KoKiLein am 06.11.2009 um 11:08 Uhr
für was braucht man ein überweißungsschein wenn man ohne überweißung auch zum arzt gehen kann...z.b HNO arzt...
Die Überweisung ist dafür da, dass du die Praxisgebühr nicht erneut zahlen musst. Lg

Der Überweisungsschein ist dafür gedacht damit der ausstellende Hausarzt einen Bericht vom Behandler (Facharzt) bekommt. Die zu sparende Praxisgebühr ist nur ein Nebeneffekt.
Der Überweisungsschein dient dazu dir Kosten zu sparen, denn du bezahlst nur ein mal pro Quartal die 10 Euro bei deinem Hausarzt und wenn du nun zum anderen Arzt gehen willst, holst du dir bei deinem Hausarzt die Überweisung. Gehst du direkt zu dem anderen Arzt, darfst du wieder 10 euro bezahlen.
Du bezahlst die Praxisgebühr nur einmal, beim Hausarzt. Der schreibt Dir die Überweisung aus und der Facharzt schickt im Gegenzug die Befunde an den Hausarzt. Damit wird eine Doppelbehandlung vermieden.

Wenn Du sowieso eine Befreiung hast, kannst Du auch ohne Überweisungsschein und ohne 10 Euro Praxisgebühr zum Facharzt gehen.

wenn Du nur zum HNO willst dann zahl eben da die Praxisgebühr der kann Dich auch überwiesen wenn Du dann zu einem anderen Arzt musst

den Überweisungsschein bekommst du wenn du die 10 € bezahlt hast damit du bei dem nächsten arzt nicht noch einmal zahlen musst

Wenn Du zum Hausarzt gehst, bezahlst Du 10 € Praxisgebühr. Der gibt Dir einen Überweisungsschein zum HNO. Wenn Du keinen Überweisungsschein hast, musst Du noch mal die 10 € Praxisgebühr zahlen.
Du sparst Dir die 10 Euro Kassengebühr.
KoKiLein am 6. November 2009 11:10 komisch ich war letzens beim HNO ohne überweßung und musste nichts zahlen :S
peterunddoris am 6. November 2009 11:11 Hast Du eine Zuzahlungsbefreiung? Dann brauchst Du auch nicht zahlen
Naja dann haben sie es wahrscheinlich vergessen im Stress..

sparst weitere 10€ mit Schein. Kannst auch ohne Schein hin - dann kostet es halt.

Ohne Überweisung musst Du 10€ Praxisgebühr bezahlen.
Damit man z.B. nicht nochmal die Praxisgebühr bezahlen muss.
FALSCH!!!
Nicht falsch, aber nicht komplett. Dazu kommt:
Der Überweisungsschein dient dazu, dem weiterbehandelnden Arzt einige Informationen zu übermitteln, bzw. einen konkreten Untersuchungsauftrag zu erteilen. Weiterhin verpflichtet der Überweisungsschein zu einem Befund- oder Behandlungsbericht an den überweisenden Arzt und verhindert somit bspw. Doppeluntersuchungen oder -behandlungen.