Frage von ChelseaBlue 30.12.2012

Für drei Monate arbeitslos - zum Arbeitsamt?

  • Antwort von RHWWW 31.12.2012

    Hallo,

    wenn man nicht mehr als 900 Euro monatliche Einnahmen hat, liegt der monatliche Beitrag bei etwa 150 Euro. Für hauptberuflich Selbständige liegt der monatliche Mindestbeitreag aber bei 228 bzw. 342 Euro monatlich. Wenn man als Texter über die Künstlersozialkasse (KSK) abgesichert ist, gelten die Mindestbeiträge nicht und die KSK trägt die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

    Welche Maßnahmen das Jobcenter bei Bezug von Arbeitslosengeld II ergreifen würde, hängt sehr von der Mitarbeiterausstattung und der regionalen Arbeitsmarktlage ab.

    Vor einer Entscheidung sollte man auch klären, was bei einer Arbeitsunfähigkeit von z.B. einem Jahr passieren würde. Oder bei einer dauerhaften Erwerbsminderung durch einen Unfall?

    Wenn mamn mehr als 1 Jahr Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat, besteht bei Arbeitslosigkeit gegenüber der Arbeitsagentur Anspruch auf Arbeitslosengeld (unabhängig vom Einkommen und Vermögen). Wenn die bisherige Stelle selber gekündigt wurde, wird oft eine Sperre von 12 Wochen verhängt. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden dann aber dennoch ab Beginn des 2. Monats der Sperre zu 100% gezahlt.

    Noch Fragen?

    Gruß

    RHW

  • Antwort von DarkView 31.12.2012

    Kann ich mich in diesen drei Monaten freiwillig bei einer Krankenkasse versichern?

    Ja. Ab 150 EUR aufwärts. Aber unbedingt bei einer gesetzlichen bleiben.

    Wenn du die Wahl hast: Mach einen Bogen um diesen Verein.

    Edit: Du kannst aber evtl. Wohngeld beantragen, falls du nicht zu viel Vermögen hast. Ich kenne jemanden, die hatte das, als sie erst ihr Vermögen aufbrauchen musste.

  • Antwort von 123sommerblume 30.12.2012

    Hallo, hatte diesen Fall auch mal und habe mich in der Zeit arbeitslos gemeldet. Alles lief sehr einfach und ich musste zu keiner Maßnahme, da Sie wussten es ist nur für 3 Monate. Also auf jedem Fall dort melden, Antrag ausfüllen und auf der sicheren seite sein...

  • Antwort von Alexuwe 30.12.2012

    Arbeitslosenversicherung bedeutet neben der Zahlung an die KK auch Zahlungen an den Rentenversicherer ! Das solltest du auch bedenken ! Eine Massnahme bekommst du nicht so schnell und wenn du mit deinem Chef redest den neuen AV bzw dessen schriftliche Zusage schon ende März . Damit lässt dich die Agentur dann auch in Ruhe ! Lg

  • Antwort von Jakob1 30.12.2012

    ich würde mich auf jeden fall mal dort melden. schaden kann es nicht, du kannst ja sagen dass du ab juni wieder eine arbeitsstelle hast. außerdem fehlen dir die monate ja später in der rente.

  • Antwort von altermann58 30.12.2012

    Immer die Arbeitslosigkeit melden. Ohne Meldung keinerlei Ansprüche. Fortbildungsmaßnahmen werden wohl kaum in deinem Bereich möglich sein.

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