Fußball einbehalten - böser Nachbar - welches Delikt - Diebstahl oder Unterschlagung?
Situation: zwei Jungs spielen Fußball im Garten. Wie es bei 11 J. und 12 J. halt so passiert, landet der Ball beim Nachbarn im Garten. Der Nachbar A. nimmt den Ball und schließt ihn im Keller ein. Der Junge heult um sein Geburtstagsgeschenk (60 Euro) und geht zum Vater. Vater geht zum Nachbarn und verlangt den Ball heraus. Der böse Nachbar weist den Vorwurf von sich und lehnt Gespräch ab. Ein anderer Nachbar kann ebenfalls bezeugen, dass der Böse Nachbar A. den Ball genommen hat.
Der Vater hatte vor den Jungs dem bösen Nachbarn ein Ultimatum gestellt: entweder bis morgen Ball zurück oder Anzeige. Da nun das Ultimatum verstrichen ist, stehht er blöd da (versprochen ist versprochen). Jetzt will Vater also per Internetpolizeiwache die Anzeige fertigen. Und da kommt die große Frage: Wie heißt das Delikt?
Unterschlagung oder Diebstahl ?
Ein Diebstahl geringfügiger Sachen kann es wohl nicht recht sein, da Ball 60 Euro.
4 Antworten
Es ist in der Tat eine strafbare (Fund-)Unterschlagung. http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html Ein Diebstahl scheidet mangels der Wegnahme aus. Für eine Strafanzeige mußt Du das Delikt sowieso nicht wissen. Die juristische Beurteilung obliegt dann Polizei und Staatsanwaltschaft. Du mußt nichts weiter machen als zu schildern, was passiert ist.
das ist schwierig er hat den ball ja nicht geklaut SONDERN nur einbehalten.... wenn es um was größeres geht würde ich sagen geh zum anwalt aber wegen nem ball .... geh am besten persönlich zu einer polizei wache und frage den beamten ...(wenn der/die Beamte/Beamtin kompetent ist wird er/sie es dir sagen...) ansonsten ist es wahrscheinlich besser wenn du einen neuen ball kaufst ....
mfg asdf76543 !!
Er darf den Ball nicht behalten und muss ihn zurückgeben (Oder 60€). Es ist Diebstahl.
Das ist in der Tat Diebstahl! Das muß man dem sagen!