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Für welche Rechtssachen greift eine Rechtsschutzversicherung?

gefragt von filoupo am 21.03.2008 um 12:59 Uhr
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gri1su
beantwortet von gri1su am 21. März 2008 13:04
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Das hängt ganz davon ab, für welchen Bereich Du eine Versicherung abschließen möchtest: Verkehrsrechtschutz, Mietrechtschutz, allg. Rechschutz, usw.

Da gibt es viele Möglichkeiten, die auch miteinander kombinierbar sind. Du solltest schon genaue Erkundigungen bei Versicherern einholen.


anonym
beantwortet von LEADER am 21. März 2008 13:02
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ich glaube für alle sachen die man nicht selber gamacht hat! das heißt wenn du jemandem schaden zugefügt hast dann greift sie nicht! kommt es aber zum rechtsstreit weil dir jemand z. b. die katze getötet hat und du nen anwalt brauchst dann zahl die Rechtsschutzversicherung!


freefree
beantwortet von freefree am 21. März 2008 13:07
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Das ist doch sehr unterschiedlich aber hier kannst du dich informieren. http://kuerzer.de/S70ElOxn1


mitra54
beantwortet von mitra54 am 21. März 2008 13:01
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Das erfährst du am besten bei den jeweiligen Versicherungsgesellschaften. Ist auch alles eine Sache des Preises.


anonym
beantwortet von ChiemStar am 21. März 2008 13:03
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Je nach Vereinbarung umfasst der Versicherungsschutz

· Schadenersatz- Rechtsschutz,

· Arbeits- Rechtsschutz,

· Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz,

· Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,

· Steuer- Rechtsschutz,

· Sozialgerichts- Rechtsschutz,

· Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen,

· Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz,

· Straf- Rechtsschutz,

· Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 21. März 2008 13:04
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Kommt auf den individuellen Vertrag an.

Z.B. in Familiensachen wird meist nur eine Beratung, nicht aber die Vertretung bezahlt. Darüberhinaus sind in Strafsachen oft Vorsatzdelikte ausgenommen; meist dergestalt, daß zwar die versicherung zunächst in Vorlage tritt, aber im Falle der Verurteilung zurückfordert.

Aber, wie gesagt: Unterschiedlich.


kiralee
beantwortet von kiralee am 21. März 2008 13:00
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Das kommt ganz speziell auf deinen abgeschlossenen Versicherungsumfang an - sollte in deiner Versicherungspolice drin stehen


pippi60
beantwortet von pippi60 am 21. März 2008 13:00
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Je nachdem, für was Du sie abschließt. Schaue in den Vertrag, da muß es stehen.


curafe
beantwortet von curafe am 21. März 2008 13:02
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bei scheidung greift sie nicht!! ansonsten kommt es auf den umfang an denn du abgeschlossen hast!


anonym
beantwortet von Eddy21 am 22. März 2008 07:53
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Alles was ohne Vorsatz eingetreten ist, und eintreten kann !

Und natürlich, muss Aussicht auf das Obsiegen des Rechtstreites vorliegen ! Natürlich sind Einzelversicherungen zu beachten , wie z.Bsp. Mietrecht,Arbeitsrecht etc.




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