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Garagenmietrecht, Kann der Vermieter einfach mir meine Garage kündigen?

gefragt von delphin13 am 07.10.2008 um 14:46 Uhr

Ich habe seit ca. 10 Jahren eine Garage gemietet (Separat ohne Wohnung). Nun habe ich dort einen Oldtimer abgestellt. Ich bezahle regelmässig zum 1. meine Miete per Dauerauftrag. Nun kündigt mir mein Vermieter meine Garage mit einer 2-Monatsfrist es wären Umstruktierungen vorhanden. Auf telefonischer Nachfrage mit der Verwalterin der Garagen stellte sich heraus, dass die Verwalterin die Wohnung für jemand anderes haben möchte, die bei ihr im Haus wohnt. Muss ich die Kündigung so hinnehmen?

Liebe Grüße

Heike


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anonym
beantwortet von EuroTaTeam am 7. Oktober 2008 14:48
0x
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<Auf telefonischer Nachfrage mit der Verwalterin der Garagen stellte sich heraus, dass die Verwalterin die Wohnung für jemand anderes haben möchte, die bei ihr im Haus wohnt. Muss ich die Kündigung so hinnehmen?>

Auf keinen Fall muss du dies hinnehmen!!

Kommentar von Obelhicks am 7. Oktober 2008 18:04

??????????? was ist das für ein wirrwar / Unsinn?

es geht um die garage!!!!!


anonym
beantwortet von Obelhicks am 7. Oktober 2008 18:00
0x
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ja, das geht.

anders wäre es bei einme mietvertrag über wohnraum plus garage, da teilkündigung nicht möglich ist.

die kündigungsfrist ist 3 monate (bis zum 3. werktag zum ende des übernächsten monats). § 580 Abs. 1.3 BGB es sei denn, im mietvertrag ist etwas anderes vereinbart. kürzere fristen zum nachteil des mieters gehen nicht.

in dem fall würde ich den eigentümer informieren, da der verwalter ggf. private mit geschäftlichen interessen vermischt. biete ihm mal ne probefahrt im oltimer ;-)


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