sarrex am 01.06.2009 um 20:58 Uhr
Eine Frage an die Rechtsexperten:Eine Freundinn von mir hat ziemlich viel auf dem Kerbholz,2 Einträge im Führungszeugniss,nun interessiert sie es wann es denn wieder sauber ist...die verurteilungen waren 2000: 5monate zu 2 jahren bewährung und 2003:18monate zu 5 Jahren Bewährung...wir haben nun zwar im internet recherchiert sind aber nicht wirklich schlau daraus geworden...vielleicht kann ja hier jemand eine normale auskunft für normale nicht studierte geben..vielen dank
Ein einmal vorhandener Eintrag im Führungszeugnis wird nach Eintritt der sog. „Tilgungsreife“ gelöscht (mit Ausnahmen von Verurteilungen zu lebenslanger Haft oder Anordnung der Sicherungsverwahrung). Die Tilgungsreife tritt je nach Typus des abgeurteilten Delikts nach unterschiedlichen Fristen ein:
Sie beträgt regelmäßig 3 Jahre für Verurteilungen zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen von nicht mehr als einem Jahr (sofern die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist), 10 Jahre bei Verurteilungen im Bereich der Sexualdelikte von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe - in allen übrigen Fällen 5 Jahre.
Die Löschungsfristen für die Zentralregistereinträge staffeln sich auf Zeiträume von frühestens 5 und längstens 20 Jahren.
Liegen mehrere Eintragungen vor, so erfolgt die Tilgung älterer Verurteilungen erst dann, wenn auch die letzte Verurteilung oder jene Verurteilung mit der höchsten Tilgungsfrist zu tilgen ist (Ablaufhemmung).
ich wusste gar nicht, dass einträge im polizeilichen führungszeugnis überhaupt wieder gelöscht werden...?

soweit ich weiß werden gewisse Einträge nie gelöscht...z.B. Vergewaltigung o.ä.

google Verjährungfrist BZR, Führungszeugnis oder Bundes Zentral Register, denke in eurem Fall 5 Jahre ab gültigkeit Gerichtsurteil ! ansonst google mal 123 recht da steht sicher was in der Suche
sarrex am 1. Juni 2009 21:07 ab welchem gültigen gerichtsurteil?
sarrex am 1. Juni 2009 21:07 ab welchem gültigen gerichtsurteil?
Tausendsassa am 1. Juni 2009 21:10 wann erlangte das letzte Urteil das sie erhielt Rechtskraft ? Sollte in der Akte stehen bzw. im Urteil !
sarrex am 1. Juni 2009 21:13 rechtskräftig seit 06/2003
Über das Führungszeugnis hinaus gibt es aber noch das sogenannte Schattenregister. Da steht drin, wann mal ein Ermittlungsverfahren gegen die jeweilige Person eingeleitet wurde, ob es eingestellt wurde oder ob es zu einer Verurteilung kam. Gegebenenfalls wie die Verurteilung ausfiel. dieses Register wird bei der Staatsanwaltschaft geführt und ist auch nur für die Staatsanwaltschaft einsehbar. Löschung von Einträgen erfolgt in der Regel bis zum Tode nicht. Ausnahmen bestehen selten bei Jugendlichen.
Gruss
Tausendsassa am 1. Juni 2009 21:07 sieh an da weis einer über inpol bescheit :Đ
sarrex am 1. Juni 2009 21:10 also das register bleibt bestehen aber das führungszeugniss ansich wird irgendwann gelöscht---sprich---keine eintragungen-
jep
sarrex am 1. Juni 2009 21:16 un da können dann nur staatsanwälte un richter drauf zugreifen?
Tausendsassa am 1. Juni 2009 21:17 genau ! Wenns gelöscht ist oder sie keinen eintrag mehr hat kann sie sich offiziel als nicht Vorbestraft vorstellen :p alles muss mal ein Ende haben !
sarrex am 1. Juni 2009 21:20 ya genau...man kann ja nicht jemand ewig dafür verurteilen das er mist gebaut hat...aber isses denn nun jetzt sauber oder erst 2013?letzte verurteilung rechtskräftig 06/2003
Tausendsassa am 1. Juni 2009 21:22 versuch dir zu antworten !! aber die lassen mich hier nicht lol die canceln immer meine beiträge google mal 123 recht mit dem thema hats da ne menge einträge beantragt einfach ein FZ !
ja,das ist juristendeutsch...jetzt auf verständlich bitte,danke :-)
Das bedeutet, es kommt auf das Delikt an ;) Ohne das kann man da wenig aussagen ...
das letzte delikt war kv
Kommt auf das Vergehen an, bei mehreren wird erst gelöscht wenn das jüngste Vergehen verjährt, so lange bleibt der Rest auch stehen...Bei Strafen unter ein Jahr Knast 3 Jahre und bei allen anderen mind. 5 Jahre bis hin zu 10 Jahren... Besser?!?!?
jein....die frage is nun...ist es jetzt sauber oder erst 2013
Eher 2013
aber das käme doch nur bei sexualdelikten in frage.....wenn ich das alles richtig interpretiere
jup ich denke der Käs is gegessen beantragt doch einfach ein Führungszeugnis dann wisst ihr es !
Nein, die Verjährungsfrist beginnt erst, wenn die Strafzeit abgelaufen ist...
möp...ich dachte ab der rechtskräftigkeit des urteils