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Für wieviel euro darf ich im jahr klamotten bei Ebay verkaufen??

gefragt von parryhotter am 04.03.2009 um 13:10 Uhr

ich will als privatmann sachen bei ebay verkaufen aber ich weiß nicht, für wieviel euro maximum, kollege meinte 10 000 € pro jahr, etwa 800 € also im monat wäre das. stimmt diese angabe. oder geht es nur um die anzahl der bewertungen im monat??

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ebay x 5.825 verkaufen x 928

anonym
beantwortet von anjanni am 4. März 2009 13:12
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Ich glaube nicht, daß es um einen bestimmten Betrag geht - eher schon um die Anzahl der Auktionen und die Regelmäßigkeit.

Irgendwann vermutet ebay (und das Finanzamt) ein Gewerbe. Und das mußt Du dann anmelden. Dann kannst Du wieder beliebig viel verkaufen.


weisnet
beantwortet von weisnet am 12. Juli 2009 17:25
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für eine trillionen glaubt der weihnachtsmann


germanquality
beantwortet von germanquality am 28. Mai 2009 05:38
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Also das ist recht einfach.

Alles was Du mit Gewinnerziehlung verkaufst ist steuerpflichtig.

Das Finanzamt sagt aber bis 350 Euro ist OK.

Gehst du nach PayPal kannst Du für 1500 Euro im Jahr verkaufen ohne ein Gewerbe an zu melden.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 5. März 2009 10:00
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Ich denke, daß man das nicht an Zahlen festmachen kann, sondern an der Menge der monatlichen Auktionen und den angebotenen Dingen- stammen die Klamotten ausschließlich von dir????


Simmi821
beantwortet von Simmi821 am 4. März 2009 13:45
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Ich denke, wenn Du für ca. 800,00 Euro im Monat GEBRAUCHTE KLAMOTTEN verkaufen willst, sind diese Sachen garantiert nicht von Dir selbst und demzufolge bist Du auch kein Privatverkäufer mehr.

Mit den Bewertungen hat das auch nichts zu tun, denn auch wenn der gleiche Käufer nur 1 Teil oder 10 Teile bei Dir kauft, erhälst Du immer nur 1 Bewertungspunkt.


svanny
beantwortet von svanny am 4. März 2009 13:21
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Also kann man wirklich nicht so klar sagen. Es sind verschiedene Faktoren wichtig um zu sagen, ob es gewerblich ist oder nicht. Wenn du nur deinen Hausstand veräußerst, ist es nicht gewerblich, auch wenns über 10.000 EUR Erlös bringt. Aber spätestens wenn du extra fürs Verkaufen Ware ankaufst, ist es gewerblich.

Kommentar von parryhotter am 4. März 2009 13:33

nun, die sache ist die, ich habe von meiner oma klamotten, die weg müssen, und keine gekauften klamotten, also alles privat denke ich, oder nicht??

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 4. März 2009 13:37

Meiner Meinung nach ist das total unproblematisch. Also für solche Fälle ist eBay doch gedacht. Verkaufst alte Klamotten für ein paar hundert Euro. Ist kein Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit vorhanden.


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 4. März 2009 13:13
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Da frag doch mal beim Finanzamt (ja, ohne Witz) oder beim Gewerbeamt an, ab wann die Verkäufe als gewerbliche Tätigkeit zählen und du ein Gewerbe anmelden musst. Da gibt es Richtlinien, die sich nach Umfang und Art der Tätigkeit richten.

An der Summe liegt es nicht. Wenn du ein superteures Teil verkaufst, bist du ja trotzdem noch kein Händler.

Aber schon, wenn du sehr regelmäßig verkaufst und trotzdem wenig verdienst dabei.


kittykat77
beantwortet von kittykat77 am 4. März 2009 13:12
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Wer regelmäßig verkauft gilt nicht mehr als Privatverkäufer, wobei regelmäßig gesetzlich nicht klar definiert ist...

Kommentar von parryhotter am 4. März 2009 13:13

komische gesetzes klamotte, wenn ich alte gebrauchte sachen verkaufe,dann kann man mich doch nicht als gewerblicher verkäufer einstufen, oder etwa doch??

Kommentar von F3bd78c1ae2a9ac527e553b3289c833fsmallmeistereder am 4. März 2009 13:17

Wenn es Deine eigenen sind, kommst Du wohl nicht auf 800,-EUR pro Monat. Dann ist sicher egal, ob gebraucht oder nicht. Ein Gewerbe solltest Du dann schon anmelden. Das steht mit Sicherheit in den Ebay Richtlinien. Schon mal geprüft?

Kommentar von Simple_avatar2smallkittykat77 am 4. März 2009 13:26

Musst mal googlen, es ist schon eine Mutter von 4 Kindern wegen gewerblichem Verkauf angezeigt worden weil die deren Meinung nach zu viele von den alten Kinderklamotten eingestellt het

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 4. März 2009 13:35

Die Anzeige an sich hat jedoch absolut keine Aussagekraft. Anzeigen erstatten kann zunächst jeder, egal ob berechtigt oder nicht.

Kommentar von Simple_avatar2smallkittykat77 am 4. März 2009 13:38

Sie ist aber auch verurteilt worden

Kommentar von 5f2be321c081a997ff19207e6e2b56e4smallSimmi821 am 4. März 2009 13:48

Ein Second-Hand-Händler verkauft auch gebrauchte Klamotten und muss ein Gewerbe anmelden.


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