Für 1-2 Jahre oder für mehr ins Ausland! Was muss alles erledigt werden vor Abreise?
Hallo Zusammen,
dies ist meine zweite Frage hier auf der Seite und ich hoffe es wird mir bei dieser Frage mehr geholfen als bei der Ersten.
Meine Mutter möchte mit meinen Geschwistern die noch Minderjährig sind ins Ausland bzw. in das Ursprungsland reisen. Nun wollte Sie wissen was Sie den so alles erledigen muss bevor Sie ins Ausland für paar Jährchen reist.
Man hat hier eine Wohnung, Bankkonto, Versicherungen etc. was macht man mit all dem? Sie wird ab Ende Juni arbeitslos sein und ca. ab August oder September wollte Sie wegreisen. Was passiert mit dem Arbeitslosengeld oder der Rente? Meine Mutter ist nicht im Rentenalter, noch Jung.
Also.. was muss man alles beachten wenn man für einige Jahre ins Ausland reisen möchte. Wie sollten wir am besten vorgehen, welche Ämter besuchen?!
Vielen Dank im Voraus.
Also in kürze:- Mutter mit zwei minderjährigen Kinder- Kinder Schulpflichtig- Auslandsaufenthalt min. 1 Jahr evtl. 2, 3 Jahre- Arbeitslos ab Ende Juni- Ehemann einverstanden mit der Auslandsreise- Abreise ca. ab August - Deutsche Staatsbürger
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Man kann deine Frage erst einigermaßen konkret beantworten, wenn man folgende Infos vorliegen hat: (alles andere wäre Kaffeesatzleserei)
1.) Welche Staatsbürgerschaft (und Pass) hat deine Mutter?
2.) Welche Staatsbürgerschaften und welches Alter haben die Kinder?
3.) In welches Land will sie konkret auswandern? Ist es ein EU-Land oder außerhalb der EU?
4.) Will sie für immer "auswandern" oder nur "vorübergehend" in einem anderen - bestimmten - Land leben? (Wird sie also einen "Touristenstatus" oder einen "Residentenstatus" haben? Kennt sie überhaupt den juristischen Unterschied zwischen diesen beiden Möglichkeiten?
5.) Wo hat sie momentan Ihren polizeilich gemeldeten "Erstwohnsitz"?
6.) Will sie in dem anderen Land arbeiten (hat sie bereits eine Arbeitsstelle), oder hofft sie dort auf staatliche Unterstützung? Oder wovon will sie dort leben? Bekommt sie eventuell laufende finanzielle Hilfen vom Vater aus Deutschland?
Wie gesagt, ohne diese klaren Anhaltspunkte ist alles nur leeres Gerede.
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Also, wenn sie die Kinder mitnimmt, muss sie die Kinder von der Schule abmelden. Sie kann sich auch beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn die Wohnung mit dem Vater aber bestehen bleibt MUSS sie das nicht, da es dann ihr Zweitwohnsitz ist, vorausgesetzt, sie kommt z.B. in den drei Monaten Sommerferien immer wieder her.Sie hat keinerlei Ansprüch - kein Arbeitslosengeld und auch kein Kindergeld !!! - und das wird zurückgefordert und evtl auch mit Strafen belegt, sollte man es weiter beziehen. Da die Kinder nicht zur Schule gehen, fliegt es ja meist irgendwann auf.Sie kann alles behalten - wenn sie es bezahlen kann. Oder sie kann es auflösen. Wie sie möchte. Es ist ja nicht sinnvoll in Deutschland eine Krankenversicherung zu haben, wenn man im Ausland lebt, da diese im Ausland dann ja nicht mehr greift. Dasselbe gilt für die ADAC Versicherungen. Bei einer LEbensversicherung kann man sie aber z.B. weiterlaufen (und bezahlen) lassen.Sie braucht auf jeden Fall eien schriftliche Bestätigung des Ehemannes, dass er mit der Mitnahme der Kinder einverstanden ist, denn in vielen Ländern müssen beide Eltern die Schulanmeldung unterschreiben.Auch beim Arbeitsamt muss sie sich abmelden.
