Mir ist etwas passiert wo ich mich mal nicht auskenne deshalb meine Frage: Ich wurde bei einer Discothek vom Besitzer selbst körperlich angegriffen als ich zu meinem Auto ging da wir eine Meinungsverschiedenheit hatten. Dabei wurde mir die schulter ausgekugelt usw. Egal auf jeden fall drohte er mir steig in dein auto und fahr sonst mach ich dich platt.
Natürlich fuhr ich weg 50m dann rief ich die Polizei wegen meiner Schulter usw. Die haben mir dann auch promt den führerschein abenommen. Es handelt sich aber um einen Privat Parkplatz der nicht an die STVO gebunden ist.
Jetzt meine Frage, wie lange ist der Führerschein weg bzw. dürfen die das überhaupt??
Danke für eure Antworten
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Wenn Du getrunken hattest, dürfen sie Dir den Führerschein wegnehmen, auch wenn es ein Privatparkplatz ist, er ist für jeden zugänglich

Aus welchen Grund haben die dir überhaupt den Führerschein abgenommen! Besoffen? Doch nicht wegen der ausgekugelten Schulter oder!? Da Fehlen ein paar Infos, was hat die Polzei den als Grund angegeben? Ist der Parkplatz abgegrenzt also nicht direkt befahrbar?
Kann es sein das du nicht ganz nüchtern warst. Das wäre ein Grund für den Führerscheinentzug.
aus welchem grund genau wurde denn der führerschein entzogen? das geht jetzt irgendwie aus deiner frage nicht hervor. war alkohol im spiel?

Was man hier nicht übersehen darf, ist, dass du schildertest, bedroht worden zu sein. Natürlich reagiert die Polizei erst mal darauf, dass du getrunken hattest, und Ausreden zu dem Thema kennen sie ja nun zu Hauf.
Wenn du beweisen kannst, dass man dir "nahegelegt" hat, dich mit deinem Auto abzumachen, weil du sonst die Hucke vollbekommen hättest, dann, denke ich, wird sich das auf die zu erwartende Strafe auswirken. Hoffentlich kommt dabei nicht raus, dass du derjenige warst, der angefangen hat...
Genau das kann ich ja belegen da der Parkplatz videoüberwacht ist und man sieht wie ich aus der Disco gehe dort auf den Parkplatz plötzlich mich der von hinten anspringt mich zu boden reisst (da war dann die schulter ausgekugelt) und mich noch verprügelt, 4 Leute haben Ihn von mir runter gezogen. Alles im Prinzip nur weil er gesagt hat unsere Veranstaltungen sind "sch*****" und ich sagte seine Discos sind meiner meinung nach tot...
Tja und man sieht dann auch wie ich mit ausgekugelteer schulter ins auto klettere er noch nachtritt und sagt "schleich dich sonst passiert da was" ... des alles auf Video sollte sich eigentlich auf die Strafe bezüglich meines Führerscheines auswirken.
loopwithme am 18. Juni 2007 12:35 Stell ne Anzeige, dann, denke ich, kannst du darauf bei der Polizei verweisen, dass du dich in einer Notsituation befunden hast.
geheim am 18. Juni 2007 17:32 japp
Ach ja :) hatte ich vergessen zu erwähnen.
im Bluttest im LKH habe ich 0,6Promille gehabt ... aber die haben mir dort OHNE Alkotest schon den Führerschein abgenommen, ich hab dann freiwillig im LKH einen Bluttest gemacht und dann sind die erst gekommen und haben esagt ... an alkotest brauchen wir bitte auch noch ...
dann haben sie den führerschein wohl vorsorglich erst mal einbehalten, vielleicht konnte man den alkohol bei dir riechen. wie lange der weg ist, dürfte wohl auch von deinem alter abhängen bzw. wie lange du schon den führerschein hast und ob du schon mal verkehrsrechtlich auffällig geworden bist.
ETEAM am 18. Juni 2007 10:28 Dann brauchst du dich doch nicht wundern, das sie dir den Führerschein genommen haben! Vieleicht haben sie es ja schon gerochen das du getrunken hattest!
ETEAM am 18. Juni 2007 10:30 @Ulrike H.: Sorry dein Kommentar stand noch nicht als ich meinen abgeschickt habe! Liebe Grüße ;-)))
Gut ok vl. hat man es gerochen ich kam aber aus einer großraumdisco, da richt man grundsätzlich nach Alkohol. Vom Alter her wäre ich 21 somit hätte ich auch keine "Probezeit" mehr. Ich sollte vl. noch hinzufügen, das ich aus Österreich bin. Aufgefallen bin ich verkehrsrechtlich noch nicht. Es ist nur der Polizist meinte am Telefon (hab ja die Nummer von dort) das ich ihn mir spätestens am Dienstag abholen kann beim Strafamt, muss aber strafe zahlen (für was bitte??) ein anderer Polizist aus meinem Bekanntenkreis meint ich muss mit Fahrverbot bis zu 3 Monaten rechnen...
jason808 am 18. Juni 2007 10:35 Das sind ganz andere Gesetzt in Österreich!! Da kann ich nicht helfen!
Soweit ich mich informiert habe bei meinem Firmenanwalt (ja ich bin selbstständig daher auch meine nervosität) ist es möglich das die das umschreiben auf die Straße weil ich ja ein fahrzeug gelenkt habe. Wiederrum war es Privatbesitz und sie dürften mir nur vorsichtshalber den Führerschein entziehen bis zum nächsten Amtstag und der wäre heute.
Wenns wen interessiert poste ich gerne den weiteren verlauf dieser aktion.
jason808 am 18. Juni 2007 10:42 Ich weiss nicht in Österreich ist das alles etwas anderes! Wenn ich hier ein Parkplatz direkt befahren kann, also der nicht abgesperrt ist gilt dort glaube ich die Stvo
mhm, OK das ist normalerweise ein Fahrverbot fürs WE, das hat dann keine Auswirkungen auf die allgemeine Fahrerlaubnis, weil in Schlüssel vom Auto habens mir gelassen und ein auto fährt bekanntlich mit Benzin (od. Diesel) nicht mit dem führerschein...