Fußgänger aus Parklücke herausschieben, wie ist die rechtliche Situation?
Gelegentlich sieht man ja Fußgänger, wie sie in einer Parklücke stehen und den Parkplatz freihalten.
Darf man mit dem Auto, wenn man sehr langsam fährt, einen Fußgänger wegschieben?
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Nein..darf man nicht aber..der Fußgänger darf sich auch in keine Parklücke zum freihalten stellen
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Das wäre dann zumindest Nötigung. § 240 Strafgesetzbuch:
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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ein Fußgänger hat kein Recht einen Parkplatz zu "reservieren". aber ich würde den Teufel tun und den mit dem Auto da rausbugsieren. lass den Fußgänger straucheln und stürzen - oder so tun als ob - da kommst du in Teufelsküche. ich würde mit dem Auto vor der Parklücke stehen bleiben. dann kommt das andere Auto nicht rein in die Parklücke und der Mensch in der Lücke wird schimpfend abziehen.
Kommentar von kieljokieljo 19.10.2012Genau so habe ich es auch schon gemacht. Einfach vor die Lücke stellen und die Angelegenheit regelt sich von ganz allein.
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NEIN.
Kommentar von maikel196maikel196 19.10.2012bulli ,, leider doch !! :-))
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Die Rechtsprechung ist da leider sehr unterschiedlich. Direkt "schieben" darfst Du sicher nicht, aber cm für cm sich vortasten. Der natürliche Reflex wird ihn aus der Lücke treiben.
Ich habe mich auch schon einfach dann vor die Parklücke gestellt und die Sache hat sich dann von ganz allein erledigt. Wenn er dann vielleicht aus Wut auf die Motorhaube schlägt, kannst Du ihn wegen Sachbeschätigung anzeigen. Der wird dann sicher nie wieder eine Parklücke freihalten wollen.
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Das habe ich gerade erst gestern im Fernsehen gesehen :D :D Ja du darfst sie langsam wegschieben, denn Fußgänger dürfen keinen PArkplatz freihalten
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 19.10.2012Ja du darfst sie langsam wegschieben, denn Fußgänger dürfen keinen PArkplatz freihalten
Und deshalb darf man sie mit dem Auto wegschieben? Das glaubst du doch selbst nicht.
Kommentar von eizeizbabyeizeizbaby 19.10.2012Klar! Das kam gestern bei "Rechtsirrtümern" ;) Natürlich sollst du sie dabei nicht überfahren
Kommentar von Anton96Anton96 19.10.2012Du solltest nicht alles glauben was im Fernsehen erzählt wird, da wird auch schon mal rechtlicher Unsinn verbreitet bzw. vergessen die ganzen Wenn und Aber an zu geben. Was glaubst du wird wohl passieren wenn dabei der Fußgänger verletzt wird?
Kommentar von amdrosamdros 19.10.2012Wegschieben?? Das ist Nötigung..könnte evtl. auch Körperverletzung sein!
Hast sicher nicht richtig zugehört!
Kommentar von eizeizbabyeizeizbaby 19.10.2012Jou ;)
•OLG Naumburg v. 26.05.1997: Gegenüber der berechtigterweise nach § 12 Abs. 5 StVO in die Parklücke einfahrenden Angeklagten stellt das dreiste und verkehrsfremde Verhalten der Zeugin eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 1 Abs. 2 StVO dar. In einem solchen Fall ist die Erzwingung eines Parkplatzes nicht sozial verwerflich i.S. von § 240 Abs. 2 StGB, wenn das Hineinfahren in die Parklücke in maßvoller Weise geschieht und die dort stehende Person keiner erheblichen Gefährdung ausgesetzt ist.
Kommentar von maikel196maikel196 19.10.2012amdros , doch hat er , hab auch nicht schlecht geschaut
Kommentar von eizeizbabyeizeizbaby 19.10.2012DANKE!!! Achso, ich bin eine sie :P
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 19.10.2012Das Urteil findet man in folgendem Link:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3625.php
Wenn man runter scrollt, findet man andere Urteile, die ein derartiges Verhalten (Webschieben des Fußgängers) als Nötigung gewertet haben. Es kommt also immer auf den Einzelfall an.
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also du darfst sie/ihn nicht wegschieben sie/er darf allerdings auch nicht die Parklücke besetzten. Anstatt dich aufzuregen bleib ruhig und fahr soweit wie möglich davor sodas kein anderes Auto mehr reinkommt irgendwann hast du einen Parkplatz
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Solage er dabei nicht zu Schaden kommt und man ganz langsam fährt nicht!
Zu behaupten es wäre dann Nötigung ist Blödsinn, da der Fussgänger ja gar keinen Grund hat diesen Platz verteidigen zu müssen...er kann ja weggehen....
Wenn er es doch tut, ist es ja so gewollt von ihm und somit ist er selber schuld....
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hallo
unter äusserster vorsicht , darfst du sie vorsichtig beiseite schieben , war gester erst im tv , vom fachanwalt vom adac so erläutert . habe auch gestaunt
gruss mike
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nein...darf man nicht,aber ich würde notfalls die Polizei dazuholen und ´ne Anzeige machen....
Hab eben im Internet gelesen..es wäre Nötigung bzw. könnte es auch Körperverletzung sein..wegschieben des Fußgängers!!
Quelle: http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/auto-und-verkehr/06183...