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Habe ich das richtig verstanden? Deine Mutter ist deutsche Staatsbürgerin?
Kommentar von glaubeesnichtglaubeesnicht 13.06.2011Arbeitslosengeld bekommt sie natürlich im Ausland nicht mehr! Sie steht ja nicht dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung, wenn sie im Ausland ist! Rentenansprüche hat sie mit 65 Jahren!
Kommentar von androidfreak 16.06.2011Ist schon klar, wie sollte man auch Arbeitslosengeld oder HARTZ 4 im Ausland bekommen.
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Was wollen sie ohne Geld im Ausland? Unterstützung gibt es dann keine mehr. Sprechen die Kinder die neue Sprache? Sollen die jetzt alle 2 Jahre die Schule wechseln? Ich glaube, deine Mutter ist sehr verantwortungslos! Und dein Vater gleich mit, daß er solche unsinnigen Ideen noch unterstützt!
Kommentar von androidfreak 16.06.2011So schlimm wie es vielleicht beim Ersten Blick aussieht ist es gar nicht. Keine Bange - so verantwortungslos wie du denkst sind die nicht ;)
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Seltsame Frage, seltsame Antworten ;-)Deine Mutter ist ab Juni arbeitslos und will ALLEINE mit 2 minderjährigen Kindern ins Ausland? Und der Ehemann ist einverstanden? Schön und gut, wird aber nicht gehen. Weil sie 1. nicht auswandern sondern nur reisen wollen 2. die Kinder, wie du schon geschrieben hast, schulpflichtig sind 3. von was will sie denn ohne Geld reisen, denn Arbeitslosengeld wird sie nicht bekommen. Wohnung, Bankkonto usw. wird doch der Ehemann behalten oder? Ansonsten muss man die kündigen, aber Versicherungen braucht man auch zum reisen bzw. im Ausland.
Kommentar von TDrachenTDrachen 14.06.2011Hmm - komisch. Ich lebe schon seit fast 3 jahren im Ausland. Ich dachte bisher immer, dass die Ehepaare das alleine entscheiden können.
Kommentar von Bini81Bini81 16.06.2011Ja und wo ist jetzt das Problem? Kannst du doch auch, aber so wie es oben geschrieben wurde war es sehr unverständlich.
Anscheinend will sie ja jetzt einfach nur zurück ins Heimatland mit den kindern!Und wenn der Mann aber hier bleibt behält er ja auch die WOhnung und dergleichen.
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Wohung abmelden, Reisepass? , von der Schule abmelden, Visa? , Konten auflösen, Haftpflicht etc. kündigen, Arbeitsamt den Aufenthaltsort angeben......Einwohnermeldeamt noch benachrichtigen.
1.) Sie ist Zwei-Staatenbürgerin wie auch die Kinder (Deutsch und Russisch)
2.) Kinder auch Deutsch und Russisch. Im Alter von 12-14 Jahre.
3.) Außerhalb der EU nach Russland.
4.) Ich denke es ist etwas spezielles wenn man 2-Staatenbürger ist. Sie hat dort eine Haus und Arbeit wird Sie vor Ort sicherlich was finden, für die erste Zeit ist gesorgt.
5.) Wie Mutter so auch die Kinder in Deutschland gemeldet.
6.) Wie schon in der 4 Frage beantwortet - für die erste Zeit ist gesorgt, ein Haus haben die und des weiteren wird es mit zwei sprachen sicherlich eine Arbeitsmöglichkeit zu finden sein.
Danke für die Hilfe im Voraus.
