Brausepaul am 05.07.2009 um 11:49 Uhr
Ich wurde gestern gefragt, ob in Deutschland es eigentlich erlaubt ist, in seiner Garage für einen kurzen Zeitraum private Sachen zu verkaufen. Also kein beruflicher Handel. Ich weiß jedoch sicher, dass schon Ebay Verkäufer höchstrichtentschieden einkommenssteuerpflichtig wurde, wenn der Verkauf des bewiesenen privaten Gelumps zu viel wurde. Jedoch ist ebay nicht unbedingt mit einem Garagenverkauf oder einer Wohnungsauflösung zu vergleichen. Daher die Fragen: Erlaubt (wahrscheinlich schon)?
Bestimmte Tages-Zeiten wegen ggf. Störung der öffentlichen Ordnung?
Umsatzgrenzen, wo das FA immer von einem Gewerbe ausginge?
Zeitraum, in dem der private Verkauf abgeschlossen sein muss?
Und wenn einer die Rechtsgrundlagen kennt, nur her damit. Von mir gibts grundsätzlich DH für fundierte brauchbare Antworten. Danke und schönes Wochenende.

da gilt das gleiche wie beim nebenjob ... normalerweise musst du diese einnahmen beim finanzamt angeben

Kannst einen Garagenflohmarkt machen, aber nur wenn es Deine Garage ist
Brausepaul am 5. Juli 2009 21:21 Woraus leitest Du das ab, dass man kein Mieter einer Garage zur Wohnung oder Haus sein darf?