Für Zwecke der Einkommenssteuer steuerlich erfasst, was bedeutet das?
Hey Community,
ich bin als Sb. grad an nem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für ein Einzelunternehmen für einen Kunden dran und an den Punkt oben in der Frage gekommen. Der Kunde hat darauf geantwortet, dass er bis jetzt immer nur eine Einkommenssteuererklärung abgegeben hatte.
Zählt dies auch dazu? Heißt das Ja oder Nein ankreuzen? Und wann wäre dies generell der Fall?
Danke im Voraus.
3 Antworten
Was ist ein Sb.?
Wieso einen Finanzamtfragebogen für einen Kunden?
Davon mal abgesehen, wenn der Kunde immer eine Einkommensteuererklärung abgibt, ist er natürlich erfasst.
Ok, Nun ist es klar. Da geht es nur darum, ob die Person schon steuerlich geführt wird. Also "ja" ankreuzen und ggf. Finanzamt und Steuernummer eintragen.
Ich mache bei Gründern das Gleiche wie Ihr, aber eben vor allem mit den steuerlichen Punkten.
Oh, das ist interessant. Nenne mal die Firma!
Eine offizielle Abkürzung? Im Duden steht nichts. Es mag sein, dass das bei Euch im Haus so gemacht wird, aber Sb. kann alles sein.
Ah! Danke! Aber der das erstellt hat, wirbt damit für seine Programmierertätigkeit und Web-Design-Aufträge. (Siehe Impressum).
Offiziell wäre nicht einmal, wenn die Bundesregierung eine Stellenanzeige schreiben würde: Zum nächsten Termin Sb. einzustellen.
Dafür müsste tatsächlich erst ein Regularium bestehen. Der Duden übrigens ist auch nicht amtlich, allerdings sind die Leute bemüht, dass sie diese da bestehenden Regeln einhalten. Daher habe ich dort geguckt.
Ich darf den Firmennamen nicht öffentlich rausgeben, das wäre u.a. Werbung, die ist hier nicht erlaubt. Gestattet man mir auch nicht.
Jedenfalls hab ich das auch schon häufiger gesehen und mich daher gewundert, dass die Abkürzung anscheinend nicht geläufig ist.
Das glaube ich sofort! Denn wenn Ihr keine Steuerberatung oder Rechtsanwaltskanzlei seid, dann hätte ich Euch vermutlich an eine der zuständigen Kammern gemeldet.
Wenn Ihr nämlich nicht in o.g. Kreis rein gehört, dann ist das verbotene Rechtsberatung. Dazu gehört jedes ausfüllen eines amtlichen Fragebogens, außer zu statistischen Zwecken.
Zwar dürfen Unternehmensberater auch über rechtliches sprechen, aber ich würde dieses nicht so weit fassen.
Es ist nämlich wesentlich schwieriger im Wettbewerb, wenn man sich an alle diese kuriosen Vorschriften nicht hält. Und ich selber habe schon Kunden deswegen nicht bekommen. Obwohl eine Kooperation besteht.
SB wird als Abkürzung für viele andere Bezeichnungen verwendet, in der Schreibweise Sb. findet man aber nur diese eine Bedeutung.
Es ist nicht so, dass wir den Bogen vollständig ausfüllen, sondern nur die Daten, die wir bis dato schon haben oder die keine steuerlichen/rechtlichen Fragen sind, also nur der vordere Teil. Alles Weitere wie Gewinnverteilung etc. trägt der Steuerberater ein.
Bei der Frage ging es um bisherige persönliche Verhältnisse, also schon bestehende Angaben. Ich wollte nur die Auskunft, was die eingeschickte Formulierung bedeutet.
Ich bin gerade den FsE mal durchgegangen und rätsel, welche Zeilen-Nr. am linken Rand dir wohl Probleme macht (bitte mal nachreichen).
Besteht bereits eine Steuernummer wie hier für die Einkommensteuer aus der Vergangenheit trägt man diese einfach in Zeile 2 ein - ebenso in die Kopfspalten der weiteren 7 Seiten (bem Ausfüllen am Monitor geschieht letzteres automatisch).
Das in Frage stehende Formular samt Ausfüllhilfe gibt es hier online
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034250
Zeile 66 - Ja oder Nein
Danke,tatsächlich...
Der Komplex 61-67 betrifft nur den Sachverhalt, dass jemand in letzter Zeit zugezogen ist. Das Finanzamt würde dann die Steuerunterlagen vom bisherigen Finanzamt anfordern und fragt deshalb nach einer evtl. dort vorhandenen (älteren) Steuernummer
Ahaa, so ist das also gemeint. Ich finde, dass es sich nicht eindeutig herausliest, dass der ganze Abschnitt zusammengehört. Dann hat sich die Frage eigentlich erledigt.
Vielen Dank!
Alle Fragen und Zeilennummern, die unter einer gemeinsamen Textziffer (hier 1.8) zusammengefaßt sind, gehören bis zur nächsten Tz (2.1) thematisch zusammen
Was ist das für ein Fragebogen? Es gibt viele.
Sollte es ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sein geht es ja gerade darum, um ihn steuerlich zu Erfassen, z.B. wenn er ein Gewerbe angemeldet hat/wird.
Du gibst an, er hat bisher eine Einkommenssteuererklärung abgegeben, somit ist er steuerlich was die Einkommensteuer angeht, erfasst. Also Ja.
Deine Frage und Text ist aber etwas konfus geschrieben. Kann also sein, dass ich etwas falsch verstanden habe.
Doch, genau den meinte ich, für Einzelunternehmer. Daran hätte ich denken müssen, habs geändert.
Supi!
Es gibt eine Ausfüllhilfe für diesen Fragebogen ;)
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/C61C9CB5ED6835C89065/form/Ausfuellhilfe_2015.pdf
Wenns so einfach wär, genau dieser Punkt ist in der Ausfüllhilfe nicht angegeben. Der Link geht auch nicht, wahrscheinlich anmeldungsübergreifend nicht möglich. macht nix, ich kenn die Seite.
Sb. ist eine offizielle Abkürzung für Sachbearbeiter.
Unser Service besteht darin, Existenzgründern bei ihrer Gründung zu unterstützen, damit diese sich voll auf ihr Geschäft konzentrieren können und sich nicht mit Formalitäten aufhalten müssen. Darunter gehört auch der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der bis auf die steuerlichen Aspekte von uns vorausgefüllt wird. Deshalb.
Wir haben nur keinen Experten für den Fragebogen bei Einzelunternehmern, das kommt auch nur ganz selten vor.