Hallo!
Ich würde gerne erfahren welche die Bedingungen für den Erwerb eines Motorradführerscheins bei Besitz der Fahrerlaubnis B sind.
Muss die Theorieprüfung erneut komplett abgelegt werden oder müssen nur die Zusatzfragen im Motorradteil beantwortet werden?
Und verringert sich die gesetzlich vorgeschriebene Zahl an Fahrstunden bei Besitz der Klasse B?
Lieben Gruß und über Antworten würde ich mich sehr freuen.. [ =
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nein die prüfung muss komplett abgelegt werden...
das mit den fahrstunden kommt drauf an wie du dich anstellst... wenn du wenige stunden brauchst bist du natürlich im vorteil

Hast du nur B? Oder vll schon A1?
Also falls nur B, muss die Prüfung komplett abgelegt werden. Die Fahrstunden richten sich ja danach, dass du ein komplett neues Fahrzeug erlernen musst. Da gibts keinen Rabatt.
losjoshos am 8. September 2009 20:39 ...Also bei den Pflichtstunden...
und nicht vergessen, ein lsm-kurs sowie ein sehtest müssen auch noch einmal abgelegt werden, wenn die alten nicht mehr gültig, sind also länger als ein jahr alt glaube ich
Siraaa am 10. September 2009 21:58 lsm kurs hat keine allgemeine gültigkeit, das regelt jede FS Stelle anders..Bei uns im ort wollen sie z.B. erst nach 10 Jahren nen neuen Kurs sehen.
12 Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht), 6 x Grundunterricht und 4 x Sonderunterricht Kl. A. In der theoretischen Prüfung bekommst Du 10 Grundfragen und 10 Zusatzfragen Kl. A am PC - max. Fehlerpunkte in beiden Bögen zusammen 6 Pkt.!!! Schau doch mal unter http://www.bikers-school.de - in der Bikers School habe ich meinen Motorradführerschein in einer Woche nachgemacht (Vorlaufzeit für Papiere ca. 3-4 Wochen). War eine geniale Woche.
nein, auch beim fürhrerschein a gibt es mindest fahrstunden die abgelegt werden müssen, sowie grundfahraufgaben (und ja die theorie muss komplett abgelegt werden (grundstoff+a))