führerscheinentzug vor 1 jahr kann ich noch einen anwalt einschalten?

6 Antworten

Gegen einen Entzug der Fahrerlaubnis wegen BTM juristisch vorzugehen ist eigentlich aussichtslos. Der Entzug in solchen Fällen ist nach ständiger Rechtsprechung nicht anfechtbar. Vgl. OVG NRW, 6. März 2007, Az. 16 B 332/07:

Nach nochmaliger Überprüfung schließt sich der Senat der vom Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der deutlichen Mehrzahl der anderen Obergerichte, vgl. etwa BayVGH, Beschlüsse vom 20. September 2006 - 11 CS 05.2143 -, juris, und vom 14. Februar 2006 - 11 ZB 05.1406 -, juris, letzterer mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen, vertretenen Auffassung an, dass bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) im Regelfall gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung - FeV - die Kraftfahreignung ausschließt. Hierfür sprechen sowohl der Wortlaut der Nr. 9.1 der Anlage 4 ("Einnahme") als auch die gesamte Systematik der Nummer 9. Vgl. hierzu OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 21. November 2000 - 7 B 11967/00, 7 B 11798/00 -, DAR 2001, 183.

Eine Wiederherstellung der Eignung ist in diesem Falle nur durch eine positive MPU möglich. Voraussetzung dafür ist der Nachweis der Abstinenz über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten.

Das Geld für einen Anwalt kannst Du dir also mMn sparen und lieber in die Vorbereitung der MPU stecken, z.B. in eine verkehrspsychologische Beratung.

und man muss nicht bei einem erstdilekt den führerschein komplett abgeben

oha, hast du noch Probezeit gehabt am Tage der Kontrolle?

dann kommt noch das besondere Aufbauseminar zur MPU dazu!!

übrigens ist es bei Drogen oder Alkohol egal ob es der erste Verstoß war oder nicht

die anzeige wegen btm wurde fallengelassen, trotzdem hab ich meinen führerschein nicht wiederbekommen

Hier muss man unterscheiden zwischen strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen. Wenn die Strafanzeige wegen Btm fallen gelassen wurde, heißt das nur, dass du keine Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe nach dem Betäubungsmittelgesetz zu erwarten hast. Soweit zum Strafrecht.

Nun zu den verwaltungsrechtlichen Konsequenzen: Da sich Drogen nun mal nicht mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs vertragen, wurde dir vor einem Jahr die Fahrerlaubnis entzogen. Für eine Neuerteilung regelt § 14 Abs. 2 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung sinngemäß, dass nach dem Entzug der Fahrerlaubnis wegen Btm für eine Neuerteilung eine MPU zwingend (!) anzuordnen ist. Die Behörde hat dabei keinerlei Spielraum, sondern wird eine MPU anordnen.

Natürlich kannst du dir einen Anwalt nehmen und gegen die Anordnung Widerspruch einreichen oder Klage erheben. Du kannst dabei aber nur verlieren, sowohl Widerspruch als auch Klage werden als unbegründet abgewiesen werden, da es sich um eine gebundene Entscheidung handelt.

Wenn überhaupt, hättest du schon gegen den Bescheid über den Entzug deiner Fahrerlaubnis klagen müssen, dort wären die Erfolgsaussichten vielleicht minimal besser gewesen. Da der Entzug der Fahrerlaubnis aber mittlerweile längst bestandskräftig ist, wird dir selbst ein Top-Anwalt die MPU-Anordnung nie aus der Welt schaffen können.

Falls es dir eine kleine Hoffnung ist: Nach 15 Jahren wird der Eintrag über den Entzug der Fahrerlaubnis aus dem Verkehrszentralregister getilgt und du kannst ohne MPU einen neuen Führerschein beantragen.

Lass es dir also eine Lehre sein und gib dein Geld nicht für ein teures "Mietmaul" aus, das ist in einer MPU besser angelegt. Die kostet übrigens bundesweit einheitlich 554,54 Euro, ist also berechenbarer als ein von vornherein aussichtsloser Rechtsstreit.

reptilica 
Fragesteller
 04.01.2014, 22:05

super vielen dank deine antwort hat mir sehr weitergeholfen .... super daumen hoch !!!!!

adk710  04.01.2014, 22:11
@reptilica

Gern geschehen, freut mich doch immer, wenn ich jemandem beim Sparen helfen kann, bevor er sich unglücklich macht! :-) Ein seriöser Anwalt hätte dir sicher auch den voraussichtlichen Erfolg einer Klage erklärt und davon abgeraten, aber für diese Erstberatung sind dann trotzdem 190 Euro fällig...

clemensw  05.01.2014, 01:34

Sehr gute Antwort. DH!

Als Anmerkung: Zu den 554,54€ kommen noch die Kosten für Urin-/Haarscreenings, Neubeantragung der FE sowie ggfs. MPU-Vorbereitung.

Zusammengerechnet sind das im günstigsten Fall ca. 1000€, realistisch sind Beträge zwischen 1500-2500€.

Klar kannst Du noch einen Anwalt einschalten der lebt schließlich davon, aber die angeordnete MPU wird der auch nicht abwenden.

Warum Anwalt, lass dir einen Termin zur MPU mitteilen, alles andere nimmt anschliessend seinen Lauf.

reptilica 
Fragesteller
 04.01.2014, 21:24

schon klar aber ich bin das 1 mal aufgefallen und man muss nicht bei einem erstdilekt den führerschein komplett abgeben

adk710  04.01.2014, 22:02
@reptilica

Dann hättest du aber schon gegen den Entzug deiner Fahrerlaubnis rechtlich vorgehen müssen. Dagegen hattest du – wie gegen alle Verwaltungsakte – eine einmonatige Klagefrist. Vielleicht wären dabei die Chancen etwas größer gewesen, obwohl ich das auch nicht glaube.