Garage nicht nutzbar - Mietminderung?

8 Antworten

Wenn hier ein Betrag X für die Miete vereinbart ist und nun für 10 Wochen keine Nutzung möglich ist, ist dieser Betrag X auch nicht zu zahlen. Das wäre dann die sog. Mietminderung, hier in Höhe von 100% der Garagenmiete. Das ist selbstverständlich dein Recht.

Der Vermieter scheint unseriös zu sein, wenn er das nicht einsieht.

ja, kannst du

ich würde um den preis eines vergleichbaren stellplatzes mindern und wie du das kannst

Wenn der Stellplatz mit einem extra Betrag im Mietvertrag steht, brauchst du diesen Betrag für die Zeit der Baumaßnahmen nicht bezahlen. Das solltest du dem Vermiter schriftlich mitteilen. Ich würde für den Fall der Weigerung die Einzugsermächtigung widerrufen und selbst überweisen.

Wenn der Stellplatz ohne extra Betrag in der Gesamtmiete enthalten ist, wirds schwieriger, da du den Anteil erstmal rechtssicher ermitteln müsstest. Der wird dann wohl so klein sein, dass sich der Streit nicht lohnt.

Wenn man dafür 20-30€ pro Monat ansetzt lohnt sich ein Rechtsstreit nicht wirklich. Allerdings sollte man von einem seriösen Vermieter erwarten können das er das von sich aus schon berücksichtigt.

erkundige dich beim mieterschutz. wienn ich das richtig verstanden habe, so ist der stellplatz mit einem bestimmten betrag im mietvertrag angegeben, diesen betrag darfst du kürzen, wenn du den stellplatz ohne eigenes verschulden (was hier der fall ist) nicht nutzen kannst. aber nicht einfach eigenmächtig, sondern mit hilfe vom mieterschutz. dafür sind diese da. sie werden dich beraten und dir helfen zu deinem recht zu kommen. wenn du es eigenmächtig machst, könnte dir der vermieter kündigen, wegen zuwenig gezahlter miete.