Mus man im Grundbuch stehen , bevor die Stadt einen Garagenanbau genehmigt ?

Die Genehmigung wird dem Grundstückeigentümer (Grundbucheintrag) erteilt... wem denn sonst?
Der erste Weg ist natürlich, zum Bauamt der Gemeinde gehen und diese über Deine Pläne informieren bzw. vortesten. Es gibt da ja noch diverse Vorschriften, Bebauungspläne, ob Erschließung des Geländes "abgeschlossen" ist, etc. etc. Vielleicht wollen die ja dort noch die Straße verbreitern oder erst eine bauen, wo Du Deine Garage errichten möchtest. Die Grundbuchfrage wird dann auch von der Gemeinde dann abschließend erörtert.
Weil die Bewohnerin des Hauses behauptet , Sie stünde nicht im Grundbuch , schwierige Erbangelegenheit. Aber trotzdem Danke
Wenn du ein "berechtigstes Interesse" mitbringst, hast du ein Recht auf Grundbucheinsicht...