crystaldiwayan am 29.10.2008 um 20:31 Uhr
also, mutter, vater, kind(14jahre)..eltern geschieden, der junge wohnt bei bei dem vater, der aber hartz 4 bekommt.die mutter arbeitet vollzeit als krankenschwester und zahlt unterhalt für den jungen an dem vater. beide elternteile haben ein "halbes" kind auf der steuerkarte.kann die mutter das ganze kind auf der steuerkarte haben? weil sie ja arbeitet und auch unterhalt zahlt? ist das möglich?und wenn, wie macht man das??? danke

Übertragung des Kinderfreibetrages Unterhaltsverpflichtung: die berüchtigten Alimente Der halbe Kinderfreibetrag (1.824 Euro bzw. 1.080 Euro, Zähler 0,5) steht Vater und Mutter nur zu, wenn sie beide ihrer Unterhaltsverpflichtung im Wesentlichen nachkommen. Der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, erfüllt seine Verpflichtung in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes (§ 1606 Abs. 3 BGB). Der andere Elternteil ist grundsätzlich zum Barunterhalt verpflichtet. Dabei gilt als Richtschnur: Dieser Elternteil muss seine Unterhaltspflicht mindestens zu 75 Prozent erfüllen. Soweit die Höhe seiner Zahlung nicht durch gerichtliche Entscheidung, Verpflichtungserklärung, Vergleich oder Vertrag festgelegt ist, können dafür im Zweifel die von den Oberlandesgerichten als Leitlinien aufgestellten Unterhaltstabellen, z.B. „Düsseldorfer Tabellen“,einen Anhalt geben. Seit dem 1. Juli 2008 gelten folgende Beträge:
http://www.wiso-sparbuch.de/steuerwiki/index.php/KindergeldKinderfreibetr%C3%A4ge#.C3.9Cbertragungdes_Kinderfreibetrages

hatte diese Situation selber einmal. Vater des kindes berentet- Mutter (also ich in diesem fall) voll berufstätig. der vater meiner Tochter hat damals schriftlich auf seine Hälfte verzichtet. Und seitdem ist mein Tochter (15) voll auf meiner Steuerkarte.

Nach meinen Infos ist das nicht mehr möglich den halben Kinderfreibetrag umzuschreiben. Wollte ich und mein Freund bei unserem Kind auch machen. Man sagte uns aber, das dass nicht mehr gehen würde.

Nein, jeder hat einen Anspruch auf ein halbes Kind - das hat mit der Unterhaltszahlung nichts zu tun.
http://www.duesseldorf.de/einwohnerangelegenheiten/lohnsteuerkarten/index.shtml