Fußball einbehalten - böser Nachbar - welches Delikt - Diebstahl oder Unterschlagung?

4 Antworten

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Es ist in der Tat eine strafbare (Fund-)Unterschlagung. http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html Ein Diebstahl scheidet mangels der Wegnahme aus. Für eine Strafanzeige mußt Du das Delikt sowieso nicht wissen. Die juristische Beurteilung obliegt dann Polizei und Staatsanwaltschaft. Du mußt nichts weiter machen als zu schildern, was passiert ist.

das ist schwierig er hat den ball ja nicht geklaut SONDERN nur einbehalten.... wenn es um was größeres geht würde ich sagen geh zum anwalt aber wegen nem ball .... geh am besten persönlich zu einer polizei wache und frage den beamten ...(wenn der/die Beamte/Beamtin kompetent ist wird er/sie es dir sagen...) ansonsten ist es wahrscheinlich besser wenn du einen neuen ball kaufst ....

mfg asdf76543 !!

Er darf den Ball nicht behalten und muss ihn zurückgeben (Oder 60€). Es ist Diebstahl.

Das ist in der Tat Diebstahl! Das muß man dem sagen!