Arbeitnehmer können ja bis zu 6 Monate eine Pflegezeit nehmen, in der sie Angehörige pflegen können. Mich würde es mal interessieren, für welche Angehörigen ich eine Pflegezeit in Anspruch nehmen kann? Zählt die Stiefmutter z.B. auch dazu?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Zum 1.7.2008 tritt das neue Pflegezeitgesetz in Kraft. Ein weiterer Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nur sind hier nicht kleine Kinder im Blickfeld sondern pflegebedürftige nahe Angehörige.
Wer ist naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes?
* Eltern, Großeltern, Schwiegereltern
* Ehegatten, Lebenspartner,
Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, Geschwister * Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder
Wichtig ist aber auf jeden Fall, dass eine Pflegestufe existiert, sonst hat man keinen Anspruch!
http://www.kanzlei-flaemig.de/arbeitsrecht/infothek-vom-rechtsanwalt/p-wie-pflegezeit/pflegezeit.html