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GAL TÜV/ASU Darlehen?

gefragt von emma1973 am 06.07.2009 um 13:47 Uhr

Hallo, ich war bis ende juni harzt 4 empänger, seit dem 1 Juli habe ich nun einen vollzeitjob. Dies ist auf einenm Aussiedlerhof, der mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu erreichen ist. Da im Juni mein TÜV und ASU abgelaufen ist, war ich heute auf der GAL, um nach einem Darlehen von ca 250 Euros für TÜV und ASU gefrage. Dem Amt ist bekannt, das mein Arbeitsort nicht mit bus und bahn zu erreichen ist. Leider wurde ich auf dem Amt abgeschmettert, da es hiess, das hätte ich vorher schon wissen müssen. Wenn ich die Arbeit nicht bekommen hätte, hätte ich zu ende juni mein auto abgemeldet. Was soll ich jetzt tun? Die arbeit wieder kündigen, ist die GAL verpflichten, mir ein Darlehen für TÜV und ASU zu geben? Was kann ich tun? Mein sachbearbeiter meinte, dass ich meine Chefin (nach 6 Arbeitstagen) "anpumpen" soll. Wo kann ich mich darüber erkundigen? Wer kann mir helfen?


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kieljo
beantwortet von kieljo am 6. Juli 2009 14:06
3x
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Lass dir die Ablehnung schriftlich per Bescheid geben. Dann hast Du die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Dir hätte erstmal auch für Juli noch ALG 2 zugestanden so lange du nichts vom neuen AG bekommst. Den AG nach 6 Tagen nach einem Vorschuss zu fragen ist unzumutbar. Kündigen darfst Du natürlich nicht, dann ist ALG 2 gesperrt. Sprich noch mal mit deinem Sachbearbeiter, es soll ja nur ein kurzfristiges Darlehen sein und es ist für die Tätigkeit notwendig.

Schau mal unter www.gegen-hartz.de dort wirst Du bestimmt auch noch infos dazu finden.

Kommentar von emma1973 am 6. Juli 2009 14:30

Danke für deine hilfreiche antwort, schau gleich mal nach was ich so finde. DANKE


eddali
beantwortet von eddali am 6. Juli 2009 13:57
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Die GAL ist nicht verpflichtet. Frag Deinen AG, ob er Dir was dazu gibt ,oder Vorschuss.

Kommentar von emma1973 am 6. Juli 2009 14:29

Würdest du nach 6 Arbeitstagen nach einem Vorschuss fragen?? Finde ich schon sehr sehr komisch wie manche leute denken, nach dem Motto erst Geld dann arbeit??? Danke trotzdem für deine antwort


anonym
beantwortet von michael66869 am 6. Juli 2009 14:04
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Du kannst doch deinen TÜV überziehen, ich glaube höchstens 4 Wochen, dann kannst du mit deinem ersten Lohn zum TÜV fahren.

Kommentar von emma1973 am 6. Juli 2009 14:27

Also, das mit den 4 wochen ist schon lange nicht mehr (fahre halt jetzt verbotenerweisse), mein lohn beläuft sich auf ca 100 euro mehr im monat als harzt 4, (wobei ich da schon alle kosten inkl. benzin abgezogen habe) Kannst mir sagen wie ich das machen soll????

Kommentar von michael66869 am 6. Juli 2009 14:50

Wieviel KM musst de denn immer fahren ?


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