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Führt der Leerverkauf einer Aktie zu Abgeltungssteuer?

gefragt von Cashmere am 22.12.2008 um 21:26 Uhr

Man liest ja zur Zeit immer wieder von den sog. Leerverkäufen. Wie ist das eigentlich dann ab 2009? Führen diese dann auch schon zur Steuerpflicht?


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tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 23. Dezember 2008 02:17
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Eine Regelung der Abgeltungssteuer sieht nach aktuellem Stand vor, dass der vollständige Verkaufserlös bei einem Leerverkauf als abgeltungssteuerpflichtiger Gewinn betrachtet wird, für den unmittelbar 25% Abgeltungssteuer an den Fiskus abgeführt werden. Es ist also nicht nur der Kursgewinn betroffen sondern die gesamte Verkaufsposition. Bei 5000 Euro Einsatz wären das also 1250 Euro Steuerabzug.


anonym
beantwortet von aldi1 am 23. Dezember 2008 14:52
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Entschuldigung - aber die ANtwort von Tobi 2000 ist falsch - vermutlich ist er auf die "Ente" von Lynx hereingefallen, die genau diese Rechnung aufgemacht haben. Bei Overnight-Leerverkäufen (die offene Position wird über Nacht offen gelassen) geht der Fiskus davon aus, dass 30% der Verkaufssumme Gewinn sindm auf den dann 25% abgeführt werden müssen. In der Rechnung mit den 5000 EUR bedeutet dass: 30% von 5000 EUR= 1500 EUR (=pauschale Gewinnannahme). 25% von 1500 EUR = 375 EUR Abgeltungssteuer werden einbehalten. Der Trader bekommt also bei einem Leerverkauf von 5000 EUR nur 4625 EUR "gutgeschrieben". Führt die Eindeckung der Position zu einem größeren Gewinn als 30%, hat er Glück gehabt (keine Nachversteuerung), wenn er weniger als 30% verdient, bekommt er keine Steuererstattung und hat eine höhere Steuer gezahlt.



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