Ich habe 2006 und jetzt 2008 eine Steuererklärung abgegeben. 2007 nicht.
Nun habe ich gelesen, dass viele Leute nachträglich geschätzt wurden. Kann mir das also normaler Arbeitnehmer auch passieren? Oder wird das nur bei Selbstständigen gemacht?
Weiterhin habe ich gelesen, dass man dazu verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, wenn man Entgeltersatzleistungen empfangen hat. Stimmt das?
Da ich welche erhalten habe, muss ich die Steuerklärung für 2007 jetzt nachholen? Kann ich die einfach kommentarlos einreichen, oder muss ich die verspätete Einreichung begründen?
Wenn ja, welche Begründung soll ich hier nennen?
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Leider kann ich nur einen Teil deiner Frage beantworten, wir auch Arbeitnehmer wurden geschätzt und hätten eine dicke Nachzahlung machen müssen, haben dann aber schnell die Steuererklärung nachgereicht und jetzt bekommen wir noch was raus.
Du hast ganz recht, wenn du Lohnersatzleistungen erhalten hast musst du eine Steuererklärung abgeben. Das kannst du ganz kommentarlos tun. Ich würde aber ganz einfach ein paar höfliche Zeilen dazu tun : " Bei der Durchsicht meiner Unterlagen habe ich zu meinem Entsetzen festgestellt, das ich obwohl ich Lohnersatzleistungen erhalten habe, vergessen habe meine Steuererklärung abzugeben. Ich möchte sie bitten diese nachträglich zu bearbeiten und einen Steuerbescheid zu erlassen." Macht einfach einen besseren Eindruck. Du wärst nämlich verpflichtet gewesen bis 31.05.2008 die Erklärung abzugeben. Ohne Ersatzleistungen hast du dafür 2 oder gar 4 (? seit neuestem) Jahre Zeit dafür. Also sind alle Programme noch vorhanden. Und bei Ersatzleistungen kannst du fast immer mit einer Erstattung rechen, da die Lohnsteuertabelle in der Lohnrechnung auf 12 gleichbleibenden (hinsichtlich Lohn)gearbeiteten Monaten passiert.
Wenn Du für 2006 und 2008 eine Stererklärung abgegeben hast, gibt es für Dich beim Finanzamt auch eine Steuernummer. Spätestens dadurch fällt dem Finanzamt auf, daß das Jahr 2007 fehlt und wird Dich ohnehin auffordern eine Erkärung auch für 2007 abzugeben. Eine Erklärung für 2007 kannst Du aber auch von Dir aus kommentarlos nachreichen; wenn Du in 2007 ganz oder teilweise gearbeitet hast, bekommst Du sogar noch Steuern zurück!