Frage von Trebuchet 19.10.2012

Fußgänger aus Parklücke herausschieben, wie ist die rechtliche Situation?

  • Antwort von amdros 19.10.2012
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein..darf man nicht aber..der Fußgänger darf sich auch in keine Parklücke zum freihalten stellen

  • Antwort von PatrickLassan 19.10.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das wäre dann zumindest Nötigung. § 240 Strafgesetzbuch:

    Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html

  • Antwort von gs1206 19.10.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ein Fußgänger hat kein Recht einen Parkplatz zu "reservieren". aber ich würde den Teufel tun und den mit dem Auto da rausbugsieren. lass den Fußgänger straucheln und stürzen - oder so tun als ob - da kommst du in Teufelsküche. ich würde mit dem Auto vor der Parklücke stehen bleiben. dann kommt das andere Auto nicht rein in die Parklücke und der Mensch in der Lücke wird schimpfend abziehen.

  • Antwort von bulli7 19.10.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    NEIN.

  • Antwort von kieljo 19.10.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Die Rechtsprechung ist da leider sehr unterschiedlich. Direkt "schieben" darfst Du sicher nicht, aber cm für cm sich vortasten. Der natürliche Reflex wird ihn aus der Lücke treiben.

    Ich habe mich auch schon einfach dann vor die Parklücke gestellt und die Sache hat sich dann von ganz allein erledigt. Wenn er dann vielleicht aus Wut auf die Motorhaube schlägt, kannst Du ihn wegen Sachbeschätigung anzeigen. Der wird dann sicher nie wieder eine Parklücke freihalten wollen.

  • Antwort von eizeizbaby 19.10.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das habe ich gerade erst gestern im Fernsehen gesehen :D :D Ja du darfst sie langsam wegschieben, denn Fußgänger dürfen keinen PArkplatz freihalten

  • Antwort von Varg2 19.10.2012

    also du darfst sie/ihn nicht wegschieben sie/er darf allerdings auch nicht die Parklücke besetzten. Anstatt dich aufzuregen bleib ruhig und fahr soweit wie möglich davor sodas kein anderes Auto mehr reinkommt irgendwann hast du einen Parkplatz

  • Antwort von Joey55 19.10.2012

    Solage er dabei nicht zu Schaden kommt und man ganz langsam fährt nicht!

    Zu behaupten es wäre dann Nötigung ist Blödsinn, da der Fussgänger ja gar keinen Grund hat diesen Platz verteidigen zu müssen...er kann ja weggehen....

    Wenn er es doch tut, ist es ja so gewollt von ihm und somit ist er selber schuld....

  • Antwort von maikel196 19.10.2012

    hallo

    unter äusserster vorsicht , darfst du sie vorsichtig beiseite schieben , war gester erst im tv , vom fachanwalt vom adac so erläutert . habe auch gestaunt

    gruss mike

  • Antwort von 0510engel 19.10.2012

    nein...darf man nicht,aber ich würde notfalls die Polizei dazuholen und ´ne Anzeige machen....

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