Ich habe einen zusätzlichen Garagenplatz in einem anderen Wohnblock gemietet. Das Zufahrtstor funktioniert fast nie, d.h. es steht praktisch immer offen und wenn man nun ganz vorne steht, dann ist das Auto eigentlich nur in einem Carport und für jeden sichtbar (kein Diebstahlschutz). Darf man die Miete mindern, wenn nie die versprochene Reparatur erfolgt, wenn ja, um wieviel Prozent?

§ 536 Abs. 1 und 2 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
§ 536a BGB - Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.
► Wichtiger Hinweis im Profil beachten!

Das darfst Du bestimmt Erkundige Dich beim Mieterschutzbund.
Der Mieterbund ist zuständig für Wohnraum. Bist du der Meinung, dass Struppi in der Garage wohnt?
Qetan am 14. Mai 2008 17:04 Nein, nicht nur. Weiß ich aus eigener früherer Erfahrung.

hier kannst du nachsehen.
Dort steht aber nichts zu Garagen!!!
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 14. Mai 2008 17:04 ich seh aber was, komisch, hast du deine brille verlegt?
sogar garagentor ist da aufgeführt, er hat anrecht auf 0% minderung.

Wenn Du eine angemessene Frist zur Schadensbehebung gesetzt hast und es ist nichts passiert darfst Du schon, die genauen Prozentzahlen weiß ich leider nicht. Frage mal beim Mieterschutzbund. Eventuell kannst Du mit anderen betroffenen im Haus sprechen und ihr macht Euch gemeinsam stark, das zieht vielleicht mehr als wenn nur einer was bemängelt.