also wen ich den Autoführerschein mache ist da auch Roller dabei und mofa

... dabei?
Ja, bis zu 45 km/H
LG
Wieselchen
Laika2003 am 21. September 2008 06:17 45 km/h???? Seit wann gibt es diese Grenze???

guggst du hier http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html

Also, ich glaub nicht wirst dir beides, mofa oder Roller selbst kaufen müssen. Aber fahren kannst du beides mit Autoführerschein(bis 50ccm und 60 kmh).
1hoss43 am 21. September 2008 01:21 Sorry, nur bis 45km/h
derliebelehmi am 21. September 2008 01:24 Falsch, bis 60 Kmh
1hoss43 am 21. September 2008 01:58 Und wo hast Du das her? Quelle?
bitmap am 21. September 2008 02:01 Schau[t] doch einfach mal hier http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html rein.
1hoss43 am 21. September 2008 02:04 @bitmap
Genau darum schrieb ich es ja. aufstampf gg
Wieselchen1 am 21. September 2008 02:22 60 km/h ist definitiv falsch.
LG
Wieselchen
Nein, das ist nicht so ganz falsch. Es gibt da ein paar Sonderregelungen fuer ganz bestimmte Fahrzeuge, welche jeweils vor bestimmten Daten in Verkehr kamen. Diese Fahrzeuge fallen auch unter die Klasse M. Die Grenze bei M ist zwar mittlerweile 45 km/h, aber mit Fahrzeugen, welche vorher schon fuer die dem entsprechende fruehere Klasse schneller zugelassen waren, duerfen im Moment auch noch schneller fahren.
Also grundsaetzlich 45, doch es gibt fuer bestimmte alte Fahrzeugen Ausnahmen.
Du solltest aber trotzdem die Mofa-Pruefbescheinigung nochmal separat machen. Sollte dir naemlich irgendwann einmal durch irgendetwas fuer ein paar Monate der Fuehrerschein entzogen werden, dann darfst du mit der Mofapruefbescheinigung immer noch Mofa/Mofaroller fahren. Bei einem Fahrverbot hilft das allerdings nichts, da geht auch kein Mofa.
50 Quadratzentimeter!?
Klar, das ist die Sattelfläche! gg
Ne, ich meinte 50cm³, aber die falsche Taste erwischt!
Mea culpa!
Cup Melba - auch ein guter Eisbecher.