ich hatte eine führerscheinsperre von 4jahre, bin verurteilt wurden und habe eine therapie gemacht (§64 masregel) .meine sperre ist seit einem jahr vorbei und die therapie habe ich abgeschlossen. meine frage lautet: muß ich ein jahr clien nachweisen oder gibt es da andere mögkichkeiten?

Wenn du wegen Drogen oder Alkohol aufgefallen bist, musst du durch entsprechende Blutwerte nachweisen, das du abstinent gelebt hast. Wann Blutwerte sich normalisieren ist sehr unterschiedlich. In der Regel wird das Strassenverkehrsamt nach so einer Thematik eine MPU verlangen, und bei dieser Gelegenheit auch die Blutwerte abchecken. Ein Praxistest (Reaktionsfähig, logisches Denken) werden mit einem Psychologen Gespräch angerundet, und anschließend sagt das Gesamtgutachten, ob du wieder tauglich bist, am Strassenverkehr teilzunehmen. Den FS musst du allerdings komplett neu machen, da er 2 Jahre weg war.
llllincoln am 6. November 2008 09:25 nicht richtig gesetzesänderung vor kurzer zeit die Sperrfrist ist aufgehoben. Als erstes Einsicht in die Führerscheinakte. MPU wahrscheinlich wegen der begangenen Straftaten Kosten gesamt ca. 700.-€
Bluehead am 6. November 2008 09:26 Welche Sperrfrist ist aufgehoben?
ich bin u.a. wegen fahren ohne fahrerlaubnis verurteilt worden. habe 4 jahre sperre und eine freiheitsstrafe bekommen, mit anschlissender therapie.bin seit einem jahr im dauerurlaub zur resozialisierung zuhause. habe alle 4 wochen urintest inder klinik gemacht und zusätzlich jede woche bei der polizei drogen und alkoholtest gemacht. muß ich trotzalledem abstinezzeit nachweisen? oder gibt es eine andere möglichkeit?
Bluehead am 6. November 2008 10:04 Warum sperrst du dich denn gegen den Nachweis einer Abstinenz? Am Ende kannst du das natürlich vorlegen, ich denke die MPU wird dennoch Bluttests machen, und wenn du tatsächlich abstinent warst, wird das ja dann dabei zu deinen Gunsten herauskommen ;)

Frag doch mal in der Fahrschule , oder bei der Polizei nach . Einer wird dir sicher deine Frage beantworten

einfach einen neuen führerschein beantragen, dann wirst du erfahren, was alles zu tun ist.

Du musst in regelmäßig durchgeführten Bluttest nachweisen, daß die ganzen Werte in Ordnung sind bzw. gesunken sind. Vorher brauchst Du gar nicht an eine MPU denken. Regelmäßig bedeutet mind. 6-9 Monate.

Geh zur Behörde die auch die Fahrerlaubnis ausstellt ! Halte Dich an deren Vorgaben und das kann letztlich nur zum Erfolg führen ! Trixereien machen die nicht mit !
ich möchte nicht drixen.ich möchte nur wieder arbeiten und dafür brauche ich einen führerschein.ich bin schon lange clien.aber ein jahr nochmal für die mpu nachweisen würft mich ungemein zurück.gibt es eine möglichkeit die abstinenzzeit so gering wie nur möglich zuhalten?
sobald die Medizinisch Psychologische Untersuchung keine Probleme feststellt, kannst du deinen Führerschein neu machen
ja, aber muß ich das jahr abstinenz einhalten? denn ich kann eine feste arbeit bekommen!
da wirst du schon ein Amtsgericht einschalten müssen um eine Sonderausnahme zu bekommen. Eventuell kannst du einen begrenzten Schein Fahrt zur Arbeit schon früher bekommen