Für private Tierbetreuung Steuern zahlen müssen?

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Wenn Du Dritten etwas anbietest, und das tust Du ja, eine Tierbetreuung in der Ferienzeit und damit Geld verdienst, ich nehme nicht an, dass Du das umsonst anbieten wirst, ist das ein Gewerbe und ein Gewerbe ist in jedem Fall anzumelden.

Und das Geld, welches Du hierbei verdienst, ist natürlich zu versteuern.

Das ist grundsätzlich immer und ohne Ausnahme so.

Und nein, es gibt hierbei keinen Freibetrag. Anmelden muss man immer und versteuert wird jeder Cent.

Und was mache ich denn, wenn mir jemand dafür trotzdem Geld gibt? Darf ich das annehmen?

@Kalso

Wenn Du z.B. eine Trinkgeld bekommst, dann wären 1800 Euronen im Jahr frei - aber merke auf, ein Trinkgeld wird nicht verlangt, das kommt freiwillig. Man kann also nicht hergehen und sagen, ich pass auf Deinen Hund auf und Du gibst mit 100 Euro Trinkgeld, in dem Moment ist es kein Trinkgeld mehr.

Einkommenstechnisch kannst Du natürlich das so steuern, dass Du hinterher auch auf normale Preose keine teuern zahlst. Ist man unter der Grenze zur USt.-Pflicht, kann man natürlich die Preise so berechnen, dass nichts übrig bleibt und alles für Unkosten draufgeht, denn Steuern zahlt man dann nur für einen Gewinn. Ist der Gewinn 0 ist auch die Steuer 0 - aber wie gesagt, nur solange Du unter der USt.-Grenze verbleibt, denn ab der zahlt man für den reinen Umsatz bereits Steuer.

Das ist "zum Glück", nicht ganz richtig so ! ;-)

ich möchte gerne eine private Tierbetreuung in den Ferien anbieten

Wahrscheinlich möchtest Du diese nicht kostenlos anbieten (ehrenamtlich), sondern gegen Bezahlung. Wenn man für eine Leistung bezahlt wird, ist dies entsprechend anzumelden, andernfalls ist es Schwarzarbeit.

Hallo, Grundsätzlich nur, wenn du es ganz offiziell und regelmäßig, also ständig anbietest. Auch wenn du Werbung betreibst musst du dich anmelden und ab einem bestimmten Jahres umsatz natürlich auch Steuern zahlen !! Wenn du allerdings das Ganze viel bescheidener und kleiner betreibst und nur hier und da ein Tier beherbergst, es also eher "freundschaftlichen Flohmarkt Charakter" hat, dann brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Wenn aber irgendwer eine Quittung für deine Dienstleistung haben will, dann....., brauchst du ein Gewerbe. Sag' lieber erst mal den Leuten das du es so nebenbei machst, aus Freude daran, wenn dann die Nachfrage steigt, dir alles echt Spaß macht und zudem genug Nachfrage da ist, dann, würde ich mir Gedanken um ein Gewerbe machen !! Hoffe konnte etwas helfen, LG, Una

Grundsaetzlich sind alle Taetigkeiten, die aufgeuebt werden, um Einnahmen zu erzielen, anmelde und auch steuerpflichtig, alles andere waere Schwarzarbeit. Du darfst auch nicht vergessen, dass man eine Versicherung braucht.

Was ist z.B. wenn ein von dir betreuter Hund sich beim Spaziergang losreisst und verletzt wird oder einen Schaden verursacht oder er vertraegt das fremde Essen nicht und muss zum Tierarzt. Dann musst du die Kosten dafuer tragen ohne Versicherung. Der Besitzer erwartet, dass du gut auf sein Tier aufpasst und er es in unversehrtem Zustand zurueck bekommt. Da wirst du am Ende deines Lebens nicht mehr froh.

Was anderes waere es, wenn du mal auf einen Hund oder so aufpasst und der Besitzer passt dann mal auf deinen auf, wenn du in Urlaub bist.

Genau. Wenn Du gegen Geld etwas selbständig machst, musst Du das Anmelden (Gewerbeanmeldung) und Steuern bezahlen.