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Führerscheinneulinge sollten in den ersten drei Jahren das Auto der Eltern als Zweitwagen anmelden

gefragt von sandplatzgott am 06.09.2008 um 9:52 Uhr

Für die ersten drei Jahre des Führerscheinbesitzes empfielt es sich, das Auto von den Eltern als Zweitwagen anmelden zu lassen. Nach drei Jahren startet der Führerscheinneuling meist mit Schadenfreiheitsklasse 1/2.


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Lieber sandplatzgott,

bitte stelle Deine Tipps in Zukunft auch unter die Rubrik "Tipps". So erreichst Du dann auch das gewünschte Publikum.

Lieben Gruß

Christian vom gutefrage.net-Support

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regideur
beantwortet von regideur am 6. September 2008 09:53
1x
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Klasse Tipp und sollte auch da gepostet werden.

:-)


tradaix
beantwortet von tradaix am 6. September 2008 10:18
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GF (GuteFrage.net) ist eine Ratgeber-Plattform. Welchen Rat suchst Du?


justii
beantwortet von justii am 7. September 2008 19:58
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Es gibt Versicherungen, die einen Führerscheinneuling bereits in SF2 (= 85%) starten lassen, wenn das Fahrzeug auf ihn selbst zugelassen wird und das Auto der Eltern bei der selben Gesellschaft versichert ist. Sowohl in Haftpflicht als auch in Kasko.

Warum also sollte man das Fahrzeug auf die Eltern versichern und damit teuere 140% in Kauf nehmen?

Soll das mit den 140% (SF1/2) ein guter Tipp sein?

lg. justii


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 6. September 2008 09:54
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ähm, ich vermute mal, du wolltest das als Tip geben. Hast es aber hier bei den fragen gepostet.


Mismid
beantwortet von Mismid am 6. September 2008 09:54
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das ist keine Frage!





andreas48
beantwortet von andreas48 am 6. September 2008 09:57
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das ist ja was ganz umwerfend neues und gehört in die Kategorie Tipps

Kommentar von sandplatzgott am 6. September 2008 09:59

Sorry, mein Kaffee hatte wohl noch zu wenig Koffein. Natürlich sollte es ein Tipp für die Community werden. Sorry.

Kommentar von Dbf34b8cdd45f148413ce99a83429145smallConnyconrad am 7. September 2008 08:26

Dumme Storry, auch wenn sich der Schadensfreirabatt um die hälfte senkt ist im Falle eines Unfalls damit zu rechnen das die Versicherung die Leistungen Kürzen kann sogar verweigern , weil hier eindeutig ein Vers.-betrug vorliegt. Das sind falsche Angaben die man macht um sich eine Versicherung zu erschleichen. Kann bis zu 4 Jahren Gefängniss einbringen. Ist es das wert?


anonym
beantwortet von Klabauter am 6. September 2008 10:00
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Die finanzielle Verantwortung der rasanten Sprößlinge auf die Eltern abwälzen? Es wird rein versicherungstechnisch einen Grund haben, daß Neueinsteiger mit hohem Beitrag ihre Grundhaftpflicht zahlen müssen.


anonym
beantwortet von zidane84 am 26. November 2008 22:31
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Führerscheinneulinge haben die Möglichkeit ihr Auto direkt mit 100% zu versichern. Ohne Sondereinstufung und ohne Zwang auf die Eltern alles laufen zu lassen. Dafür gibt es einen speziellen Versicherer.

Es gibt auch die Möglichkeit, wenn die Eltern auch bei der gleichen Gesellschaft versichert sind bekommt der Sprößling die selbe Schadenfreiheitsklasse wie die Eltern. Bsp: Papa SF 9 45% bekommt Kind auch SF9!



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