Hallo,
ich wohne in einem 3 Fam. Haus und wir wechseln um immer ab mit rasenmähen. Laut Vermieter muss spätestens gemäht werden wenn das Graß 10cm hat.
Nun ist letztes unser Rasenmährer kaputt gegangen und der Vermieter brachte einen neuen, deutlich kleineren Mäher.
Frage 1.
Der neue hat im Gegensatz zum alten keinen Auffangkorp, das heist so wie man mäht kommt das Graß hinten raus und bleibt liegen. Der Vermieter stellt auch keinerlei Hilfsmittel wie rechen, zum zusammenrechen des Grasses.
In wie weit bin ich gezwungen auf eigene Kasse mir derartige Hilfsmittel zu kaufen?
danke im voraus

Sofer dies nicht im Mietvertrag steht, dass der Raen gemäht werden muss, würde ich mit dem Vermieter eine neue Vereinbarung, vor allem bezüglich des Rasenmähers treffen.
An für sich ist es aber nicht notwendig, dass du Geräte anschaffst, für das Mähen des Rasens.

Alle Hilfsmittel die dazu benötigt werden den Rasen oder das Grundstück sauber zu halten (also auch z.B. einen Schneeschieber oder Besen) muß der Vermieter seinen Mietern zur Verfügung stellen.

Du mußt dir gar nichts auf eigene Rechnung kaufen.

Frag deinen Vermieter mal, wann der alte Rasenmäher zurückkommt. Den hat er doch zur Reparatur gegeben? Du musst nämlich mit einem kleineren Rasenmäher, mit dem du länger brauchst und der nicht einmal einen Auffangkorb besitzt , zufrieden sein. Das darf er nur als Übergangslösung anbieten. lg Horbach
Trotzdem wäre ich vorsichtig... Wenn es nämlich dem Vermieter zu bunt wird, läßt er die Rasenpfelge durchführen und legt die Kosten auf alle Mieter um. Dann wird es noch teurer...