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führerscheinsperre

gefragt von silviano am 06.11.2008 um 8:39 Uhr

ich hatte eine führerscheinsperre von 4jahre, bin verurteilt wurden und habe eine therapie gemacht (§64 masregel) .meine sperre ist seit einem jahr vorbei und die therapie habe ich abgeschlossen. meine frage lautet: muß ich ein jahr clien nachweisen oder gibt es da andere mögkichkeiten?


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newcomer
beantwortet von newcomer am 6. November 2008 08:42
1x
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war die MPU auch ok ?

Kommentar von Simple_avatar4smallnewcomer am 6. November 2008 08:47

sobald die Medizinisch Psychologische Untersuchung keine Probleme feststellt, kannst du deinen Führerschein neu machen

Kommentar von silviano am 6. November 2008 08:56

ja, aber muß ich das jahr abstinenz einhalten? denn ich kann eine feste arbeit bekommen!

Kommentar von Simple_avatar4smallnewcomer am 6. November 2008 09:07

da wirst du schon ein Amtsgericht einschalten müssen um eine Sonderausnahme zu bekommen. Eventuell kannst du einen begrenzten Schein Fahrt zur Arbeit schon früher bekommen


Bluehead
beantwortet von Bluehead am 6. November 2008 08:46
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Wenn du wegen Drogen oder Alkohol aufgefallen bist, musst du durch entsprechende Blutwerte nachweisen, das du abstinent gelebt hast. Wann Blutwerte sich normalisieren ist sehr unterschiedlich. In der Regel wird das Strassenverkehrsamt nach so einer Thematik eine MPU verlangen, und bei dieser Gelegenheit auch die Blutwerte abchecken. Ein Praxistest (Reaktionsfähig, logisches Denken) werden mit einem Psychologen Gespräch angerundet, und anschließend sagt das Gesamtgutachten, ob du wieder tauglich bist, am Strassenverkehr teilzunehmen. Den FS musst du allerdings komplett neu machen, da er 2 Jahre weg war.

Kommentar von B00b7a4e0851280f7f877fa0a96d65cbsmallllllincoln am 6. November 2008 09:25

nicht richtig gesetzesänderung vor kurzer zeit die Sperrfrist ist aufgehoben. Als erstes Einsicht in die Führerscheinakte. MPU wahrscheinlich wegen der begangenen Straftaten Kosten gesamt ca. 700.-€

Kommentar von A8b38e823c859c53e300b1f58cf2f716smallBluehead am 6. November 2008 09:26

Welche Sperrfrist ist aufgehoben?

Kommentar von silviano am 6. November 2008 10:02

ich bin u.a. wegen fahren ohne fahrerlaubnis verurteilt worden. habe 4 jahre sperre und eine freiheitsstrafe bekommen, mit anschlissender therapie.bin seit einem jahr im dauerurlaub zur resozialisierung zuhause. habe alle 4 wochen urintest inder klinik gemacht und zusätzlich jede woche bei der polizei drogen und alkoholtest gemacht. muß ich trotzalledem abstinezzeit nachweisen? oder gibt es eine andere möglichkeit?

Kommentar von A8b38e823c859c53e300b1f58cf2f716smallBluehead am 6. November 2008 10:04

Warum sperrst du dich denn gegen den Nachweis einer Abstinenz? Am Ende kannst du das natürlich vorlegen, ich denke die MPU wird dennoch Bluttests machen, und wenn du tatsächlich abstinent warst, wird das ja dann dabei zu deinen Gunsten herauskommen ;)


odemtann
beantwortet von odemtann am 6. November 2008 08:40
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Frag doch mal in der Fahrschule , oder bei der Polizei nach . Einer wird dir sicher deine Frage beantworten


linguini
beantwortet von linguini am 6. November 2008 08:45
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einfach einen neuen führerschein beantragen, dann wirst du erfahren, was alles zu tun ist.


Rennsemml2
beantwortet von Rennsemml2 am 6. November 2008 09:16
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Du musst in regelmäßig durchgeführten Bluttest nachweisen, daß die ganzen Werte in Ordnung sind bzw. gesunken sind. Vorher brauchst Du gar nicht an eine MPU denken. Regelmäßig bedeutet mind. 6-9 Monate.





Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 6. November 2008 10:11
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Geh zur Behörde die auch die Fahrerlaubnis ausstellt ! Halte Dich an deren Vorgaben und das kann letztlich nur zum Erfolg führen ! Trixereien machen die nicht mit !

Kommentar von silviano am 6. November 2008 10:36

ich möchte nicht drixen.ich möchte nur wieder arbeiten und dafür brauche ich einen führerschein.ich bin schon lange clien.aber ein jahr nochmal für die mpu nachweisen würft mich ungemein zurück.gibt es eine möglichkeit die abstinenzzeit so gering wie nur möglich zuhalten?



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