Da sie auch die russische Staatsbürgerschaft besitzt, sind komplizierte Anträge in Russland wahrscheinlich nicht notwendig. Als Russin wird sie wissen, wie die Bürokratie in Russland abläuft. Sie meldet sich und die Kinder bei der deutschen Meldebehörde mit Erstwohnsitz ab, meldet sich in Russland an und lebt dort unter russischen Gesetzen, einschließlich Arbeits- und Sozialgesetze sowie dem Versicherungsgesetz. Sie ist dann nicht mehr in Deutschland versichert, weder privat, noch Unfall, noch Krankheit, sondern muss ihre deutschen Versicherungen kündigen (wegen "Wegzug ins Ausland") und sich und die Kinder in Russland neu versichern.
Da Russland nicht zur EU gehört, treffen auf sie auch alle EU-Gesetze und -Vorteile nicht zu und müssen deshalb hier auch nicht gesondert erörtert werden.
Da sie länger als 181 Tage von Deutschland wegbleibt, hält sie sich auch nicht "besuchsweise" und "vorübergehend" als "deutsche Touristin" in Russland auf, sondern ist laut Gesetz verpflichtet, sich mit "Erstwohnsitz" in Deutschland ab- und in Russland anzumelden. (Jeder, der länger als 181 Tage pro Kalenderjahr von Deutschland weg ist und sich im Ausland aufhält, muss dort im Ausland auch seinen "Erstwohnsitz" melden. Nach dem Gesetz darf jeder Mensch nur einen einzigen "Erstwohnsitz" haben. Damit unterliegt sie dann voll den russischen Gesetzen.
Wenn sie sich nach zwei oder mehr Jahren entschließen sollte, wieder nach Deutschland zurückzukehren, muss sie ihren Erstwohnsitz in Russland wieder beenden und sich erneut mit Erstwohnsitz in Deutschland anmelden (einschließlich aller anderen Prozeduren).
Ob sie währenhd ihres Russlandaufenthaltes unterdessen ihr deutsches Bankkonto in Deutschland behalten kann, hängt von den russischen Gesetzen ab: Wenn Russland für seine Staatsbürger ein Bankkonto im Ausland erlaubt, ist das okay. Wenn nicht, dann muss sie das deutsche Bankkonto auflösen (oder ohne Wissen der russischen Behörden schwarz weiter laufen lassen).
Dass sie die Kinder ordnungsgemäß von der deutschen Schule abmelden muss, ist selbstverständlich. Dass sie als in Russland lebende Russin keine deutsches Arbeitslosengeld und keine deutschen Sozial- oder Familienbeihilfen erhält, ist ebenso selbstverständlich und logisch.
Ansonsten ist sie frei, ihren Wohn- und Aufenthaltsort frei zu wählen Sie muss sich allerdings dann an die Gesetze des neuen Aufenthaltsstaates halten und kann keine Leistungen mehr von dem früheren Staat erwarten, sondern muss durch geeignete Maßnahmen (z.B. Arbeit, Erbschaft, andere Einkommen...) für den Lebensunterhalt der Familie sorgen.
Das ist unabhängig von der Tatsache, dass sie auch noch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, oder dass ihr Ehemann noch mit Erstwohnsitz in Deutschland gemeldet ist. Entscheident ist, dass sie als eigene Persönlichkeit in einem anderen Staat wohnt und den Gesetzen dieses Staates unterworfen ist.
VIELEN DANK für diese Informationen und Ihre Zeit, dass Sie aufgewendet haben.
Was wäre, wenn Sie sich nicht komplett abmeldet - sondern alle 4-5 Monate für eine Woche nach Deutschland zurück reist? Ich denke dann würde Sie kein Arbeitslosen Geld oder ähnliches erhalten - da Sie ja nicht für den deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Oder verstehe ich es nicht so richtig? Muss Sie, wenn Sie nur alle 4-5 Monate nach Deutschland kommt auch sich als Arbeitssuchende melden usw?
Und würden in diesem Fall Krankenversicherung, Haftpflicht etc. Versicherungen bestehen bleiben und auch für Russland greifen?
Und würde in diesem Fall das Kindergeld wahrscheinlich auch eingestellt werden?
Vielen Dank im Voraus für alle Informationen!!!