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Für wieviel Kilometer gelten Verbotsschilder?

gefragt von neuheil am 16.06.2009 um 9:44 Uhr

z.B. Wildwechsel, Überholverbot, oder Höchstgeschwindigkeit, usw.

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StVZO x 23

asomy1
beantwortet von asomy1 am 16. Juni 2009 09:45
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wenn kein zusatzschild angebracht ist (zB 300m oder 2km), dann solange bis es durch andere aufgehoben wird, oder aber bis zur nächsten einmündung oder kreuzung.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 16. Juni 2009 10:06

endlich mal ne richtige Antwort, DH

Kommentar von neuheil am 17. Juni 2009 08:29

Auf einer Landstrasse sind wenige einmündende Strassen (manchmal viele Kilometer keine).

Kommentar von 3382fc0cb88cc510bb76467894342193smallasomy1 am 17. Juni 2009 10:03

dann gilt das schild eben für viele kilometer..


nati123
beantwortet von nati123 am 16. Juni 2009 09:46
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grübel, grübel, lange ist sie her die fahrschulzeit. aber ist das nicht immer enweder bis das schild durch ein anderes aufgehoben wird, oder bis eine neue strasse einbiegt oder solange wie es manchmal unter dem schild geschrieben steht. oder??? bin mir nicht sicher.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 16. Juni 2009 09:45
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Bis es augehoben ist. Und ein Verbotsschild Wildwechsel gibt es nicht


macuri
beantwortet von macuri am 16. Juni 2009 09:45
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Bis sie aufgehoben werden.. Bei Wildwechsel steht für gewöhnlich dran, wie lange sie gelten - meist 2 km oder ähnliches. Bei Überholverbot und Höchstgeschwindigkeit gelten sie so lange, bis sie durch andere Schilder aufgehoben werden.


Dina2607
beantwortet von Dina2607 am 16. Juni 2009 09:45
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Bis sie, durch das nächste Schild, aufgehoben werden!


littletiger
beantwortet von littletiger am 16. Juni 2009 09:45
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Die gelten solange bis sie von einem anderen Schild aufgehoben werden. Oder es steht direkt unter dem Verbotsschild eine Kilometerangabe.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 16. Juni 2009 10:05

nicht ganz richtig; sie gelten nur bis zur nächsten von rechts kommenden Straßeneinmündung, da ja der auf dieser Straße kommende Fahrer nichts von dem Schild wissen kann; also muss, wenn das Verbot noch weiterhin gelten soll, ein Schild nochmals dastehen; kommt kein weiteres Schild, íst das Verbot aufgehoben.


anonym
beantwortet von paula211 am 16. Juni 2009 09:56
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Frag Mutti!!!

Kommentar von neuheil am 17. Juni 2009 08:30

Hahaha


anonym
beantwortet von newcomer am 16. Juni 2009 09:46
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Wildwechsel ist kein Verbot sondern Hinweis. Die anderen bis das Schild 4 Graue Linien Diagonal in einem Kreis folgt

Kommentar von 3382fc0cb88cc510bb76467894342193smallasomy1 am 16. Juni 2009 09:49

genau genommen wird das schild "wildwechsel" (142-10/20) nach StVO als gefahrenzeichen benannt.

Kommentar von neuheil am 17. Juni 2009 08:30

Dann eben ein Gefahrenschild. Die Frage bleibt die Gleiche.

Kommentar von 3382fc0cb88cc510bb76467894342193smallasomy1 am 17. Juni 2009 10:05

meine antwort (siehe oben) auch ;)


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