z.B. Wildwechsel, Überholverbot, oder Höchstgeschwindigkeit, usw.

wenn kein zusatzschild angebracht ist (zB 300m oder 2km), dann solange bis es durch andere aufgehoben wird, oder aber bis zur nächsten einmündung oder kreuzung.
grübel, grübel, lange ist sie her die fahrschulzeit. aber ist das nicht immer enweder bis das schild durch ein anderes aufgehoben wird, oder bis eine neue strasse einbiegt oder solange wie es manchmal unter dem schild geschrieben steht. oder??? bin mir nicht sicher.
Bis es augehoben ist. Und ein Verbotsschild Wildwechsel gibt es nicht

Bis sie aufgehoben werden.. Bei Wildwechsel steht für gewöhnlich dran, wie lange sie gelten - meist 2 km oder ähnliches. Bei Überholverbot und Höchstgeschwindigkeit gelten sie so lange, bis sie durch andere Schilder aufgehoben werden.

Bis sie, durch das nächste Schild, aufgehoben werden!

Die gelten solange bis sie von einem anderen Schild aufgehoben werden. Oder es steht direkt unter dem Verbotsschild eine Kilometerangabe.
Guppy194 am 16. Juni 2009 10:05 nicht ganz richtig; sie gelten nur bis zur nächsten von rechts kommenden Straßeneinmündung, da ja der auf dieser Straße kommende Fahrer nichts von dem Schild wissen kann; also muss, wenn das Verbot noch weiterhin gelten soll, ein Schild nochmals dastehen; kommt kein weiteres Schild, íst das Verbot aufgehoben.
Frag Mutti!!!
Hahaha
Wildwechsel ist kein Verbot sondern Hinweis. Die anderen bis das Schild 4 Graue Linien Diagonal in einem Kreis folgt
asomy1 am 16. Juni 2009 09:49 genau genommen wird das schild "wildwechsel" (142-10/20) nach StVO als gefahrenzeichen benannt.
endlich mal ne richtige Antwort, DH
Auf einer Landstrasse sind wenige einmündende Strassen (manchmal viele Kilometer keine).
dann gilt das schild eben für viele kilometer..