gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Für welche Dauer maximal kann die Ausfall-Entschädigung verlangt werden?

gefragt von rubyjean3107 am 24.07.2009 um 20:55 Uhr

Unser Fahrzeug wurde bei der Einfahrt auf einen Parkplatz aufgrund herausgebrochener Steine/Regenrinnen stark am Kat beschädigt. Der Schaden wurde unverzüglich der zuständigen Hausverwaltung gemeldet (innerhalb 3 Stunden). Diese benötigte über 3 Wochen um den Schaden an den Eigentümer weiterzuleiten; dieser wiederum hat es nach insgesamt 2 Monaten noch nicht geschafft, unseren Schaden an seine Versicherung weiter zu leiten. Die Hausverwaltung sowie der Eigentümer weigerten sich uns gegenüber die zuständige Versicherung bekannt zu geben. Über 7 Ecken habe ich dann erfahren, wer die zuständige Versicherung ist und habe den Schaden dann nach 2 Monaten endlich selbst der Versicherung gemeldet. Diese handelt auch schnell, will aber eine Ausfall-Entschädigung höchstens für 14 Tage zahlen. Kann dies rechtens sein? Das Verschulden lag nicht bei uns, nicht bei der Werkstatt, sondern eindeutig beim Eigentümer! Wie komme ich hier zu meinem Recht?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Nutzungsausfall (5)
Ausfallentschädigung (2)
angemesse Entschädigung (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Siam1
beantwortet von Siam1 am 27. Juli 2009 04:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

(viellicht hilft dir dieser Link. Warum, ist dein Auto nicht mehr betriebsbereit?)

http://www.reissenberger.com/verkehrsrecht/verk_schadenspositionen.htm

Eine Nutzungsausfallentschädigung kann jedoch nie fiktiv beansprucht werden, sondern immer nur bei einem konkreten Ausfall der Nutzungsmöglichkeit des Pkw. Bei (Weiter-) Benutzung eines beschädigten Pkw kann also keine Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 27. Juli 2009 04:35

Anstelle von Mietwagenkosten kann der Geschädigte dann folgende Beträge für die entgangene Nutzung seines privaten Pkw´s geltend machen.

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/muster/nutzungsausfall.php

http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/index.php?id=254

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 27. Juli 2009 04:44

Ich frage mich, wenn die Hausverwaltung und der Eigentümer damit solange auf sich warten ließen, und du denen es ebenso nicht schneller "beibringen" konntest, warum soll die Versicherung für ein verspätete Meldung von 3 Monate aufkommen? Willst du sagen, dass du die ganze Zeit ohne Auto bist?



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.