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Fußgängerampel Reklamation?

gefragt von xynaturaxynatura am 26.11.2008 um 18:05 Uhr

Hallo, jeden morgen, wenn ich zur Arbeit gehe und auch Abends wieder heim muss ich an einer Ampelkreuzung schon richtig in den Startlöcher stehen und gleich losrennen wenn die Fußgängerampel grün schaltet, damit ich auch noch komplett auf grün über die Straße komme. Wenn ich nur gut zügig gehe, reicht mir diese Strecke nur 3/4 und die restliche 1/4 Strecke ist die Ampel wieder auf rot. Für ältere Personen und Personen mit Kleinkindern oder Kinderwagen reicht das niemals bis zur Hälfte. Die abbiegende Autos haben gleichzeitig grün und queren so auch diese Ampelkreuzung. Wo kann ich diese zu kurze Schaltzeit reklamieren? Und würde diese Reklamation überhaupt was bringen?

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Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 26. November 2008 18:11
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Es ist ja allgemein bekannt, dass das Lichtsignal einer Fußgängerampel nur für das Betreten der Straße gilt. Wenn die Ampel während des Überquerens auf rot springt, darf man seinen Weg ohne besondere Eile fortsetzen und muss nicht umdrehen.

Die Schaltung ist wahrscheinlich so beabsichtigt, um den Verkehrsfluss auf der Straße so wenig wie möglich zu stören.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 26. November 2008 18:15

Genau so ist es, bei gruen darf man losgehen. Man kann ja nicht wissen, wann die Ampel auf rot umschaltet. Waere das anders gewollt, dann waere ein zusaetzliches Gelblicht notwendig.
Der parallele Autoverkehr hat zwar evtl auch gruen, Geradeausfahrer koennen dort auch ohne weiteres fahren, aber Abbieger muessen in einem solchen Fall den Fussgaengern Vorrang gewaehren.


manni1937
beantwortet von manni1937 am 26. November 2008 18:09
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Das hängt davon ab, wem die Straße "gehört". Grundsätzlich befinden sich die Bundesstraßen und Landesstraßen in der Hand von Bund beziehungsweise Land. Daraus ergibt sich deren Zuständigkeit insbesondere für die jeweiligen Fahrbahnen, aber auch die entsprechenden Ampelanlagen. Handelt es sich um eine städtische Straße, ist die Stadtverwaltung (i.d.R. Bauamt) dafür zuständig.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 26. November 2008 18:07
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wende Dich an das Straßenverkehrsamt bei Deiner Stadt/Landratsamt.


Paintybear
beantwortet von Paintybear am 26. November 2008 18:07
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Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt und/oder Polizei


Qetan
beantwortet von Qetan am 26. November 2008 18:06
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Melde das bei der Stadtverwaltung.


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 26. November 2008 18:07
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Melde das. Und die Reaktion bringt auch was. Ich habe selbst schon erlebt, dass Ampelschaltungen dann umgestellt worden sind.


Snuffi
beantwortet von Snuffi am 26. November 2008 22:28
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Die Ampel dient dazu, den Fußgänger sicher bis zur Straßenmitte zu geleiten. So habe ich das schon vor vielen Jahren gehört. Hier ist die Stadt bzw. das Ordnungsamt zuständig, und wenn die nicht reagieren, dann penetrant alle 4 Wochen auf der Matte stehen und auch nicht davor zurückschrecken, den nächsthöheren zuständigen Abgeordneten des Landtages anzusprechen, denn der will ja wieder gewählt werden.


anonym
beantwortet von 338194 am 26. November 2008 18:52
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Hatte auch mal so eine Ampel an einer Kreuzung, die ich täglich passieren mußte. Mir taten immer die alten Leute leid, die nicht schnell laufen können. Oft kontrollierte da ein Polizist mit Motorrad den Verkehr, hab ihn mal drauf angesprochen, meinte er, das koste zigtausende, 5-stellige Zahl, die Stadt und das könne sie sich nicht leisten. Hab damals gedacht ich höre nicht recht, aber jetzt nach 10 Jahren haben sie es gemacht. Ordnungsamt, Stadtverwaltung sind wohl zuständig.


sender
beantwortet von sender am 26. November 2008 18:15
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Bürgeramt, Stadtverwaltung.

Klar bringt das was.


lollipopp
beantwortet von lollipopp am 26. November 2008 18:12
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was die beiden kollegen Qetan und paintybear schreiben ist absolut i.o.aber so wie es aussieht muss erstmal etwas passieren z.b.personen angefahren etc.dann geht es seinen weg tschaui......


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