Man liest ja zur Zeit immer wieder von den sog. Leerverkäufen. Wie ist das eigentlich dann ab 2009? Führen diese dann auch schon zur Steuerpflicht?
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Eine Regelung der Abgeltungssteuer sieht nach aktuellem Stand vor, dass der vollständige Verkaufserlös bei einem Leerverkauf als abgeltungssteuerpflichtiger Gewinn betrachtet wird, für den unmittelbar 25% Abgeltungssteuer an den Fiskus abgeführt werden. Es ist also nicht nur der Kursgewinn betroffen sondern die gesamte Verkaufsposition. Bei 5000 Euro Einsatz wären das also 1250 Euro Steuerabzug.
Entschuldigung - aber die ANtwort von Tobi 2000 ist falsch - vermutlich ist er auf die "Ente" von Lynx hereingefallen, die genau diese Rechnung aufgemacht haben. Bei Overnight-Leerverkäufen (die offene Position wird über Nacht offen gelassen) geht der Fiskus davon aus, dass 30% der Verkaufssumme Gewinn sindm auf den dann 25% abgeführt werden müssen. In der Rechnung mit den 5000 EUR bedeutet dass: 30% von 5000 EUR= 1500 EUR (=pauschale Gewinnannahme). 25% von 1500 EUR = 375 EUR Abgeltungssteuer werden einbehalten. Der Trader bekommt also bei einem Leerverkauf von 5000 EUR nur 4625 EUR "gutgeschrieben". Führt die Eindeckung der Position zu einem größeren Gewinn als 30%, hat er Glück gehabt (keine Nachversteuerung), wenn er weniger als 30% verdient, bekommt er keine Steuererstattung und hat eine höhere Steuer gezahlt.