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Für welche Verdienste und Errungenschaften wurde schon das Bundesverdienstkreuz verliehen?

gefragt von myquestion am 03.10.2007 um 21:20 Uhr

Gibt es da einen Kriterienkatalog? Wer entscheidet über eine Verleihung? Wer kann wen nominieren?

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Deutschland x 3.710 Verdienst x 519 Orden x 32 Auszeichnung x 25 Bundesverdienstkreuz x 11 Verleihung x 5

Discoopa
beantwortet von Discoopa am 3. Oktober 2007 21:24
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Verliehen wird es vom Bundespräsidenten.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 3. Oktober 2007 21:36

nicht immer, Opi, nicht immer.

Kommentar von 569588b4199b6de88d960af8b45bdfb2smallDiscoopa am 3. Oktober 2007 21:41

Doooooooooooch !!


gri1su
beantwortet von gri1su am 3. Oktober 2007 21:30
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In seltenen Fällen wird es vom Bundespräsidenten selbst verliehen. Meist sind für die verleihung die jeweiligen Ministerpräsidenten des entsprechenden Landes zuständig.

Jeder Bundesbürger kann Personen für diese Auszeichnung vorschlagen. Voraussetzung ist, daß sich die Personen für die Bundesrepublik Deutschland gewirkt und erfolgreich eingesetzt haben.

Kommentar von 569588b4199b6de88d960af8b45bdfb2smallDiscoopa am 3. Oktober 2007 21:37

verliehen vom Bundespräsidenten,überreicht oft von den Ministerpräsidenten.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 3. Oktober 2007 21:52

Hast ja wieder mal Recht. Ich hätte genauer lesen müssen.

Immer diese Wortklauberei grummel


andreas48
beantwortet von andreas48 am 3. Oktober 2007 21:34
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Das Bundesverdienstkreuz wurde am 7. September 1951 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss per Stiftungserlass gestiftet:

„Er wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten, und soll eine Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt.“

Es wird nach internationaler Norm in drei Klassen (Verdienstkreuz, Großes Verdienstkreuz, Großkreuz) und in acht Stufen verliehen. Die höchste Stufe, die Sonderstufe des Großkreuzes, ist Staatsoberhäuptern vorbehalten.

Die Liste aller Persönlichkeiten ist hier zu finden und daraus lassen sich ja in der Regel auch deren Verdienste ableiten: http://de.wikipedia.org/wiki/ListederTr%C3%A4gerdesBundesverdienstkreuzes


anonym
beantwortet von Albrecht am 3. Oktober 2007 21:33
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Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (kurz: Bundesverdienstkreuz) wird vom Bundespräsidenten für besondere Leistungen im poltischen, wirtschaftlichen, kulturellen, sozialem oder ehrenamtlichem (auch karitativem und mitmenschlichem) Bereich verliehen. Jede(r) kann jede(n) vorschlagen. Die Vorschläge werden an die Staats-/Senatskanzlei des Bundesland gerichtet, in dem die vorgeschlagene Person wohnt, bei Wohnsitz im Ausland an das Auswärtige Amt, bei Angehörigen von Bundesbehörden an das jeweilige Bundesministerium.

Informationen dazu stehen z. B. bei http://www.bundespraesident.de/Amt-und-Funktion/Orden-und-Ehrungen-,12071/Verdie....


anonym
beantwortet von Lissa am 3. Oktober 2007 21:32
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  • Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahre 1951 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss gestiftet.

Seitdem stellt der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung dar, welche die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird vom Bundespräsidenten für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Besondere Verdienste können in allen Bereichen erworben werden, z.B. auch durch mitmenschliche Hilfe, die unter persönlichem Einsatz geleistet wird.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in verschiedenen Stufen verliehen:

  • Verdienstmedaille

  • Verdienstkreuz am Bande

  • Verdienstkreuz 1. Klasse

  • Großes Verdienstkreuz

  • Großes Verdienstkreuz mit Stern

  • Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband

  • Großkreuz

  • Sonderstufe des Großkreuzes (nur für Staatsoberhäupter).

Als Erstauszeichnung wird grundsätzlich keine höhere Stufe als das Verdienstkreuz am Bande verliehen.

In seltenen Ausnahmefällen kann als Erstauszeichnung das Verdienstkreuz 1. Klasse oder das Große Verdienstkreuz verliehen werden.

Die Verleihung einer höheren Ordensstufe als des Verdienstkreuzes am Bande setzt den Besitz der vorangehenden Ordensstufe voraus. Eine höhere Ordensstufe kann nur verliehen werden, wenn eine neue auszeichnungswürdige Leistung vorliegt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn eine bereits bei der vorangegangenen Auszeichnung gewürdigte Leistung im Grad ihrer Auszeichnungswürdigkeit wesentlich gesteigert worden ist oder seit der vorangegangenen Auszeichnung eine Leistung erbracht worden ist, die wegen ihrer Auswirkungen auf das Allgemeinwohl, wegen der Zurückstellung eigener Interessen und wegen ihrer Dauer als herausragend und beispielhaft zu bewerten ist.

http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/themen/SicherheitundOrdnung/AuszeichnungenEhrungen/Ordensangelegenheiten1067.php


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