieter sich wieder nicht darum kümmert? Ich habe Angst um meinen Motorroller und um mein Motorrad? Ist es durch den Vermieter, wenn es in der Garage steht, versichert? Ich werde es nochmals - aber jetzt schriftlich - melden! Kann man bei einer Garagenmiete auch die Miete kürzen? Viele Fragen auf einmal!


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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 13. Mai 2009 10:43
1x
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Kündige die Garage und suche Dir eine rissfreie! - Wird in der Nähe eine U-Bahn gebaut?

Kommentar von 6487c185bda0643fbe9d19cf47b01861smallvonRichthoven am 13. Mai 2009 10:44

nein, aber der Garagenhof ist neben einem kleinen Park. Vielleicht liegt an dem Erdreich, dass abrutscht.


anonym
beantwortet von anjanni am 13. Mai 2009 10:45
0x
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Mindere doch einfach die Garagenmiete...

Laß mal unverbindlich einen Maurer drauf gucken. Der sagt Dir, woher die Risse kommen und was aus der Decke rieselt (jedenfalls kein Schimmel, der rieselt nicht).

Wo wohnst Du? Gibt es bei Euch Bergschäden?

Kommentar von 6487c185bda0643fbe9d19cf47b01861smallvonRichthoven am 13. Mai 2009 10:47

ja, aber nicht in unmittelbarer Nähe.

Kommentar von anjanni am 13. Mai 2009 10:53

Letztlich ist natürlich der Vermieter (Eigentümer) zuständig, auch für die Klärung der Ursache. Risse verschwinden halt nicht vom Anstreichen. Teile ihm also auf jeden Fall noch mal schriftlich mit, daß die Risse sich vergrößert haben.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 13. Mai 2009 10:56

Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn eine Garagenmiete gemindert werden? Dass ist doch kein Wohnraummietvertrag! Beide Seiten können ohne Angabe von Gründen jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Fristen kündigen.

Kommentar von anjanni am 13. Mai 2009 12:58

Na ja - auch bei einem Garagenmietvertrag zahle ich ja nicht für die Existenz des Objektes sondern für die Nutzbarkeit als Garage... Insofern muß ich mich natürlich nicht auf die Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Wohnraummiete berufen, habe aber doch auch Rechte. Und wegen der Nichtnutzbarkeitn oder der eingeschränkten Nutzbarkeit würde ich dann mal entsprechend was unternehmen... Ganz logisch, oder?



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