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Fußboden in der neuen Wohnung

gefragt von megaweber am 10.03.2008 um 10:45 Uhr

Ich habe eine schöne Mietswohnung in Aussicht. Sie muss komplett neu renoviert werden. Der Fußboden ist alt und nicht mehr benutzbar. Der Vermieter macht nun das Angebot er zahle das Material(neben dem neuen Bodenbelag sogar Tapete und Farbe)und der Mieter kümmert sich um die Renovierung. Nun drei Fragen: 1) Wieviel Zeit nimmt es in Anspruch bei einer Wohnung von etwa 75 qm: a) den alten Boden selbst zu entfernen? b) einen neuen Fußboden(am besten Laminat) selbst zu verlegen? 2) Was kostet die oben genannten Maßnahmen etwa, wenn man jemanden dafür beauftragt? 3) Ist die Vermieter verpflichtet den Bodenbelag zu verlegen?

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Renovierung x 635 Fußboden x 175

anonym
beantwortet von benutzer27 am 10. März 2008 10:57
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Netter Versuch des Vermieters, ist eigentlich seine Sache!!! Natürlich kann man darüber reden, aber wenn der Belag marode ist und raus muss, dann muss dies der Vermieter bezahlen. Genauso, wenn du schon ganz lange in der Wohnung wohnst und der Belag (nach Abschreibung) ersetzt werden muss. Wenn dein Vermieter jetzt die Arbeitsleistung auf dich umlegen will, dann nur, weil du ihm darüber keine Rechnung stellen kannst (weil du vermutlich kein Gewerbe angemeldet hast).

Anders sieht es aus, wenn der Wechsel auf deinen Wunsch hin erfolgt, aber eigentlich nicht nötig wäre. Dann müsstest du normalerweise deinen Vermieter nur informieren und darfst es selbst machen (und bezahlen). Wenn er dann Teilkosten übernimmt ist es eher löblich.

Also, laut deiner Beschreibung gilt ersteres!!!

Kommentar von anjanni am 10. März 2008 11:05

Nein, der Vermieter muß nicht in jedem Fall immer alles bezahlen...

Kommentar von benutzer27 am 10. März 2008 11:10

Habe ich auch nicht behauptet, aber wenn er eine Wohnung vermieten will, dann gehört ein Bodenbelag dazu (und den bezahlt der Vermieter). Und wenn ein zur Wohnung gehörender Gegenstand (was zweifelslos auch der Bodenbelag ist) abgenutzt (und abgeschrieben !!!) ist, dann trägt die Instandsetzung ebenfalls der Vermieter. Gegenbeispiele kannst du gerne nennen (sofern dir welche einfallen).

Kommentar von Simple_avatar4smallKarat45 am 10. März 2008 11:13

Absolut richtig. Wenn unter dem Boden (z. B. Teppich oder Laminat) kein bewohnbarer Boden ist (meist ist dann nur Estrich drunter) muss der Vermieter den Fussboden in JEDEM Fall bezahlen!


mitra54
beantwortet von mitra54 am 10. März 2008 10:48
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Ich denke, du solltest dich mal mit einem Maler in Verbindung setzten, damit du einen ungefähren Kostenüberblick bekommst. Maler können meist auch Fußböden verlegen, oder machen es nebenbei. Oder hast du im Bekanntenkreis Leute, die dir helfen können. Klicklaminat ist total einfach zu verlegen. obe der alte Fußboden raus muß kann ich dir von hier auch nicht sagen. Wenn es ein alter Teppichboden ist auf jeden Fall.


anonym
beantwortet von anjanni am 10. März 2008 11:13
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Du ziehst in eine Wohnung neu ein. Der Vermieter könnte Dir die Wohnung wie sie ist übergeben mit der Maßgabe, daß Du für Schönheitsreparaturen (im Wesentlichen Tapezieren) selbst zuständig bist.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Dir einen bewohnbaren Bodenbelag zu stellen.

Jetzt kommt es schon ein wenig drauf an, was im Mietvertrag steht:

Steht dort etwas über Schönheitsreparaturen? Wenn nicht, wäre in der Tat der Vermieter zuständig; dann solltest Du irgendeine Gegenleistung für Deine Arbeit bekommen (z.B. vorzeitig in die Wohnung kommen oder so). Wenn dort steht, daß Du die Schönheitsreparaturen machen sollst, dann ist das Stellen des Materials durchaus ein Entgegenkommen.

Für den Bodenbelag ist der Vermieter erst mal nicht zuständig. Wenn er das Material stellt und Du die Arbeit machst, sollte im Mietvertrag noch was darüber stehen, wem der Bodenbelag "gehört", wer also nach dem "Abwohnen" für den Austausch zuständig ist. Das wird dann interessant, wenn Du ausziehst und den Bodenbelag übermäßig abgenutzt hast, oder wenn Du noch dort wohnst und in zehn Jahren denkst, jetzt müßte der Teppich aber mal ausgetauscht werden.

Zeitaufwand für's Renovieren: Rechne mal pro Raum einen Tag für's Tapeteabkratzen, einen Tag für's neu Tapezieren, einen halben Tag für's Anstreichen (bei Raufaser, geht erst, wenn der Leim trocken ist), einen Tag für's Laminatverlegen, einen Tag für die Fußleisten. Wenn Du ein paar Helfer hast, kannst Du erst mal in einem Raum Tapete abmachen, dann kann einer (zwei) diesen Raum neu tapezieren, während die nächsten einen Raum weiterwandern usw.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 10. März 2008 11:02
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Wenn man das selbst macht, dürfte man zu zweit mit drei Tagen hinkommen. Bei einem Handwerksbetrieb rechne mal mindestens mit einer Woche oder mehr! Kosten schätze ich auf ca. 1500,-- Euro! Der Vermieter muss den Boden nicht austauschen, weil wenn Du das so nicht machen willst, macht es halt der nächste Mieter!

Kommentar von benutzer27 am 10. März 2008 11:19

Toll! Ein Handwerksbetrieb braucht länger als du? Super, jetzt weiß ich auch, warum die immer 10 Kästen Bier und eine Kaffeemaschine wollen...

Wo kommen deine Handwerker so her, die du beauftragst? Wenn ein Fachmann für die Wohnung länger als zwei Tage braucht, dann würde ich mir ganz schnell einen anderen Fachbetrieb aussuchen. Eine 75qm Wohnung ist mit Malern und Fussbodenbelag auslegen eher an einen Tag, max. 2 Tagen durch einen Fachbetrieb fertig!

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 10. März 2008 11:26

Träum ruhig weiter! Die fangen morgens um acht an und haben um neun die erste Pause. Um zwölf ist Mittag und um vier Feierabend! Ich würde um sieben beginnen und mit einer Pause zum essen bis um zehn durchschaffen! Bei Klicklaminat braucht es keinen "Fachbetrieb", um es ordentlich und schnell verlegen zu können!


wj2000
beantwortet von wj2000 am 10. März 2008 10:48
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Das ist eine gute Frage. das liegt eigentlich immer an dem Handwerksbetrieb, wie schnell und gut er arbeitet.


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