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Garagentor, Verankerung der Feder gebrochen, Auto beschädigt

gefragt von sebrab am 28.11.2008 um 22:56 Uhr

Hallo, ich habe vorhin mein neues Auto in die extra dafür angemietete Garage gestellt (rückwärts, wie immer). Als ich die Garage geschlossen hatte, gab es einen mächtigen Krach. Ich befürchtete bereits das schlimmste. Habe versucht das Garagentor zu öffnen, doch es ließ sich nur ca. 20 cm öffnen. Zusammen mit meinem Nachbarn habe ich das Tor vorsichtig geöffnet bekommen und das Dilemma gesehen:

Eine der Federn hat sich gelöst (Verankerung gebrochen, ist durchgerostet) und ist gegen die Decke geknallt. Die Feder ist dann direkt auf die Motorhaube geknallt und hat mehrere dicke Kratzer reingehauen.

Meine Frage ist nun, wer kommt für den Schaden auf? Meine Versicherung ist der Ansicht, dass dies die Sache des Vermieters ist und sie selbst nicht für den Schaden aufzukommen habt. Hat jemand schon einmal solch einen Fall gehabt?

Danke. Seb


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Qetan
beantwortet von Qetan am 28. November 2008 22:57
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Vermietersache.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 28. November 2008 23:08

jupp


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. November 2008 22:59
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das ist wirklich Sache des Vermieters..denn die Kfz.-Versicherung kann maximal im Vollkaskobereich zahlen und das kostet Rabattstufen..

aber ich habe das gefühl, daß hier, wenn keine einvernehliche Lösung es gibt ein rechtsstreit vorprogrammiert ist, denn du als Mieter hast ja leider auch Wartungs- und Kontrollpflichten, da du der Nutzer der Garage bist

Kommentar von 9bcdf384cd97aa05ba5a5fe561e5aa2asmallcosmo08 am 28. November 2008 23:02

aber nicht bei einer erst kürzlich angemieteten garage

Kommentar von sebrab am 28. November 2008 23:12

Die Garage habe ich erst vor 2 Monaten angemietet und habe zwischendurch auch schon einmal den Hausmeister zur Kontrolle geschickt, da sich die Bodenleise gelöst hatte.


angie760
beantwortet von angie760 am 28. November 2008 23:01
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Der Vermieter ist zuständig.


cosmo08
beantwortet von cosmo08 am 28. November 2008 23:03
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normalerweise bezahlt dies die haftpflicht des vermieters


cosmo08
beantwortet von cosmo08 am 28. November 2008 23:04
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meine eltern betreiben eine versicherungs argentur

Kommentar von Bruno am 28. November 2008 23:09

... und suchen Kunden ! Werbung hier verboten. Grins. Gruss von der Insel Bruno


sikas
beantwortet von sikas am 28. November 2008 23:11
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Da muß der Vermieter für Haften.

Lg Sikas


anonym
beantwortet von sebrab am 11. Dezember 2008 16:00
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Hallo, mein Vermieter übernimmt den Schaden, bzw. die Gebäudehaftplicht.


anonym
beantwortet von RASMP am 29. Januar 2009 09:58
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Ich würde dennoch möglichst genau dokumentieren, wie sich der Schaden ereignet hat, insbesondere auch die durchgerostete Feder, um den Anspruch gegen den Vermieter der Garage dann auch durchsetzen zu können. Wurde für Schäden eine Regelung im Mietvertrag aufgenommen? Vorsicht - solange Du nichts Schriftliches von der Versicherung hast kann es durchaus sein, dass die ihre Meinung noch ändern...


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