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führerscheinfrage

gefragt von AdrianB am 21.09.2008 um 1:08 Uhr

also wen ich den Autoführerschein mache ist da auch Roller dabei und mofa


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1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 21. September 2008 01:10
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Ja, beim Roller aber nur bis 50cm²

Kommentar von tiboo am 21. September 2008 01:38

50 Quadratzentimeter!?

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 21. September 2008 01:57

Klar, das ist die Sattelfläche! gg

Ne, ich meinte 50cm³, aber die falsche Taste erwischt!

Mea culpa!

Kommentar von Ecc825f9401816ac6a7765399886c811smallLaika2003 am 21. September 2008 06:17

Cup Melba - auch ein guter Eisbecher.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 21. September 2008 01:10
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... dabei?

Ja, bis zu 45 km/H

LG

Wieselchen

Kommentar von Ecc825f9401816ac6a7765399886c811smallLaika2003 am 21. September 2008 06:17

45 km/h???? Seit wann gibt es diese Grenze???


bitmap
beantwortet von bitmap am 21. September 2008 01:10
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anonym
beantwortet von Hansooo am 21. September 2008 01:10
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jo


pegolina
beantwortet von pegolina am 21. September 2008 01:14
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Ja.





sabrinakimberly
beantwortet von sabrinakimberly am 21. September 2008 01:16
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ja du darfst mofa und roller fahren.


derliebelehmi
beantwortet von derliebelehmi am 21. September 2008 01:17
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Also, ich glaub nicht wirst dir beides, mofa oder Roller selbst kaufen müssen. Aber fahren kannst du beides mit Autoführerschein(bis 50ccm und 60 kmh).

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 21. September 2008 01:21

Sorry, nur bis 45km/h

Kommentar von A1e5af30c8c7e2fb464d970da38265a9smallderliebelehmi am 21. September 2008 01:24

Falsch, bis 60 Kmh

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 21. September 2008 01:58

Und wo hast Du das her? Quelle?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. September 2008 02:01

Schau[t] doch einfach mal hier http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html rein.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 21. September 2008 02:04

@bitmap

Genau darum schrieb ich es ja. aufstampf gg

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 21. September 2008 02:22

60 km/h ist definitiv falsch.

LG

Wieselchen

Kommentar von Franticek am 12. November 2008 13:38

Nein, das ist nicht so ganz falsch. Es gibt da ein paar Sonderregelungen fuer ganz bestimmte Fahrzeuge, welche jeweils vor bestimmten Daten in Verkehr kamen. Diese Fahrzeuge fallen auch unter die Klasse M. Die Grenze bei M ist zwar mittlerweile 45 km/h, aber mit Fahrzeugen, welche vorher schon fuer die dem entsprechende fruehere Klasse schneller zugelassen waren, duerfen im Moment auch noch schneller fahren.

Also grundsaetzlich 45, doch es gibt fuer bestimmte alte Fahrzeugen Ausnahmen.


anonym
beantwortet von Franticek am 13. November 2008 18:59
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Du solltest aber trotzdem die Mofa-Pruefbescheinigung nochmal separat machen. Sollte dir naemlich irgendwann einmal durch irgendetwas fuer ein paar Monate der Fuehrerschein entzogen werden, dann darfst du mit der Mofapruefbescheinigung immer noch Mofa/Mofaroller fahren. Bei einem Fahrverbot hilft das allerdings nichts, da geht auch kein Mofa.





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